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   BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 19.85   

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https://dejure.org/1987,1390
BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 19.85 (https://dejure.org/1987,1390)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1987 - 3 C 19.85 (https://dejure.org/1987,1390)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1987 - 3 C 19.85 (https://dejure.org/1987,1390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berufsfreiheit - Baden-Württemberg - Arzt - Schwangerschaftsabbrüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    5. StrRG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 330
  • NJW 1987, 2315
  • NVwZ 1987, 889 (Ls.)
  • VBlBW 1987, 546
  • DVBl 1987, 681
  • DÖV 1987, 546
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.09.1959 - II C 141.57

    Einlegung einer unselbstständigen Anschlussberufung durch die Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 19.85
    Die Revision und die zulässige Anschlußrevision (BVerwGE 9, 143) haben Erfolg.
  • VG Berlin, 31.10.2019 - 10 K 412.18

    "Klimaklage" bleibt ohne Erfolg

    Der Anspruch eines Bürgers auf Erlass eines förmlichen Gesetzes, soweit ein solcher Anspruch besteht, kann nur vor den Verfassungsgerichten durchgesetzt werden (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 19.85 -, BVerwGE 75, 330, 334, juris Rn. 33).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    An einer bestehenden Bundeskompetenz kraft Sachzusammenhangs zur Einführung einer Zulassung, wie sie im 15. Strafrechtsänderungsgesetz geregelt war, sind Bedenken nicht geäußert worden (vgl. BVerwGE 75, 330 ).
  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Dementsprechend kann auch der Anspruch eines Bürgers auf Erlaß eines förmlichen Gesetzes, soweit ein solcher Anspruch besteht, nur vor den Verfassungsgerichten durchgesetzt werden (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1987 - BVerwG 3 C 19.85 -, BVerwGE 75, 330 [BVerwG 15.01.1987 - 3 C 19/85]).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.11.1993 - 9 S 2395/91

    Zurverfügungstellen von Instrumenten für Pflichtkurse im Zahnmedizinstudium

    Es soll in dieser Funktion die Freiheit des Individuums schützen und bildet grundsätzlich keine unmittelbare Rechtsgrundlage für Ansprüche auf Leistungen oder auf Gewährung sonstiger Rechtspositionen (BVerwGE 75, 330, 335).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2023 - 3 B 44.21

    Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den

    Zudem ist anerkannt, dass eine verfassungsrechtliche Streitigkeit auch dann gegeben ist, wenn ein Bürger die Entscheidung über die Rechtsgültigkeit eines förmlichen nachkonstitutionellen Gesetzes oder den Erlass eines Gesetzes erstrebt (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 2 BvR 397/82 u.a. - juris Rn. 63; BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1987 - 2 BvR 826/83 - juris Rn. 22; BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 7 C 115.86 - juris Rn. 14; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1987 - 3 C 19.85 - juris Rn. 33).
  • OVG Brandenburg, 19.05.2004 - 1 A 707/01

    Kommunalrecht, Berufung, Feststellungsklage, Überprüfung der Eröffnung des

    Ein hierauf gerichtetes Feststellungsbegehren läuft entgegen der Auffassung des Beklagten nicht auf eine prinzipale Überprüfung des Gemeindefinanzierungsgesetzes 1995 bzw. eine Normerlassklage hinaus, wofür in der Tat, soweit es ein förmliches Gesetz betrifft, der Verwaltungsrechtsweg nicht eröffnet wäre (vgl. zur Normerlassklage BVerwG, Urteil vom 3. November 1988 - 7 C 115.86 -, BVerwGE 80, 355, 358; Urteil vom 15. Januar 1987 - 3 C 19.85 -, BVerwGE 75, 330, 334), und die deshalb auch nicht zulässiger Gegenstand einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage sein könnte (vgl. Sodan in: Sodan/Ziekow, VwGO, Bd. I, Stand Januar 2003, § 43 Rdn. 57 und § 42 Rdn. 46; Kopp/Schenke, a. a. O., § 43 Rdn. 8a).
  • VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Daß eine solche materielle Bestimmung verfassungsrechtlicher Streitigkeiten geboten sein kann, zeigt sich auch in anderen Fällen, in denen - beispielsweise - die Verwaltungsrechtsprechung den Bürger, der ein gesetzgeberisches Unterlassen als verfassungswidrig beanstandet, auf den Verfassungsrechtsweg verweist (BVerwGE 75, 330, 334; 80, 356, 358), weil die Verfassungswidrigkeit gesetzgeberischen Handelns nur dort festgestellt werden darf, und in den Fällen, in denen das Verfassungsrecht - im Rahmen der Volksgesetzgebung - Einzelnen eine besondere Rechtsstellung zuerkennt (BayVGH BayVBl 1990, 721).
  • VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 26/96

    Beschwerdegegenstand; Staatszielbestimmung; Beschwerdebefugnis;

    Soweit ein Unterlassen nicht nur der Landesregierung, sondern auch des Gesetzgebers beanstandet wird, bestehen bereits erhebliche Zweifel, ob gegen ein gesetzgeberisches Unterlassen der Rechtsweg zu den Fachgerichten - hier den Verwaltungsgerichten - überhaupt eröffnet ist (siehe hierzu BVerwGE 75, 330, 334; 80, 355, 358).
  • VG Köln, 13.08.2021 - 7 L 538/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 03. November 1988 - 7 C 115/86 -, juris; BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1987 - 3 C 19.85 -, juris; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 43 Rn. 57; Möstl, in: Posser/Wolff, BeckOK VwGO, 58. Edition, Stand: 01.07.2021, § 43 Rn. 42.
  • BVerwG, 17.10.1990 - 2 B 158.89

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge der verzögerten vollständigen Abfassung des Urteils

    Soweit die Beschwerde sich unabhängig von den Vorschriften der §§ 133 Nr. 5, 138 Nr. 6 VwGO auf eine Verletzung des § 117 Abs. 4 VwGO stützen sollte, kann sie nicht zum Erfolg führen, weil das ausweislich der Akten am 12. April 1989 beschlossene Berufungsurteil, dessen Urteilsformel am nächsten Tage der Geschäftsstelle übergeben worden ist, auf dem späteren Verstoß gegen die hier entsprechend anzuwendende Vorschrift des § 117 Abs. 4 VwGO nicht beruhen kann (BVerwGE 49, 61; 50, 278 [BVerwG 19.03.1976 - VI C 5/75]; 75, 337 [BVerwG 15.01.1987 - 3 C 19/85]).
  • VG Sigmaringen, 05.11.2002 - 4 K 2627/00
  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.1991 - 9 S 1462/90

    Anerkennung als Berater gemäß StGB § 218b Abs 1 Nr 1, StGB § 218b Abs 2 Nr 2b

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.1991 - 9 S 2482/90

    Zum Krankenhaus im Sinne von Art 3 Abs 1 StrRG 5 F: 1976-05-18

  • BVerwG, 15.01.1987 - 3 C 18.85

    Arzt - Praxis - Einrichtung - Ambulante Schwangerschaftsabbrüche

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