Rechtsprechung
BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Einberufung zum verkürzten Grundwehrdienst - Zulässigkeit einer Klage im Wehrpflichtrecht - Bestimmung der statthaften Klageart im Wehrpflichtrecht - Untätigkeitsklage bei unterlassener Antragsbescheidung - Statthaftigkeit einer Verpflichtungsklage in ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 11.11.1965 - VS III 206/65
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Papierfundstellen
- BVerwGE 29, 239
- NJW 1968, 1643
- DVBl 1968, 957
- DÖV 1968, 583
Wird zitiert von ... (87) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 16.07.1963 - VII C 96.62
Anforderungen an das Vorliegen einer Wehrdienstausnahme - Voraussetzungen des …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Auch im Wehrpflichtrecht entspricht die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage der Verfahrensrechtslage dort, wo Gegenstand des Rechtsstreits nicht ein wehrbehördlicher Eingriffsakt, sondern ein von dem Wehrpflichtigen erstrebter, von der Wehrbehörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist (im Anschluß an BVerwG VIII C 157.67; abweichend von BVerwGE 14, 336; 16, 224) [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62].Mit dieser verfahrensrechtlichen Beurteilung hält der erkennende Senat an der Rechtsprechung des früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 14, 336; 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62]und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 137.65 -, DÖV 1966 S. 352 [in BVerwGE 23, 100 mit den hier maßgebenden Urteilsgründen nicht abgedruckt]) insoweit nicht mehr fest, als früher davon ausgegangen worden ist, daß nicht nur die Klage gegen den Musterungsbescheid und den Einberufungsbescheid, sondern auch die Klage gegen andere wehrbehördliche Bescheide ihrem Wesen nach notwendig auf die Anfechtung des (ablehnenden) Verwaltungsaktes beschränkt sei.
- BVerwG, 16.07.1963 - VII C 85.62
Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Besonderer Notstand bei einer …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Auch im Wehrpflichtrecht entspricht die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage der Verfahrensrechtslage dort, wo Gegenstand des Rechtsstreits nicht ein wehrbehördlicher Eingriffsakt, sondern ein von dem Wehrpflichtigen erstrebter, von der Wehrbehörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist (im Anschluß an BVerwG VIII C 157.67; abweichend von BVerwGE 14, 336; 16, 224) [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62].Mit dieser verfahrensrechtlichen Beurteilung hält der erkennende Senat an der Rechtsprechung des früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 14, 336; 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62]und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 137.65 -, DÖV 1966 S. 352 [in BVerwGE 23, 100 mit den hier maßgebenden Urteilsgründen nicht abgedruckt]) insoweit nicht mehr fest, als früher davon ausgegangen worden ist, daß nicht nur die Klage gegen den Musterungsbescheid und den Einberufungsbescheid, sondern auch die Klage gegen andere wehrbehördliche Bescheide ihrem Wesen nach notwendig auf die Anfechtung des (ablehnenden) Verwaltungsaktes beschränkt sei.
- BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 157.67
Befreiung vom Wehrdienst als "einziger Sohn" - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Auch im Wehrpflichtrecht entspricht die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage der Verfahrensrechtslage dort, wo Gegenstand des Rechtsstreits nicht ein wehrbehördlicher Eingriffsakt, sondern ein von dem Wehrpflichtigen erstrebter, von der Wehrbehörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist (im Anschluß an BVerwG VIII C 157.67; abweichend von BVerwGE 14, 336; 16, 224) [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62].Bei diesen wehrbehördlichen Entscheidungen handelt es sich - wie der Senat hinsichtlich der Befreiungstatbestände des § 11 WpflG bereits im Urteil vom 28. September 1967 - BVerwG VIII C 157.67 -, MDR 1968 S. 176 = NJW 1968 S. 516 = DÖV 1967 S. 828, dargelegt hat - um gestaltende Verwaltungsakte, aus denen folgt, auf Grund welchen Tatbestandes und für welche Dauer der Einberufung des Wehrpflichtigen zu einem bestimmten Wehrdienst ein rechtliches Hindernis entgegensteht, eine Einberufung mithin nicht angeordnet werden darf.
