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   BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67   

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BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67 (https://dejure.org/1971,96)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1971 - I C 64.67 (https://dejure.org/1971,96)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1971 - I C 64.67 (https://dejure.org/1971,96)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung von Ausgleichsabgaben für Milch - Zustellung eines Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 39, 51
  • NJW 1972, 271
  • MDR 1972, 264
  • DÖV 1972, 315
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.06.1971 - I CB 4.69

    Schwabinger Krawalle

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67
    Das Urteil beruht auf einer Verletzung dieser Vorschrift jedenfalls dann, wenn es erst sechs Monate nach der mündlichen Verhandlung beschlossen worden ist (Ergänzung zu dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1971 - BVerwG I CB 4.69 -).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Beschluß vom 24. Juni 1971 - BVerwG I CB 4.69 - [NJW 1971, 1854]) muß bei der Anwendung des § 116 Abs. 2 VwGO nicht unbedingt das vollständig abgefaßte Urteil binnen zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung übergeben worden sein.

  • BVerfG, 27.01.1965 - 1 BvR 213/58

    Marktordnung

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil zurückgewiesen (BVerfGE 18, 315 [341 ff.]).
  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 22.69

    Ausbau einer Ortsdurchfahrt zu einer Bundesstraße

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67
    Mit dieser Entscheidung weicht der Senat nicht von dem Beschluß des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts von 13. Juni 1967 - BVerwG IV B 14.67 - ab, da jene Entscheidung nicht auf der darin vertretenen Rechtsmeinung beruht, daß § 116 Abs. 2 VwGO nur eine Sollvorschrift sei (vgl. hierzu das Urteil des IV. Senats vom 25. August 1971 - BVerwG IV C 22.69 -).
  • BVerwG, 14.02.1968 - VI C 53.65

    Amtspflichtverletzungen eines Beamten - Vorliegen eines Haftungsausschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67
    Die Zurückverweisung kann unterbleiben, weil die übereinstimmenden Parteierklärungen und der eigene Sachvortrag der Klägerin ergeben, daß der Verwaltungsgerichtshof im Ergebnis richtig entschieden hat (vgl. zur Berücksichtigung von Tatsachen, die erst in der Revisionsinstanz eingetreten oder vorgetragen worden sind: BVerwGE 29, 127 [130]; BGHZ 53, 128).
  • BGH, 17.12.1969 - IV ZR 750/68

    Berücksichtigung neuer Tatsachen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67
    Die Zurückverweisung kann unterbleiben, weil die übereinstimmenden Parteierklärungen und der eigene Sachvortrag der Klägerin ergeben, daß der Verwaltungsgerichtshof im Ergebnis richtig entschieden hat (vgl. zur Berücksichtigung von Tatsachen, die erst in der Revisionsinstanz eingetreten oder vorgetragen worden sind: BVerwGE 29, 127 [130]; BGHZ 53, 128).
  • BVerwG, 04.12.1959 - VII C 46.58
    Auszug aus BVerwG, 11.11.1971 - I C 64.67
    Tubensahne war nach dem Urteil des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Dezember 1959 - BVerwG VII C 46.58 - (Buchholz 451.52 § 12 Nr. 4) abgabepflichtig.
  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 34.81

    Zustellung des Urteils an Verkündung Statt; Beruhen des Urteils auf dem

    Dabei hätte in entsprechender Anwendung des § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO n.F. (= § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F.) die Übergabe der von den Richtern unterschriebenen Urteilsformel mit alsbaldiger nachträglicher Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen genügt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG 1 CB 4.69 - BVerwGE 38, 220 ; Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG 1 C 64.67 - BVerwGE 39, 51 ).

    In aller Regel ist nicht gewährleistet, daß ein erst sechs Monate nach der mündlichen Verhandlung beschlossenes Urteil wirklich "auf Grund" der mündlichen Verhandlung erlassen wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. November 1971 - a.a.O. S. 53).

