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   BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71   

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https://dejure.org/1972,189
BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71 (https://dejure.org/1972,189)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.1972 - III C 82.71 (https://dejure.org/1972,189)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 1972 - III C 82.71 (https://dejure.org/1972,189)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vertreibungsschaden an einem ruhenden Betrieb - Vertreibungsschaden an einem eingestellten Betrieb - Vertreibungsschaden an einer ehemaligen tierärztlichen Praxis - Beschränkung der Zulassung der Revision - Gleichstellung eines ruhenden und eines werbenden Betriebes - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 41, 52
  • MDR 1973, 251
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.11.1971 - III C 141.68

    Manifestation der endgültigen Einstellung eines Betriebes durch die Entfernung

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71
    Ein ruhender Betrieb ist dann anzunehmen, wenn der Inhaber die wertende Tätigkeit eingestellt, den Willen aber nicht aufgegeben hat, den Betrieb in nicht allzu ferner Zukunft wieder aufzunehmen, dieser Wille durch Erklärungen und Handlungen zum Ausdruck, gebracht worden ist und Anhaltspunkte dafür bestehen, daß dieser Wille in absehbarer Zeit hätte verwirklicht werden können (ständige Rechtsprechung: zuletzt Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 141.68 - mit Hinweisen).

    Ein ruhender Betrieb ist dann anzunehmen, wenn der Inhaber die werbende Tätigkeit eingestellt, den Willen aber nicht aufgegeben hat, den Betrieb in nicht allzu ferner Zukunft wieder aufzunehmen, dieser Wille durch Erklärungen und Handlungen zum Ausdruck gebracht worden ist und Anhaltspunkte dafür bestehen, daß dieser Wille in absehbarer Zeit hätte verwirklicht werden können (Urteil vom 4. November 1971 - BVerwG III C 141.68 - [ZLA 1972, 34] mit weiteren Hinweisen).

  • BGH, 30.03.1971 - VI ZR 190/69

    Zur Frage der beschränkten Zulassung einer Revision

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71
    Wirksam beschränkt ist die Zulassung aber nur dann, wenn eine solche Beschränkung zulässig ist und die Beschränkung aus dem angefochtenen Urteil eindeutig hervorgeht (vgl. Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, München 1971, RdNr. 51; BGH, Urteil vom 30. März 1971 - VI ZR 190/69 - [MDR 1971, 569]).
  • BVerwG, 24.06.1965 - III C 83.64

    Differenzbetrag der Einheitswerte als Höchstbetrag der Schadensfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71
    In den Fällen, in denen ein Betrieb zum Ruhen gekommen ist, weil der Betriebsinhaber zum Kriegsdienst eingezogen war und bis zum Kriegsende Soldat geblieben ist, oder in denen infolge eines Kriegssachschadens ein Betrieb unterbrochen war und der Betriebsinhaber oder sein Erbe nicht nur die Absicht, sondern auch die Möglichkeit hatte, den Betrieb in absehbarer Zeit wieder aufzunehmen (vgl. Urteil vom 24. Juni 1965 - BVerwG III C 83.64 - [Buchholz 427.2 § 13 Nr. 62]), mag etwas anderes gelten.
  • BVerwG, 28.01.1965 - III C 80.63
    Auszug aus BVerwG, 17.10.1972 - III C 82.71
    Bei einer kriegsbedingten Einstellung eines werbenden Betriebes kann in der Regel zwar davon ausgegangen werden, daß die Absicht der späteren Wiederaufnahme bestand (Urteil vom 28. Januar 1965 - BVerwG III C 80.63 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 17 c]); allein daraus, daß ein Betrieb aus kriegsbedingten Gründen zum Ruhen gekommen ist, kann aber nicht gefolgert werden, daß der auf Wiedereröffnung des Betriebes gerichtete Wille in absehbarer Zeit hätte verwirklicht werden können.
  • BVerwG, 28.05.2014 - 6 C 4.13

    Bundespolizei; Bahnpolizei; sachliche Zuständigkeit; Bahnhofsvorplatz;

    Eine - grundsätzlich mögliche (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1972 - BVerwG 3 C 82.71 - BVerwGE 41, 52 [insoweit nicht veröffentlicht in Buchholz 427.2 § 7 FG Nr. 10] und vom 23. Januar 1976 - BVerwG 7 C 79.74 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 43 S. 19) - Beschränkung der Revisionszulassung auf einen abtrennbaren Teil der angefochtenen Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht nicht vorgenommen.
  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der

    Die Beschränkung muss sich eindeutig aus der insoweit einschlägigen gerichtlichen Entscheidung ergeben (vgl. Urteile vom 17. Oktober 1972 - BVerwG 3 C 82.71 - BVerwGE 41, 52 und vom 4. Juli 1985 - BVerwG 5 C 7.82 - Buchholz 424.01 § 85 FlurbG Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08

    Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt;

    Hiermit verbindet sich aber keine Beschränkung der Revision auf diese Rechtsfrage(Urteil vom 17. Oktober 1972 - BVerwG 3 C 82.71 - BVerwGE 41, 52 = Buchholz 427.2 § 7 FG Nr. 10).
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