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   BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78   

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BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78 (https://dejure.org/1980,551)
BVerwG, Entscheidung vom 03.09.1980 - 8 C 8.78 (https://dejure.org/1980,551)
BVerwG, Entscheidung vom 03. September 1980 - 8 C 8.78 (https://dejure.org/1980,551)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Korrektur von erteilten Häftlingshilfebescheinigungen und entsprechend höhere Eingliederungshilfe - Einschlägigkeit einer Abänderungsklage nach § 113 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - Vererblichkeit von Ansprüchen auf Eingliederungshilfe - Dauer des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 343
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 89.74

    Gewahrsam - Politische Gründe

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
    Alle Klägerinnen und J. B. erfüllen die nach § 10 Abs. 4 Satz 1 HHG in der Häftlingshilfebescheinigung zu bescheinigenden Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 HHG, hier der Nr. 1 dieser Vorschrift (BVerwGE 49, 107 [109]).

    Gewahrsam im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Satz 1 HHG ist grundsätzlich als einheitlicher Gewahrsam zu verstehen, sofern nicht der Wechsel von Grund und Art die Annahme unterschiedlicher Gewahrsame nahelegt (BVerwGE 49, 107 [110]).

    Der Gewahrsam ist ein solcher im Sinne des Häftlingshilfegesetzes, wenn er auf politischen Gründen beruht (BVerwGE 49, 107 [109 f.]).

    Sie unterliegen der darüber anzustellenden Gesamtbetrachtung (BVerwGE 49, 107 [110 f.]).

    Wie der Senat entschieden hat, ist Vertretenmüssen danach zu beurteilen, ob es dem Betroffenen zuzumuten war, sich in dem tangierten Bereich dem im Gewahrsamsstaat herrschenden System anzupassen (BVerwGE 49, 107 [113]; 55, 314 [317]).

    Zum Gewahrsamsgebiet der sowjetischen Besatzungszone brauchte keine Heimatbeziehung zu bestehen, wie aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG hervorgeht (BVerwGE 49, 107 [109]; 55, 314 [316];Urteil vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 -).

  • BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 72.77

    Bewilligung von Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) -

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
    Die Eingliederungshilfe muß von der Behörde zuerst bewilligt werden(Urteile vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 - [Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 12] und BVerwGE 57, 348 [354]).

    Er ist ferner politisch, wenn er zwar auf anderen Gründen beruht, aber gemessen an den allgemein herrschenden Verhältnissen und den zu ihrer Bewältigung allgemein getroffenen Maßnahmen nicht mehr vertretbar, also willkürlich ist (vgl. auchUrteile vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 - undvom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 -).

    Ob es sich um ausländisches Staatsgebiet handelt, ist von dem Gebiet aus zu beurteilen, in dem der Gewahrsam verhängt wurde(Urteile vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 - undvom 28. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 -).

    Zum Gewahrsamsgebiet der sowjetischen Besatzungszone brauchte keine Heimatbeziehung zu bestehen, wie aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG hervorgeht (BVerwGE 49, 107 [109]; 55, 314 [316];Urteil vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 -).

    Daß der Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt hat, das den Klägern die Eingliederungshilfe gewährt und nicht den Beklagten zur Bewilligung der Eingliederungshilfe verurteilt(Urteil vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 - und BVerwGE 57, 348 [354]), ist auf die Revision des Beklagten außer Betracht zu lassen.

  • BVerwG, 28.06.1978 - 8 C 65.77

    Abänderung einer Häftlingsbescheinigung und Bescheinigung einer längeren

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
    ImUrteil vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 - (Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 22 insoweit nicht abgedruckt) hat der Senat dazu ausgesprochen, prozessual sei die Korrektur einer Feststellung über die Gewahrsamsdauer in der bereits ausgestellten Häftlingshilfebescheinigung durch eine Änderung gemäß § 113 Abs. 2 VwGO herbeizuführen.

    Er ist ferner politisch, wenn er zwar auf anderen Gründen beruht, aber gemessen an den allgemein herrschenden Verhältnissen und den zu ihrer Bewältigung allgemein getroffenen Maßnahmen nicht mehr vertretbar, also willkürlich ist (vgl. auchUrteile vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 - undvom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 -).