  • BFH, 19.09.2012 - IV R 45/09

    Frisör-Gutscheine: Keine Verbindlichkeiten oder Rückstellungen im Ausgabejahr -

    Dieser zeitliche Zusammenhang ist in der Regel nicht gewahrt, wenn das Urteil erst nach Ablauf von zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung gefällt wird (BVerwG-Beschlüsse vom 7. Juli 1998  9 B 931/97, juris; in BVerwGE 106, 366; BVerwG-Urteil vom 11. November 1971 I C 64.67, BVerwGE 39, 51; gleicher Ansicht BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1114).
  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Danach scheidet ein Verfahrensfehler, auf dem das Urteil beruhen könnte, aus (vgl. hierzu BVerwGE 38, 220 [224]; 39, 51 [53]).
  • BVerwG, 02.07.1975 - VI C 59.74

    Absolut maßgebende zeitliche Grenze der zwischen Verkündung und Zustellung der

    Sofern der I. Senat in seinem zu 116 Abs. 2 VwGO ergangenen Urteil vom 11. November 1971 - BVerwG IC 64.67 - (BVerwGE 39, 51 [53]) mit die Entscheidung nicht tragenden, ergänzenden Überlegungen eine absolute, für 117 Abs. 3 VwGO maßgebende Grenze befürwortet haben sollte, könnte der erkennende Senat dem aus den dargelegten Gründen nicht beipflichten.

    Darum gilt es, der Gefahr vorzubeugen, daß bei überlasteten oder langsamer arbeitenden Richtern infolge der mehr oder weniger großen Anzahl bereits beratener oder verkündeter Urteile die Erinnerung an den Einzelfall schwindet (vgl. BVerwGE 39, 51 [53]; Fischer LM 551 Ziff. 7 ZPO Nr. 4).

  • BVerwG, 29.08.1973 - VI B 68.73

    Rechtsmittel

    Neben anderen Beschwerdegründen, denen die Beklagte in ihrer Beschwerdeerwiderung mit gewichtigen Argumenten entgegengetreten ist und die weder unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgrundsätzlichkeit noch dem fehlerhaften entscheidungserheblichen Verfahrens die Zulassung der Revision zu rechtfertigen geeignet sein dürften, macht der Kläger unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 38, 220 und 39, 51 geltend, das Berufungsgericht habe § 116 Abs. 2 VwGO verletzt und sein Urteil beruhe auf diesem Verfahrensmangel: Das Berufungsgericht habe in der mündlichen Verhandlung vom 14. Juli 1972 beschlossen, eine Entscheidung zuzustellen.

    Über die Zeit, binnen welcher dies spätestens zu geschehen hat, enthalten die beiden genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zwar keine entscheidungstragenden rechtlichen Ausführungen, jedoch einen "Hinweis" auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und literarische Meinungsäußerungen hierzu: Nach dieser Rechtsprechung, so heißt es in BVerwGE 39, 51 (53) [BVerwG 11.11.1971 - I C 64/67], beruht im Zivilprozeß ein nicht binnen fünf Monaten nach der Verkündung abgesetztes Berufungsurteil stets auf Verletzung des Gesetzes; und die zitierten Autoren bermerken dazu - "mit Recht", wie es in BVerwGE 39, 51 (53) [BVerwG 11.11.1971 - I C 64/67] heißt -, daß nach Ablauf von fünf Monaten eine Übereinstimmung zwischen den tatsächlichen und den später schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.

    Somit stellt sich die Frage, ob und inwieweit die in BVerwGE 39, 51 ins Auge gefaßte, u.a. positivrechtliche Spezialregelungen der ZPO heranziehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. bes. BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51]) auf den Verwaltungsgerichtsprozeß übertragbar ist, hier speziell im Anwendungsbereich des § 116 Abs. 2 VwGO.

  • BVerwG, 29.08.1973 - VI B 63.73

    Rechtsmittel

    Neben anderen Beschwerdegründen, denen die Beklagte in ihrer Beschwerdeerwiderung mit gewichtigen Argumenten entgegengetreten ist und die weder unter, dem Gesichtspunkt der Rechtsgrundsätzlichkeit noch dem fehlerhaften entscheidungserheblichen Verfahrens die Zulassung der Revision zu rechtfertigen geeignet sein dürften, macht der Kläger unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 38, 220 und 39, 51 geltend, das Berufungsgericht habe § 116 Abs. 2 VwGO verletzt und sein Urteil beruhe auf diesem Verfahrensmangel: Das Berufungsgericht habe in der mündlichen Verhandlung vom 9. Juni 1972 beschlossen, eine Entscheidung zuzustellen.