- BVerwG, 03.08.1962 - VII C 143.61
Anfechtungsklage bei Ablehnung der Befreiung vom Wehrdienst - Befreiung eines an …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Auch im Wehrpflichtrecht entspricht die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage der Verfahrensrechtslage dort, wo Gegenstand des Rechtsstreits nicht ein wehrbehördlicher Eingriffsakt, sondern ein von dem Wehrpflichtigen erstrebter, von der Wehrbehörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist (im Anschluß an BVerwG VIII C 157.67; abweichend von BVerwGE 14, 336; 16, 224) [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62].Mit dieser verfahrensrechtlichen Beurteilung hält der erkennende Senat an der Rechtsprechung des früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 14, 336; 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62]und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 137.65 -, DÖV 1966 S. 352 [in BVerwGE 23, 100 mit den hier maßgebenden Urteilsgründen nicht abgedruckt]) insoweit nicht mehr fest, als früher davon ausgegangen worden ist, daß nicht nur die Klage gegen den Musterungsbescheid und den Einberufungsbescheid, sondern auch die Klage gegen andere wehrbehördliche Bescheide ihrem Wesen nach notwendig auf die Anfechtung des (ablehnenden) Verwaltungsaktes beschränkt sei.
- BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Die Berufung des Wehrpflichtigen auf ein seiner Heranziehung entgegenstehendes Wehrdiensthindernis kann dabei - wie der Senat in seinen Urteilen vom 29. Juni 1967 - BVerwG VIII C 33.67 -, BWV 1968 S. 66 = DÖV 1967 S. 829 = NZWehrr. - BVerwG, 17.12.1965 - VII C 137.65
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Mit dieser verfahrensrechtlichen Beurteilung hält der erkennende Senat an der Rechtsprechung des früher in Wehrpflichtsachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 14, 336; 16, 224 [BVerwG 16.07.1963 - VII C 85/62]und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG VII C 137.65 -, DÖV 1966 S. 352 [in BVerwGE 23, 100 mit den hier maßgebenden Urteilsgründen nicht abgedruckt]) insoweit nicht mehr fest, als früher davon ausgegangen worden ist, daß nicht nur die Klage gegen den Musterungsbescheid und den Einberufungsbescheid, sondern auch die Klage gegen andere wehrbehördliche Bescheide ihrem Wesen nach notwendig auf die Anfechtung des (ablehnenden) Verwaltungsaktes beschränkt sei. - BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 48.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
1968 S. 73 und vom 13. Juli 1967 - BVerwG VIII C 48.67 - ausgeführt hat -verfahrensrechtlich in zweifacher Hinsicht eingesetzt werden: Gegenüber dem Musterungsbescheid und dem Einberufungsbescheid, deren rechtliche Bedeutung wesentlich durch den in ihnen enthaltenen Eingriff in die Rechtssphäre des Wehrpflichtigen bestimmt wird, wird das Begehren auf Berücksichtigung von Wehrdiensthindernissen verteidigungsweise geltend gemacht. - BVerwG, 09.03.1966 - III B 107.65
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch des Kindes eines …
Auszug aus BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 22.67
Ergibt die Prüfung der Untätigkeitsklage von vornherein, daß das von der Verwaltungsbehörde nicht beschiedene Sachbegehren offensichtlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Erfolg haben kann, weil der mit dem Antrag geltend gemachte materielle Anspruch tatsächlich nicht besteht, so kann die Untätigkeitsklage weder mit dem Ziel, die Behörde zur Nachholung der Entscheidung zu veranlassen, zu einer Aussetzung des Verfahrens gemäß § 75 Satz 3 VwGO (vgl. Beschluß vom 9. März 1966 - BVerwG III B 107.65 -, NJW 1966, S. 1043 = DÖV 1966 S. 426 = ZLA 1966 S. 182), noch gar zur Verurteilung der Behörde auf Erteilung eines (in seinem ablehnenden Inhalt feststehenden) Bescheides führen.
- BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17
Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen
Diesen Unterschied anerkennt eine frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der der Bürger in Fällen, in denen er einen von der Rechtsordnung eingeräumten materiellrechtlichen Anspruch verfolgt, grundsätzlich einen davon unabhängigen, gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Bescheidung seines auf die Gewährung des von ihm beanspruchten Rechtes gerichteten Antrags hat (BVerwG, Urteil vom 28. März 1968 - 8 C 22.67 - BVerwGE 29, 239 ). - BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der …
Ebenso aber, wie es der Dispositionsbefugnis des Klägers unterfällt, statt der Verpflichtung zum Erlass eines Verwaltungsaktes nur die Verpflichtung zur Neubescheidung zu begehren (vgl. Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 22.67 - BVerwGE 29, 239 ; Urteil vom 2. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 - BVerwGE 69, 198 ), ist er berechtigt, mit Bindungswirkung für das Gericht seinen Antrag auf einen Verpflichtungsausspruch zu beschränken und im Fall des Bestehens eines Ermessens- oder Beurteilungsspielraums einen Bescheidungsausspruch auszuschließen. - BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90
Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund - …
Aus verfahrensrechtlichen Gründen war es dem Gericht nicht verwehrt, die Verpflichtung zur Neubescheidung auszusprechen, ohne das Vorliegen aller Rechtsvoraussetzungen für den Erlaß des begehrten Verwaltungsakts geprüft zu haben, es sei denn, daß das hinter dem Klageantrag stehende Sachbegehren offensichtlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Erfolg haben kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 22.67 - BVerwGE 29, 239, 243).
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2018 - 2 L 47/16
Untätigkeitsklage in immissionsschutzrechtlichem Genehmigungsverfahren; …
Vielmehr ist die (verfrühte) Untätigkeitsklage abzuweisen, wenn die gerichtliche Prüfung ergibt, dass der Kläger durch die Unterlassung des von ihm materiell zu Unrecht begehrten Verwaltungsakts nicht in seinen Rechten verletzt sein kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.03.1968 - 8 C 22.67 -, juris Rdnr. 10; Beschl. v. 07.01.1986 - 2 B 94/85 -, juris RdNr. 8). - VG Würzburg, 23.02.2016 - W 3 K 15.30267
Erfolgreiche Untätigkeitsklage wegen Nichtbescheidung eines Asylantrags
Mit dem Bundesverwaltungsgericht ist daher davon auszugehen, dass ein Antragsteller in den Fällen, in denen er einen von der Rechtsordnung eingeräumten materiellrechtlichen Anspruch verfolgt, grundsätzlich einen davon unabhängigen, gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Bescheidung seines auf die Gewährung des von ihm beanspruchten Rechtes gerichteten Antrages hat (BVerwG, U.v. 28.3.1968 - VIII C 22.67 - juris Rn. 10;… OVG Berlin-Brandenburg B.v. 2.4.2015 - OVG 5 M 11.15 - juris Rn. 5; a.A. VG Regensburg, U.v. 27.8.2015 - RN 7 K 15.31278 - juris).Daraus ergibt sich grundsätzlich auch die Beschränkung der gerichtlichen Prüfung auf die Frage, ob ein formeller, von der Begründetheit des materiellen Begehrens losgelöster Anspruch auf eine Sachbehandlung durch die Behörde besteht (BVerwG, U.v. 28.3.1968 - VIII C 22.67 - juris Rn. 10).
Wie bereits ausgeführt, hat ein Kläger in den Fällen, in denen er einen von der Rechtsordnung eingeräumten materiellrechtlichen Anspruch - wie hier den jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossenen Anspruch der Klägerin auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach dem Asylgesetz - verfolgt, grundsätzlich einen davon unabhängigen, gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Bescheidung seines auf die Gewährung des von ihm beanspruchten Rechtes gerichteten Antrages (BVerwG, U.v. 28.3.1968 - VIII C 22.67 - juris Rn. 10;… OVG Berlin-Brandenburg B.v. 2.4.2015 - OVG 5 M 11.15 - juris Rn. 5).
