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   BVerwG, 08.02.1967 - V C 91.66   

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BVerwG, 08.02.1967 - V C 91.66 (https://dejure.org/1967,946)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1967 - V C 91.66 (https://dejure.org/1967,946)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1967 - V C 91.66 (https://dejure.org/1967,946)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 116 Abs. 1; HkG § 1 Abs. 3

Papierfundstellen

  • BVerwGE 26, 149
  • DÖV 1967, 865
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2009 - L 3 R 52/05

    Rentenversicherung

    Unabhängig davon habe auch die zu § 1 Abs. 6 HkG ergangene Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 24.09.1954 - IV C 019.54 - und vom 08.02.1967 - V C 91.66 -), die mit der Auffassung der für das HkG zuständigen Behörden und dem Runderlass des Arbeits- und Sozialministers des Landes NRW vom 30.09.1963 - IV A 1 - 5600 (Ministerialblatt für das Land NRW 1963, S. 1777 f) im Einklang stehe, entgegen der vom BSG geäußerten Bedenken einen durchgehenden, d.h. bis zur Ausreise andauernden Rückkehrwillen gefordert, der sich im Übrigen nicht auf eine Rückkehr in das Deportationsgebiet (hier: in den Heimatort des Klägers im Gebiet Rostow), sondern nach Deutschland beziehen müsse.

    Ferner kommt auch in den Urteilen des 5. Senats des BVerwG vom 18.10.1960 (V C 115.59) und 08.02.1967 (V C 91.66) zum Ausdruck, dass § 1 Abs. 6 HkG einen Rückkehrwillen des Heimkehrers erfordert; denn während das BVerwG dem Vordergericht in der erstgenannten, die Streitsache zurückverweisenden Entscheidung im Rahmen des § 1 Abs. 6 HkG die Prüfung aufgegeben hat, ob der dortige Kläger, der sich nach den Urteilsgründen nach seiner Haftentlassung im Dezember 1949 um eine Ausreise nach Deutschland bemüht haben will, aber erst im Jahre 1954 den hier erforderlichen Pass erhalten hat, "überhaupt nach Deutschland hat heimkehren wollen", hat es in den Gründen der späteren Entscheidung aus dem Jahre 1967 unter Hinweis auf die entsprechenden (bindenden) Tatsachenfeststellungen des Vordergerichts u.a. ausgeführt, dass der dortige Kläger seit seiner Haftentlassung fortgesetzt den Willen hatte, alsbald in der Bundesrepublik Aufenthalt zu nehmen und - da er darüber hinaus zur Verwirklichung dieser Absicht alle nach seiner Beurteilung erforderlichen und unter den obwaltenden Verhältnissen möglichen Schritte ohne schuldhafte Verzögerung unternommen hatte - die Voraussetzungen des § 1 Abs. 6 HkG im Ergebnis bejaht.

    Insbesondere die von der Beklagten in diesem Zusammenhang angeführte und bereits erwähnte Entscheidung des 5. Senats des BVerwG vom 08.02.1967 (V C 91.66) vermag eine andere Beurteilung nicht zu rechtfertigen.

    Vielmehr gab der vom 5. Senat des BVerwG in seiner Entscheidung vom 08.02.1967 (V C 91.66) zu beurteilende Sachverhalt offensichtlich schon keine Veranlassung, zu dieser Frage Stellung zu nehmen, weil Hinderungsgründe, die der entsprechenden Willensbildung des dortigen Klägers entgegen standen, nicht ersichtlich waren.

    Entscheidend ist vielmehr allein, ob der Ausreisewillige nach Wegfall der außerhalb seines Einwirkungsbereichs liegenden Gründe, die ihn an einer Übersiedlung hinderten, alle nach seiner Beurteilung erforderlichen und unter den obwaltenden Verhältnissen möglichen Schritte ohne schuldhafte Verzögerung (so BVerwG, Urteil vom 08.02.1967 - V C 91.66 -) unternommen bzw. sobald als möglich alles ihm Zumutbare getan hat (so BVerwG, Urteil vom 05.09.1966 - V C 103.65 -), um seinen Entschluss, im Bundesgebiet ständigen Aufenthalt zu nehmen, zu verwirklichen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2004 - L 3 RJ 70/03

    Rentenversicherung

    Ebenso forderte die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Betreffende seit dem Ende des Fremdgewahrsams bis zur Ausreise fortgesetzt den Willen gehabt haben muss, alsbald den Aufenthalt in der Bundesrepublik zu nehmen (Heimkehrwille) und zur Verwirklichung dieser Absicht alle nach seiner Beurteilung erforderlichen und unter den herrschenden Verhältnissen möglichen Schritte ohne schuldhafte Verzögerung unternommen hat (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 08.02.1967, - VC 91.66 - BVerwGE 26, 149, 159, Buchholz 412.2 § 1 HkG Nr. 8; Lueg-von Maydell-Ruland, Gemeinschaftskommentar zum SGB VI, Stand Juli 2003, § 57, Rdnr. 337).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2001 - 13 S 1784/99

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Ehegatte eines Vertriebenen

    Dementsprechend kommt die Aufnahme "als" Ehegatte des vertriebenen Volksdeutschen prinzipiell in Betracht, wenn eine wirksam geschlossene Ehe im Zeitpunkt der Aufnahme nicht aufgelöst ist (BVerwG, Urteil vom 12.5.1992, a.a.O., vgl. auch Urteil vom 8.2.1967, BVerwGE 26, 149).
  • BVerwG, 21.05.1970 - III C 10.69

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Wiederaufgreifen eines Verfahrens

    Einen solchen Anspruch hätte er nur, wenn sich nachträglich die Sachlage oder die Rechtslage geändert hätte oder Wiederaufnahmegründe vorlägen (BVerwGE 11, 106 [BVerwG 07.09.1960 - VI C 22/58]; 19, 153 [BVerwG 15.07.1964 - V C 23/63]; 24, 115 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 87/64]; 26, 153 [BVerwG 08.02.1967 - V C 91/66]; 28, 122) [BVerwG 19.10.1967 - III C 54/66].
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2023 - L 3 R 501/19
    Entscheidend ist vielmehr allein, ob der Ausreisewillige nach Wegfall der außerhalb seines Einwirkungsbereichs liegenden Gründe, die ihn an einer Übersiedlung hinderten, alle nach seiner Beurteilung erforderlichen und unter den obwaltenden Verhältnissen möglichen Schritte ohne schuldhafte Verzögerung (BVerwG, Urteil vom 08.02.1967 - V C 91.66 - Rn. 7) unternommen bzw. sobald als möglich alles ihm Zumutbare getan hat (BVerwG, Urteil vom 05.09.1966 - V C 103.65), um seinen Entschluss, im Bundesgebiet ständigen Aufenthalt zu nehmen, zu verwirklichen.
  • BSG, 10.06.2010 - B 13 R 499/09 B
    14 2. Soweit die Klägerin eine Abweichung des LSG-Urteils von der Entscheidung des BVerwG vom 8.2.1967 - V C 51.66 - (gemeint wohl: V C 91.66 - BVerwGE 26, 149 - zum Status eines Deutschen im Sinne des am 28.12.1991 außer Kraft getretenen Heimkehrergesetzes) geltend macht, hat sie eine im Sinne von § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG beachtliche Divergenz von vornherein nicht aufgezeigt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.05.1998 - 4 L 1/98

    Strafermittlungsverfahren; Präventivpolizeiliche Zwecke; Volkszählungsurteil

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die Zulässigkeit der Speicherung personenbezogener Daten (§ 2 Abs. 1 LDSG), die im Rahmen von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bekannt geworden sind, auf der Grundlage des § 81 2. Alt. StPO zu beurteilen ist (ablehnend VG Frankfurt, NJW 1987, S. 2248; zustimmend VGH Mannheim, NJW 1987, S. 2762 im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BVerwG, BVerwGE 26, 149).
  • BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 165.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Aus der Dauer und den Umständen des Aufenthalts in der DDR, in der der Kläger und seine Frau ein Studium absolviert haben und berufstätig gewesen sind, hat der Verwaltungsgerichtshof geschlossen, daß der Kläger nicht den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Februar 1967 - BVerwG 5 C 91.66 - Buchholz 412.2 § 1 HkG Nr. 8) erforderlichen fortgesetzten Willen hatte, alsbald in der Bundesrepublik Aufenthalt zu nehmen.
  • BVerwG, 12.11.1991 - 9 B 166.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    in der die Klägerin und ihr Ehemann ein Studium absolviert haben und berufstätig gewesen sind, hat der Verwaltungsgerichtshof geschlossen, daß die Klägerin nicht den nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 8. Februar 1967 - BVerwG 5 C 91.66 - Buchholz 412.2 § 1 HkG Nr. 8) erforderlichen fortgesetzten Willen hatte, alsbald in der Bundesrepublik Aufenthalt zu nehmen.
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