    Über die Zeit, binnen welcher dies spätestens zu geschehen hat, enthalten die beiden genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zwar keine entscheidungstragenden rechtlichen Ausführungen, jedoch einen "Hinweis" auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und literarische Meinungsäußerungen hierzu: Nach dieser Rechtsprechung, so heißt es in BVerwGE 39, 51 (53) [BVerwG 11.11.1971 - I C 64/67], beruht im Zivilprozeß ein nicht binnen fünf Monaten nach der Verkündung abgesetztes Berufungsurteil stets auf Verletzung des Gesetzes; und die zitierten Autoren bemerken dazu - "mit Recht", wie es in BVerwGE 39, 51 (53) [BVerwG 11.11.1971 - I C 64/67] heißt -, daß nach Ablauf von fünf Monaten eine Übereinstimmung zwischen den tatsächlichen und den später schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.

    Somit stellt sich die Frage, ob und inwieweit die in BVerwGE 39, 51 ins Auge gefaßte, u.a. positiv-rechtliche Spezialregelungen der ZPO heranziehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. bes. BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51]) auf den Verwaltungsgerichtsprozeß übertragbar ist, hier speziell im Anwendungsbereich des § 116 Abs. 2 VwGO.

  • BVerwG, 29.08.1973 - VI B 58.73
    Neben anderen Beschwerdegründen, denen die Beklagte in ihrer Beschwerdeerwiderung mit gewichtigen Argumenten entgegengetreten ist und die weder unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgrundsätzlichkeit noch dem fehlerhaften entscheidungserheblichen Verfahrens die Zulassung der Revision zu rechtfertigen geeignet sein dürften, macht der Kläger unter Berufung auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgericht BVerwGE 38, 220 und 39, 51 geltend, das Berufungsgericht habe § 116 Abs. 2 VwGO verletzt und sein Urteil beruhe auf diesem Verfahrensmangel: Das Berufungsgericht habe in der mündlichen Verhandlung vom 14. Juli 1972 beschlossen, eine Entscheidung zuzustellen.

    Über die Zeit, binnen welcher dies spätestens zu geschehen hat, enthalten die beiden genannten Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes zwar keine entscheidungstragenden rechtlichen Ausführungen, jedoch einen "Einweis" auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und literarische Meinungsäußerungen hierzu: Nach dieser Rechtsprechung, so heißt es in BVerwGE 39, 51 (53) [BVerwG 11.11.1971 - I C 64/67], beruht im Zivilprozeß ein nicht binnen fünf Monaten nach der Verkündung abgesetztes Berufungsurteil stets auf Verletzung des Gesetzes; und die zitierten Autoren bemerken dazu - "mit Recht", wie es in BVerwGE 39, 51 (53) [BVerwG 11.11.1971 - I C 64/67] heißt -, daß nach Ablauf von fünf Monaten eine Übereinstimmung zwischen den tatsächlichen und den später schriftlich niedergelegten Gründen nicht mehr mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist.

    Somit stellt sich die Frage, ob und inwieweit die in BVerwGE 39, 51 ins Auge gefaßte, u.a. positiv-rechtliche Spezialregelungen der ZPO heranziehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. bes. BGHZ 7, 155 [BGH 18.09.1952 - III ZR 144/51]) auf den Verwaltungsgerichtsprozeß übertragbar ist, hier speziell im Anwendungsbereich des § 116 Abs. 2 VwGO.

  • BVerwG, 19.11.1974 - V B 90.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Das genügte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 38, 220 und 39, 51); denn hiermit hatten die Beteiligten Gelegenheit, von der erlassenen Entscheidung schon vor der Zustellung des vollständigen Urteils Kenntnis zu erhalten.
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 CB 63.85

    Auf Verdacht erhobene Rüge zur Besetzung des Gerichts - Pflicht zur Bescheidung

    Das von der Revision angeführte Urteil des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 34. (nicht 31.) 81 - (Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 16) betrifft demgegenüber den anders gelagerten Fall, daß das Urteil nicht verkündet, die Urteilsformel aber gleichwohl nicht gemäß § 116 Abs. 2 VwGO in Verbindung mit dem entsprechend anzuwendenden § 117 Abs. 4 Satz 2 VwGO binnen zwei Wochen nach der mündlichen Verhandlung der Geschäftsstelle übergeben worden war (vgl. BVerwGE 38, 220 [BVerwG 24.06.1971 - I CB 4/69]; 39, 51 [BVerwG 04.11.1971 - III C 134/70]), vielmehr erst mit dem vollständig abgefaßten Urteil fast fünf Monate nach der mündlichen Verhandlung zur Geschäftsstelle gelangte.
  • BVerwG, 10.03.1983 - 7 C 93.82