Erweist sich daher bei gerichtlicher Prüfung, dass der vom Bundesamt nicht beschiedene Asylantrag offensichtlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Erfolg haben kann, weil der mit dem Antrag geltend gemachte materielle Anspruch tatsächlich offensichtlich nicht besteht, unterliegt die Untätigkeitsklage unmittelbar der Abweisung als unbegründet, weil der Kläger in solchen Fällen durch die Unterlassung des von ihm materiell zu Unrecht begehrten Verwaltungsaktes nicht im Sinne des § 113 Abs. 5 VwGO in seinen Rechten verletzt ist (vgl. BVerwG, U.v. 28.3.1968 - VIII C 22.67 - juris Rn. 10;… OVG Berlin-Brandenburg B.v. 2.4.2015 - OVG 5 M 11.15 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Zurückstellung zulässig ist (zur Verpflichtungsklage im Wehrpflichtrecht vgl. BVerwGE 27, 257 und 29, 239). - VG Würzburg, 04.03.2016 - W 3 K 15.30604
Untätigkeitsklage gegen Bundesamt
Mit dem Bundesverwaltungsgericht ist daher davon auszugehen, dass ein Antragsteller in den Fällen, in denen er einen von der Rechtsordnung eingeräumten materiell-rechtlichen Anspruch verfolgt, grundsätzlich einen davon unabhängigen, gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Bescheidung seines auf die Gewährung des von ihm beanspruchten Rechtes gerichteten Antrages hat (BVerwG, U.v. 28.3.1968 - VIII C 22.67 - juris Rn. 10;… OVG Berlin-Brandenburg B.v. 2.4.2015 - OVG 5 M 11.15 - juris Rn. 5; a.A. VG Regensburg, U.v. 27.8.2015 - RN 7 K 15.31278 - juris).Daraus ergibt sich grundsätzlich auch die Beschränkung der gerichtlichen Prüfung auf die Frage, ob ein formeller, von der Begründetheit des materiellen Begehrens losgelöster Anspruch auf eine Sachbehandlung durch die Behörde besteht (BVerwG, U.v. 28.3.1968 - VIII C 22.67 - juris Rn. 10).
Wie bereits ausgeführt, hat ein Kläger in den Fällen, in denen er einen von der Rechtsordnung eingeräumten materiell-rechtlichen Anspruch - wie hier den jedenfalls nicht von vornherein ausgeschlossenen Anspruch der Klägerin auf Zuerkennung eines Schutzstatus nach dem Asylgesetz - verfolgt, grundsätzlich einen davon unabhängigen, gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Bescheidung seines auf die Gewährung des von ihm beanspruchten Rechtes gerichteten Antrages (BVerwG, U.v. 28.3.1968 - VIII C 22.67 - juris Rn. 10;… OVG Berlin-Brandenburg B.v. 2.4.2015 - OVG 5 M 11.15 - juris Rn. 5).
Erweist sich daher bei gerichtlicher Prüfung, dass der vom Bundesamt nicht beschiedene Asylantrag offensichtlich unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Erfolg haben kann, weil der mit dem Antrag geltend gemachte materielle Anspruch tatsächlich offensichtlich nicht besteht, unterliegt die Untätigkeitsklage unmittelbar der Abweisung als unbegründet, weil der Kläger in solchen Fällen durch die Unterlassung des von ihm materiell zu Unrecht begehrten Verwaltungsaktes nicht im Sinne des § 113 Abs. 5 VwGO in seinen Rechten verletzt ist (vgl. BVerwG, U.v. 28.3.1968 - VIII C 22.67 - juris Rn. 10;… OVG Berlin-Brandenburg B.v. 2.4.2015 - OVG 5 M 11.15 - juris Rn. 7).