    Kriegsgefangenschaft, Verfolgung kriminellen Unrechts oder als solchen im Sinne des § 1 Abs. 6 HHG ausweisen, wenn er aus Gründen der Sicherheit (BVerwGE 12, 236), des automatischen Arrests bis zum Jahre 1948 (BVerwGE 9, 122 [BVerwG 26.08.1959 - VIII C 73/59] [136];Urteile vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 172.59 und BVerwG 8 C 449.59 - undvom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 190.60 -, insoweit nicht in BVerwGE 12, 236 abgedruckt) oder der Versorgung der Besatzungsmacht oder wenn er wegen Störung allgemeiner Besatzungsziele (vgl. BVerwGE 54, 107 [BVerwG 22.06.1977 - VIII C 3/76] [113]), wegen echter Repatriierung(Urteil vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 -) oder als übliche Notmaßnahme verhängt wurde.

    Ob es sich um ausländisches Staatsgebiet handelt, ist von dem Gebiet aus zu beurteilen, in dem der Gewahrsam verhängt wurde(Urteile vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 - undvom 28. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 -).

  • BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 55.77

    Fluchthelfer - Politische Gründe - Häftlingshilfe - Fluchthilfe - Interessenlage

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
    Wie der Senat entschieden hat, ist Vertretenmüssen danach zu beurteilen, ob es dem Betroffenen zuzumuten war, sich in dem tangierten Bereich dem im Gewahrsamsstaat herrschenden System anzupassen (BVerwGE 49, 107 [113]; 55, 314 [317]).

    Regeln einzuhalten, die zu einer solchen schweren Gefährdung der genannten Rechtsgüter führen konnten, war ihnen grundsätzlich nicht zuzumuten (vgl. zur Ausreisefreiheit BVerwGE 55, 314 [319]).

    Zum Gewahrsamsgebiet der sowjetischen Besatzungszone brauchte keine Heimatbeziehung zu bestehen, wie aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG hervorgeht (BVerwGE 49, 107 [109]; 55, 314 [316];Urteil vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 -).

  • BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 69.77

    Zusätzliche Eingliederungshilfe und Ausgleichsleistungen - Keine Bindung der

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
    Das hat der Senat bereits zu dem insoweit ähnlich liegenden, zusätzliche Eingliederungshilfe und Ausgleichsleistungen nach § 9 b HHG betreffenden Fall ausgesprochen (BVerwGE 57, 348 [353]).

    Die Eingliederungshilfe muß von der Behörde zuerst bewilligt werden(Urteile vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 - [Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 12] und BVerwGE 57, 348 [354]).

    Daß der Verwaltungsgerichtshof das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt hat, das den Klägern die Eingliederungshilfe gewährt und nicht den Beklagten zur Bewilligung der Eingliederungshilfe verurteilt(Urteil vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 - und BVerwGE 57, 348 [354]), ist auf die Revision des Beklagten außer Betracht zu lassen.

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 3.76

    Antrag auf eine Häftlingshilfebescheinigung und Eingliederungshilfe nach dem

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
    Es ist deshalb auch nicht notwendig, daß damit Interessen verfolgt werden, die in dem Gebiet angesiedelt sind, in dem der Gewahrsam verhängt wurde (Aufgabe von BVerwGE 54, 101).

    Der Senat hat zu ihnen bereits in seinen Urteilen vom 22. Juni 1977 - BVerwGE 54, 101, BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 - (Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 17) Stellung genommen.

    Kriegsgefangenschaft, Verfolgung kriminellen Unrechts oder als solchen im Sinne des § 1 Abs. 6 HHG ausweisen, wenn er aus Gründen der Sicherheit (BVerwGE 12, 236), des automatischen Arrests bis zum Jahre 1948 (BVerwGE 9, 122 [BVerwG 26.08.1959 - VIII C 73/59] [136];Urteile vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 172.59 und BVerwG 8 C 449.59 - undvom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 190.60 -, insoweit nicht in BVerwGE 12, 236 abgedruckt) oder der Versorgung der Besatzungsmacht oder wenn er wegen Störung allgemeiner Besatzungsziele (vgl. BVerwGE 54, 107 [BVerwG 22.06.1977 - VIII C 3/76] [113]), wegen echter Repatriierung(Urteil vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 -) oder als übliche Notmaßnahme verhängt wurde.