    Stiefkinder - Änderung des Familiennamens - Wichtiger Grund - Interessenabwägung

    Die zwischen der mündlichen Verhandlung und der Urteilszustellung liegende Zeit von etwa sechseinhalb Wochen stellte keine Verzögerung in der Absetzung des Urteils dar, die die Beurkundungsfunktion des Urteils in Frage stellen könnte (vgl. BVerwGE 39, 51 [52]).
  • BFH, 10.11.1987 - VII R 47/87

    Revision - Absoluter Revisionsgrund - Nicht mit Gründen versehen - Urteil -

  • BFH, 06.11.1985 - II R 217/85

    Finanzgerichtsverfahren - Revision - Urteilsverkündung - Zustellung -

  • BVerwG, 21.07.1997 - 7 B 175.97

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur

  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

  • BVerwG, 13.03.1980 - 1 B 933.79

    Verfassungsmäßigkeit von § 34 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) - Auslegung des

  • BFH, 28.09.1998 - VII B 173/98

    Verfahrensmangel; Überschreitung der Frist zur Übergabe eines Urteils an die

  • BVerfG, 14.03.1990 - 2 BvR 930/89

    Mangelnde Rechtswegerschöpfung bei unsubstantiierter Nichtzulassungsbeschwerde im

  • BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 11.76

    Ausschluß der Schadensfeststellung - Deutsche Staatsangehörige

  • BVerwG, 22.08.1988 - 4 CB 28.88

    Zersiedelung der Landschaft durch ein bereits 20 Jahre vorhandenes Wohnhaus im

  • BVerwG, 05.09.1979 - 5 B 57.77

    Ersetzung der Verkündung des Urteils in der mündlichen Verhandlung durch die

  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 35/83

    Verspätete Absetzung und Zustellung eines Urteils - Fehlen von Gründen im Urteil

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 73.72

    Fristüberschreitung bei Erlaß eines aufgrund mündlicher Verhandlung ergangenen

  • BVerwG, 22.04.1992 - 8 B 64.92

    Verspätete Zustellung der Gerichtsentscheidung - Übergabe des Urteils an die

  • BVerwG, 30.10.1978 - 1 B 253.78

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision wegen Verfahrensmangel, Abweichung

  • BVerwG, 31.08.1972 - IV B 6072

    Anforderungen an den Umfang einer Nebenerwerbsstelle - Begriff des

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 68.72

    Beschluss eines auf Grund mündlicher Verhandlung ergehenden Urteils - Beiträge

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 70.72

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 20.04.1999 - 11 BN 1.99
  • BVerwG, 15.03.1973 - IV B 32.73

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 72.72

    Beiträge für die Einrichtung eines Entwässerungskanals - Ermittlung des Anteils

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 67.72

    Beschluss eines auf Grund mündlicher Verhandlung ergehenden Urteils - Beiträge

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 71.72

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

  • BVerwG, 29.08.1972 - IV B 69.72

    Berücksichtigung eines Hauptkanals bei Erhebung von Erschließungsbeiträgen -

  • BVerwG, 31.05.1972 - I B 40.72

    Zulässigkeit einer Revision - Überschreitung der Frist des § 116 Abs. 2

  • BVerwG, 27.11.1981 - 4 C 56.81

    Anforderungen an die Rüge von Verfahrensmängeln im Rahmen einer Revision ohne

  • BVerwG, 21.05.1980 - 9 CB 10.80

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Nichtzulassung der Revision in einem

  • BVerwG, 25.09.1974 - I B 56.74

    Asylrecht staatenlos gewordener Rumänen mit fünfjährigem Aufenthalt in Israel -

  • BVerwG, 09.08.1972 - IV B 66.72

    Darlegung von Gründen für eine Zulassung der Revision - Umlegung der Kosten für

  • BVerwG, 29.01.1975 - IV C 21.73

    Zurückstellung eines Baugesuchs für die Dauer von zwölf Monaten - Auswirkung

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