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Der erkennende Senat hat unter Aufgabe der früheren entgegenstehenden Rechtsprechung des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt entschieden, daß auch im Wehrpflichtrecht die Verpflichtungsklage in der Form der Vornahme- oder Bescheidungsklage (§§ 42, 113 Abs. 4 VwGO) die richtige Klagart dann ist, wenn Gegenstand des Rechtsstreits ein erstrebter, von der Behörde jedoch abgelehnter oder unterlassener Verwaltungsakt ist (vgl. z. B. BVerwGE 29, 239).Für die Verfolgung eines selbständigen Antrags auf Einräumung einer Wehrdienstausnahme mit der Verpflichtungsklage (BVerwGE 29, 239) sind indessen andere rechtliche Gesichtspunkte maßgebend (vgl. den Hinweis im Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG VIII C 154.69 -).
- VG Würzburg, 23.12.2015 - W 4 K 14.1192
Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Zwar ist anerkannt, dass der Bürger in den Fällen, in denen er einen von der Rechtsordnung eingeräumten materiell-rechtlichen Anspruch verfolgt, grundsätzlich einen davon unabhängigen, gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Bescheidung seines auf die Gewährung des von ihm beanspruchten Rechtes gerichteten Antrages hat (…Heßhaus in Beck'scher Online-Kommentar VwVfG, Bader/Ronellenfitsch, 29. Edition Stand: 1.10.2014, § 24 Rn. 42;… Kallerhoff in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Auflage 2014, § 24 Rn. 70;… Dolde/Porsch in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung 28. Ergänzungslieferung 2015, Vorbemerkung § 68 Rn. 15; BVerwG, U.v.28.3.1968 - VIII C 22/67 - NJW 1968, 1643/1644).Vielmehr unterliegt die Untätigkeitsklage nach der Rechtsprechung des BVerwG in Fällen, in denen sich bei der gerichtlichen Prüfung erweist, dass dem Kläger der geltend gemachte materiell-rechtliche Anspruch nicht zusteht, unmittelbar der Abweisung, da somit feststeht, dass der Kläger durch die Unterlassung des von ihm begehrten Verwaltungsakts nicht im Sinne des § 113 Abs. 5 VwGO in seinen Recht verletzt sein kann (BVerwG, U.v. 28.3.1968 - VIII C 22/67 - NJW 1968, 1643/1644; BVerwG, B.v. 9.3.1966 - III B 107/65 - NJW 1966, 1043;… BVerwG, B.v. 7.1.1986 - 2 B 94/85 - juris Rn. 8;… Rennert in Eyermann, VwGO, 14. Auflage 2014, § 75 Rn. 10;… Redeker/von Oertzen, VwGO, 16. Auflage, § 75 Rn. 9).
Das gerichtliche Urteil tritt somit an die Stelle der von der Behörde unterlassenen förmlichen Entscheidung (BVerwG, U.v. 28.3.1968 - VIII C 22/67 - NJW 1968, 1643/1644).
- BVerwG, 28.04.1997 - 6 B 6.97
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erneute Zulassung …
Dies ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (urteil vom 3. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 44.87 - Buchholz 448.6 § 15 KDVG Nr. 6 mit umfangreichen Nachweisen zur Rechtsprechung des Senats; zuletzt: Beschluß vom 3. August 1990 - BVerwG 8 B 37.90 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 99; vgl. auch schon Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 22.67 - BVerwGE 29, 239, 244) [BVerwG 28.03.1968 - VIII C 22/67]. - VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818
Titelerteilungssperre nach Rücknahme eines Asylantrags
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
- VG Schleswig, 07.02.2019 - 1 A 66/16
Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis für einen minderjährigen Ausländer trotz …
- BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 30.69
Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen im landwirtschaftlichen Betrieb der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2010 - 2 O 116/10
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Bescheidungsklage; …
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 88.68
- OVG Schleswig-Holstein, 09.03.2021 - 4 LA 228/19
Aufenthaltserlaubnis -Neubescheidung bei einer Untätigkeitsklage
- VG Cottbus, 28.10.2020 - 1 K 704/20