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76

    Antrag auf eine Häftlingshilfebescheinigung und Eingliederungshilfe nach dem

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
    Der Senat hat zu ihnen bereits in seinen Urteilen vom 22. Juni 1977 - BVerwGE 54, 101, BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 - (Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 17) Stellung genommen.

    Zwar hat der Senatim Urteil vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 - darauf hingewiesen, daß die Grundsätze des Kriegsgefangenenentschädigungsrechts nur ergänzend heranzuziehen sind, weil die im Gewahrsam Geborenen ein eigenes Häftlingsschicksal haben.

  • BVerwG, 26.08.1964 - V C 128.63

    Eine früher zur Volksdeutschen Minderheit in Litauen gehörende deutsche

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
    Der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat für das Kriegsgefangenenentschädigungsrecht in ähnlicher Weise den Grundsatz aufgestellt, der im Gewahrsam Geborene teile das rechtliche Schicksal dessen, in dessen Obhut er sich befindet (BVerwGE 19, 204 [209 f.]; 25, 41 [42]).
  • BVerwG, 05.09.1966 - V C 157.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
    Der 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat für das Kriegsgefangenenentschädigungsrecht in ähnlicher Weise den Grundsatz aufgestellt, der im Gewahrsam Geborene teile das rechtliche Schicksal dessen, in dessen Obhut er sich befindet (BVerwGE 19, 204 [209 f.]; 25, 41 [42]).
  • BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 313.63

    Geburt eines Kindes im Gewahrsam - Persönliches Verhalten als Grund des

    Auszug aus BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
    Der Senat hat dazu bereits in seinemUrteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG 8 C 313.63 - (BVerwGE 19, 350 [353]) dargelegt, das während des Gewahrsams geborene Kind teile zwar das rechtliche Schicksal seiner Mutter als politischer Häftling ebenso wie das während der Verschleppung geborene Kind die Rechtsstellung seiner Eltern als echte oder unechte Kriegsgefangene; nur auf die Gewährung der zusätzlichen Eingliederungshilfe sei dieser Grundwatz nicht anwendbar, weil es nach § 9 b Abs. 1 Satz 1 HHG auf das eigene persönliche Verhalten des Häftlings ankomme.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

  • BVerwG, 16.10.1959 - VII C 63.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.11.1979 - 8 C 15.79

    Widerruf der Zustimmung der Katastrophenschutzbehörde zur Verpflichtung des

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 49.76

    Anspruch auf Bescheinigung einer längeren Haftzeit in der

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 102.76

    Erleiden von Gewahrsam und Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion -

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 190.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.01.1978 - 8 C 9.77

    Abänderungsfeststellung - Verpflichtungsklagen - Öffentliche Wohnungsbaudarlehn -

  • BVerwG, 26.08.1959 - VIII C 73.59
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 449.59

    Rechtsmittel

  • BSG, 27.09.2018 - B 9 V 2/17 R

    Soziale Entschädigung bei Internierung in unmittelbarer Nähe von

    Maßgeblich dafür ist, dass sich ein internierungsbedingter Freiheitsentzug der Eltern auf die Kinder dahingehend auswirkt, dass auch sie nicht in Freiheit geboren wurden und im Hinblick auf ihre völlige rechtliche und wirtschaftliche Abhängigkeit das Schicksal der Eltern und die in deren Internierung begründete, versorgungsrechtlich geschützte besondere Gefahrenlage zu teilen hatten ( vgl Rohr/Sträßer/Dahm, BVG , § 1 Anm 21, Stand der Einzelkommentierung: Oktober 2007; ebenso für den Tatbestand der Internierung und der Verschleppung iS des § 1252 Abs. 1 Nr. 5 Reichsversicherungsordnung: BSG Urteil vom 25.2.1992 - 5 RJ 34/91 - SozR 3-2200 § 1252 Nr. 2 S 10 = Juris RdNr 19 ff ; für den Tatbestand des Festgehaltenwerdens iS des § 250 Abs. 1 Nr. 3 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch : BSG Urteil vom 17.2.2005 - B 13 RJ 25/04 R - Juris RdNr 18 und für den Tatbestand des Gewahrsams iS des § 1 Abs. 5 S 1 Häftlingshilfegesetz und des Anschlussgewahrsams iS des § 1 Abs. 5 S 2 HHG : BVerwG Urteil vom 3.9.1980 - 8 C 8/78 - BVerwGE 60, 343, 353 f = Juris RdNr 37) .
  • BSG, 12.09.2019 - B 9 V 2/18 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Häftlingshilfe - Wohnortbeschränkung von

    Das gilt nicht nur für die - versorgungsrechtlich geschützte - besondere Gefahrenlage des Gewahrsams, sondern genauso für den folgenden Anschlussgewahrsam (vgl BVerwG Urteil vom 3.9.1980 - 8 C 8/78 - BVerwGE 60, 343, 353 f; BVerwG Urteil vom 28.10.1983 - 8 C 38/82 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 26 S 3 ; vgl zur Internierung Senatsurteil vom 27.9.2018 - B 9 V 2/17 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR 4-3100 § 1 Nr. 4 vorgesehen, RdNr 21).

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 3.9.1980 - 8 C 8/78 - BVerwGE 60, 343, 352; Urteil vom 26.7.1978 - VIII C 72.77 - Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 12 S 14) setzt ein Anschlussgewahrsam einen Rückkehrwillen der Betroffenen voraus.

    Gerade dies machte die spezifische freiheitsbeschränkende Eigenart ihres Anschlussgewahrsams iS eines Sonderschicksals der Volksdeutschen aus (vgl BVerwG Urteil vom 3.9.1980 - 8 C 8.78 - BVerwGE 60, 343, 347).

  • VGH Hessen, 22.06.1993 - 7 UE 1407/89

    Änderung einer Häftlingshilfebescheinigung und Gewährung von Eingliederungshilfe

    Rechtlich maßgebend ist in Abänderungsfällen der vorliegenden Art das Häftlingshilfegesetz in der jetzt geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1993 - HHG 1993 - (BGBl. I S. 839), soweit nicht die Übergangsvorschrift des § 25a HHG 1993 die Anwendung einer früheren Fassung vorschreibt (vgl. BVerwG, U. v. 03.09.1980 - 8 C 8.78 -, BVerwGE 60, 343 = Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 24).

    Der in der damaligen sowjetischen Besatzungszone von der sowjetischen Besatzungsmacht gegenüber der Mutter der Klägerin verhängte und nach Verbringung in die frühere Sowjetunion aufrechterhaltene - mithin grenzüberschreitende - Gewahrsam beruhte desweiteren auf politischen Gründen, denn nach den allgemeinen Anschauungen, die im Jahre 1945 in der sowjetischen Besatzungszone herrschten, war es ein nicht vertretbarer Eingriff, Deutsche, die vor den sowjetischen Truppen aus der seinerzeitigen Sowjetunion in das Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches geflüchtet waren, gegen ihren Willen in die Sowjetunion zurückzuschaffen, um sie dort für ihr Verhalten zur Rechenschaft zu ziehen (BVerwG, U. v. 03.09.1980 - 8 C 8.78 -, a.a.O.).

    Die in den Anschlußgewahrsam ihrer Mutter hineingeborene Klägerin teilt deren häftlingshilferechtliches Schicksal, obgleich sie selbst keinen Gewahrsam im Sinne des § 1 Abs. 5 Satz 1 HHG 1993 erlitten hat (BVerwG, U. v. 03.09.1980 - 8 C 8.78 -, a.a.O., u. B. v. 16.09.1983 - 8 B 164.82 -).

    Ob es sich bei dem Verbringungsgebiet um ausländisches Staatsgebiet handelt, ist von dem Gebiet aus zu beurteilen, in dem der Gewahrsam verhängt wurde; von der sowjetischen Besatzungszone her war das Staatsgebiet der Sowjetunion seinerzeit ausländisches Staatsgebiet (BVerwG, U. v. 03.09.1980 - 8 C 8.78 -, a.a.O.).

    Wurde freilich die Flucht in den westlichen Teil des Deutschen Reiches durch die Ingewahrsamnahme unterbunden und existieren weder zur früheren sowjetischen Besatzungsmacht noch zur späteren DDR irgendwelche Bindungen, so genügt nur eine Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland den Anforderungen des § 1 Abs. 5 Satz 2 HHG 1987 (vgl. BVerwG, U. v. 26.07.1978 - 8 C 72.77 -, a.a.O., u. v. 03.09.1980 - 8 C 8.78 -, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 20.01.2005 - 6 B 2.04

    Anspruch auf Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe für einen Ausländer ;

    Denn das Verbringen einer Person in ein ausländisches Staatsgebiet gegen ihren Willen ist nicht denkbar ohne vorheriges Festgehaltenwerden i.S.d. § 1 Abs. 5 Satz 1 HHG (BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1983, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 26; BVerwG, Urteil vom 3. September 1980, BVerwGE 60, 343; Urteil vom 26. Juli 1978, Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 12; Urteil vom 28. Juni 1978, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 22; Urteil vom 22. Juni 1977, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 17).

    Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung mit Urteil vom 3. September 1980 klargestellt (BVerwGE 60, 343) und zur Begründung dargelegt, dass - anders als nach der bisher vorgenommen Bewertung des Handelns der Besatzungsmacht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1970 - VIII C 64.70 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 9; Urteil vom 28. Juni 1978, Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 22) - auch nach den allgemeinen Anschauungen, die im Jahre 1945 in dem sowjetischen Einflussbereich herrschten, es ein nicht vertretbarer Eingriff war, Deutsche, die vor den sowjetischen Truppen aus der Sowjetunion in das Gebiet des ehemaligen Deutschen Reiches geflüchtet waren, gegen ihren Willen in die Sowjetunion zurückzuschaffen, um sie dort als "Feinde" zur Rechenschaft zu ziehen.

    Denn sie haben durch die Flucht aus dem Gebiet der Sowjetunion ihre Heimatbeziehung dorthin gelöst (BVerwGE 60, 343).

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 7.83

    Anspruch auf Häftlingshilfe wegen Haftstrafe in der DDR aufgrund nicht zu

    Maßstab der Vertretbarkeit sind die rechtsstaatlichen Grundsätze der Gerechtigkeit, Verhältnismäßigkeit und Toleranz (vgl.Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG VIII C 4.76 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 17 S. 10 , vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 22 S. 49 , vom 26. Juli 1978 - BVerwG 8 C 72.77 - Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 12 S. 3 , vom 3. September 1980 - BVerwG 8 C 8.78 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 24 S. 60 undvom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 38.82 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 26 S. 1 ).

    Der Gewahrsam im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 5 Satz 1 HHG ist grundsätzlich als einheitlicher Gewahrsam zu verstehen, wenn nicht ausnahmsweise der Wechsel von Grund und Art die Annahme verschiedener Gewahrsame nahelegt (vgl.Urteile vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 89.74 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 16 S. 1 und vom 3. September 1980, a.a.O. S. 64).

  • BVerwG, 03.07.2003 - 5 C 11.02

    Eingliederungshilfe, pauschale, für Spätaussiedler aus der ehemaligen

    Der Hinweis der Vorinstanz, die Lebenswirklichkeit von Säuglingen mache es schwer, sie selbst als Gewahrsamsbetroffene anzusehen, berücksichtigt nicht, dass im Häftlingshilfe- und im Kriegsgefangenenentschädigungsrecht der Grundsatz gilt, dass der in Gewahrsam Geborene das rechtliche Schicksal dessen teilt, in dessen Obhut er sich befindet (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 3. September 1980 - BVerwG 8 C 8.78 - m.w.N.).
  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 38.82

    Politischer Gewahrsam Minderjähriger - Politische Gründe - Politischer Gewahrsam

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 28. Juni 1978, a.a.O. S. 55, vom 26. Juli 1978, a.a.O. S. 10 f. und vom 3. September 1980 - BVerwG 8 C 8.78 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 24 S. 60 [64]) nimmt das angefochtene Urteil zutreffend an, daß der Gewahrsam politisch ist, wenn er auf der marxistisch-leninistischen Lehre entstammenden ideologischen Gründen beruht, sofern er nicht auch rechtsstaatlich berechtigt wäre.

    Ebenso wie die im Gewahrsam gemäß § 1 Abs. 5 Satz 1 HHG und im Anschlußgewahrsam gemäß § 1 Abs. 5 Satz 2 HHG geborenen Kinder (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. September 1980 - BVerwG 8 C 8.78 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 24 S. 60 [70] und Beschluß vom 16. September 1983 - BVerwG 8 B 164.82 -) teilen minderjährige Kinder, die im Zuge einer gegen ihre Eltern gerichteten Rückführungsmaßnahme ins Ausland verbracht werden, das rechtliche Schicksal ihrer Eltern.

  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 6/03 R

    Häftlingshilfegesetz - anspruchsberechtigter Personenkreis - Misshandlung während

    In der dazu vorliegenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ist allerdings seit langem anerkannt, dass die Berechtigung der Eltern iS des § 1 Abs. 1 HHG sich auf die im Gewahrsam geborenen Abkömmlinge erstreckt (vgl BVerwGE 60, 343 = Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 24; BVerwG Buchholz aaO Nr. 26; andererseits BVerwGE 19, 350 = Buchholz 412.6 § 9b HHG Nr. 1).
  • BSG, 25.02.1992 - 5 RJ 34/91

    Wartezeitfiktion - Erfüllung - Rußlanddeutsche

    Des weiteren hat das BVerwG zum HHG entschieden, daß das während des Gewahrsams geborene Kind das rechtliche Schicksal seiner Mutter als politischer Häftling ebenso teile, wie das während der Verschleppung geborene Kind die Rechtstellung seiner Eltern als echte oder unechte Kriegsgefangene teile (BVerwGE 19, 350, 353; BVerwG, Urteil vom 3. September 1980 - BVerwG 8 C 8.78 -, Buchholz, 412.6 § 1 HHG Nr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1988 - 6 S 1319/88

    Häftlingshilfe - zwangsweise Rückführung deutscher Bewohner Litauens begründet

    Er ist ferner politisch, wenn er zwar auf anderen Gründen beruht, aber gemessen an den allgemein herrschenden Verhältnissen und den zur ihrer Bewältigung allgemein getroffenen Maßnahmen nicht mehr vertretbar, also willkürlich ist (BVerwG, Urt. v. 03.09.1980, BVerwGE 60, 343, 347 m.w.N.).

    Politischer Gewahrsam liegt dagegen vor, wenn Deutsche in die Sowjetunion zurückgeschafft und in Gewahrsam gehalten worden sind, um sie wegen ihrer Zugehörigkeit zur Gruppe der Deutschen unterschiedslos dafür zur Rechenschaft zu ziehen, daß sie die Sowjetunion verlassen, sich als deutsche Volkszugehörige auf die Seite der Deutschen gestellt und im damaligen Deutschen Reich Zuflucht gesucht und gefunden hatten (vgl. BVerwGE 60, 343, 350; Senatsurt. v. 05.04.1984 -- 6 S 1088/83 --).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1988 - 6 S 1174/88

    Häftlingshilfe - zwangsweise Rückführung Memeldeutscher begründet keinen

  • VGH Hessen, 04.11.1988 - 4 UE 3118/84

    Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 59.83
  • BVerwG, 11.04.1986 - 7 B 58.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2012 - L 12 VH 3/09
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - 14 A 155/04

    Bindungswirkung eines Feststellungsbescheides nach dem

  • BVerwG, 05.03.1982 - 8 ER 216.81

    Rechtsmittel

  • VG Hannover, 14.10.2009 - 5 A 3272/08

    Kapitalentschädigung; Repatriierung; Russlanddeutsche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2016 - 11 A 1960/14

    Beweislast beim Nachweis der Zwangsarbeit in einem bewachten Lager als

  • VGH Hessen, 21.11.1988 - 7 UE 761/86

    Eingliederungshilfe - Anschlußgewahrsam - Antrag des Erben

  • BVerwG, 16.09.1983 - 8 B 164.82

    Vermittlung des politischen Gewahrsams der Eltern gem. § 1 Abs. 5 S. 2 HHG an die

  • BSG, 13.03.1985 - 9a RVh 1/84

    Berufliche Diskriminierung - Politische Gewahrsam in der DDR -

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1984 - 6 S 1088/83
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