Klage des Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gegen die Kommunalaufsicht …
- VG Kassel, 08.04.2020 - 1 K 1016/19
Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch nach Versetzung in den Ruhestand
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68
Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2010 - 2 A 2124/09
Anspruch auf Errichtung eines Jagdhauses mit Carport sowie Kühlräumen und …
- VG Stuttgart, 28.01.2021 - 4 K 3868/20
Anspruch auf Bescheidung eines Antrages; Auskunfts- und Beratungspflichten einer …
- VG Köln, 31.05.2017 - 24 K 6748/16
- BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 47.71
Wirkungen der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheides - Wirkungen der …
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67
Ablehnung eines Antrages auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Durchsetzung des als …
- LSG Hamburg, 18.02.2004 - L 1 KR 71/03
Anspruch auf Erteilung eines Widerspruchbescheides; Streitigkeit zwischen …
- BVerwG, 06.12.1971 - VIII C 75.70
Rechtsmittel
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.10.2011 - 2 O 126/11
Prozesskostenhilfe für Untätigkeitsklage - Familiennachzug
- BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 87.70
Möglichkeit einer zusätzlichen Beschwer in Entscheidung der Musterungskammer über …
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 38.72
Anfechtung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst durch Zurückstellungsgründe …
- BVerwG, 16.07.1970 - VIII C 199.67
Sachliche Nachprüfbarkeit unanfechtbar ablehnender beschiedener …
- VG Berlin, 25.05.2011 - 10 K 287.10
Verpflichtung zur Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen
- LSG Hamburg, 25.08.2004 - L 1 KR 58/03
Verpflichtung zur Erteilung eines Widerspruchbescheides; Zulässigkeit einer …
- LSG Hamburg, 25.08.2004 - L 1 KR 56/03
Verpflichtung zur Erteilung eines Widerspruchbescheides; Zulässigkeit einer …
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.05.2020 - 2 O 27/20
Prozesskostenhilfe für eine auf Bescheidung eines Antrags auf …
- LSG Hamburg, 25.08.2004 - L 1 KR 57/03
Verpflichtung zur Erteilung eines Widerspruchbescheides; Zulässigkeit einer …
- BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 130.70
Wirkung der Unanfechtbarkeit eines Einberufungsbescheids - Zurückstellung vom …
- BVerwG, 17.09.1970 - VIII C 93.69
Unterschied des Musterungsverfahrens gegenüber dem Einberufungsverfahren - …
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2015 - 5 M 11.15
Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Erfolgsaussichten; Untätigkeitsklage; …
- BVerwG, 28.08.1969 - VIII C 86.68
Verlegung des ständigen Aufenthalts in das Ausland - Ruhen der Wehrpflicht - …
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 32.67
Rechtsmittel
- VG München, 23.05.2023 - M 31 K 21.6106
Zuwendungsrecht, November- und Dezemberhilfe, Prozesskostenhilfe, Maßschneiderei
- VG Karlsruhe, 28.02.2012 - 6 K 1754/10
Untersagung der Nutzung eines Saals zu anderen als kirchlichen Zwecken
- BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 148.71
Einberufung eines anerkannten Kriegsdienstverweigerers zum zivilen Ersatzdienst …
- BVerwG, 11.11.1971 - VIII C 144.69
Vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst - Härtegründe für die Entlassung aus dem …
- BVerwG, 17.09.1970 - VIII C 16.67
Anforderungen an eine Kostenentscheidung im Widerspruchsverfahren - …
- VG Gießen, 15.11.2023 - 8 K 1297/23
Zu den Grenzen der gerichtlichen Überprüfung der Wirtschaftsplanung von …
- VG Magdeburg, 26.02.2020 - 2 A 303/19
Zulässigkeit einer reinen Bescheidungsklage, Begründetheit einer reinen …
- VG Braunschweig, 15.05.2007 - 6 A 64/06
Baubeginn; Bauvorhaben; Finanzierung; Fördermittel; Fördermittelbewilligung; …
- SG Hamburg, 28.04.2003 - S 37 KR 388/01
- SG Hamburg, 28.04.2003 - S 37 KR 473/02
- SG Hamburg, 28.04.2003 - S 37 KR 625/01
- BVerwG, 16.06.1978 - 8 B 64.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Pflicht zur Leistung von …
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 70.68
Zurückstellung wegen Sicherung der Unternehmensnachfolge - Besondere Härte durch …
- BVerwG, 10.07.1970 - VIII C 65.70
Auslegung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines …
- LSG Hamburg, 25.08.2004 - L 1 KR 55/03
Rechtsmissbrauch einer Untätigkeitsklage bei Ausnutzung einer formalen …
- BVerwG, 07.09.1984 - 4 C 16.83
Unmittelbare Nähe von Grundstück zu US-Munitionslager - Verbot der Nutzung von …
- BFH, 30.04.1980 - VII K 1/77
Verwaltungsverfahren - Zuweisung einer Ware - Tarifnummer - Zolltarifauskunft - …
- BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 63.77
Voraussetzungen der Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellung vom …
- BVerwG, 24.03.1977 - 8 C 74.76
Kostenentscheidung nach Beendigung der Hauptsache - Aufschiebende Wirkung des …
- BVerwG, 25.02.1970 - VIII CB 56.68
Kostenentscheidung im Falle übereinstimmender Erledigungserklärungen - …
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 34.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 02.12.1969 - VIII C 141.69
Verfolgung des Zieles einer Zurückstellung vom Grundwehrdienst mit einer …
- BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 111.68
Ablehnung eines Antrages auf Zurückstellung vom Grundwehrdienst - …
- BVerwG, 27.01.1969 - VIII B 96.67
Antrag des Klägers auf Entlassung aus dem Wehrdienst - Feststellung, daß die …
- BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 80.67
Rechtsmittel
- VG Berlin, 25.05.2011 - 10 K 207.09
Verpflichtung zur Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen
- VG Sigmaringen, 29.11.2006 - 1 K 1631/05
Rücknahme einer Ausweisung - sachliche Zuständigkeit
- BVerwG, 22.04.1988 - 5 B 133.87
Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Erlass eines Widerspruchsbescheides …
- BVerwG, 16.11.1978 - 8 CB 43.78
Antrag auf vorzeitige Entlassung aus dem Wehrdienst auf Grund Unentbehrlichkeit …
- BVerwG, 11.09.1968 - VIII C 117.67
Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Verkürzung des Grundwehrdienstes …
- BVerwG, 30.07.1968 - VIII B 79.67
Einberufung nach Ablauf einer gewährten Zurückstellung zum Grundwehrdienst
- BVerwG, 19.07.1968 - VIII C 39.68
Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Antrag auf Anordnung der …
- VG Frankfurt/Oder, 28.02.2018 - 5 K 1320/17
Rechtsfolgen der einseitigen Hauptsachenerledigungserklärung
- VG Cottbus, 16.01.2014 - 6 K 755/13
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- LSG Niedersachsen, 01.12.1999 - L 5 KA 29/99
Unterlassung der Bildung einer Widerspruchsstelle; Zulässigkeit einer …
- BVerwG, 30.05.1973 - [D]VIII C 109.71
Anforderungen an die Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen im Sinne des § 12 …
- BVerwG, 30.10.1970 - VIII CB 21.69
Zurückstellung eines Beamtenanwärters vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit für …
- VG Ansbach, 17.11.2022 - AN 17 K 21.01458
Erfolglose Untätigkeitsklage, statthafte "bloße" Bescheidungsklage, kein Anspruch …
- VG Schleswig, 09.09.2016 - 10 A 335/16
Asyl - Untätigkeitsklage
- BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 58.90
Übereinstimmende Erledigungserklärung beider Parteien - Antrag auf Zulassung …
- BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 57.90
Anspruch auf Zulassung eines Arzneimittels - Antrag auf eine positive Bescheidung …
- VG Bayreuth, 12.09.2017 - B 5 K 14.401
Zuwendungen zu einem wasserwirtschaftlichen Vorhaben - Erforderlichkeit der …
- LSG Sachsen-Anhalt, 29.04.2009 - L 10 KR 49/06
- VG Koblenz, 12.11.2007 - 4 K 240/07
- SG Hamburg, 28.04.2003 - S 37 KR 371/01
- BVerwG, 22.02.1985 - 1 A 14.85
Verweisung einer Sache - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache