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   BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 10.86   

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BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 10.86 (https://dejure.org/1987,1289)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.1987 - 8 C 10.86 (https://dejure.org/1987,1289)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 1987 - 8 C 10.86 (https://dejure.org/1987,1289)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anderweitige Deckung i.S. des § 129 Abs. 1 Satz 1 BBauG - Zweckbestimmung durch den Zuschußgeber - Änderung der Zweckbestimmung durch Verzicht auf die Rückforderung von Überzahlungen Zuwendungen und Zuschüsse aus Bundes- und Landesmitteln - Erschließungsbeitrag - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der "anderweitigen Deckung" i.S. des § 129 Abs. 1 S. 1 BBauG; Zweckbestimmung und deren Änderung; Zuwendungen aus Bundesmitteln nach dem GVFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 356
  • NVwZ 1987, 982
  • ZMR 1987, 233
  • DVBl 1987, 632
  • DÖV 1987, 643
  • ZfBR 1987, 161
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 10.86
    Anderweitig gedeckt wird daher der auf die Beitragspflichtigen entfallende Anteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand - und nur auf ihn kommt es in diesem Zusammenhang an - nicht schon durch Mittel, die die Gemeinde aus ihrem Vermögen oder der Gewährung von Darlehen zur Verfügung stellt; der finanztechnische Begriff der Haushaltsdeckung ist hier ohne Belang (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34 S. 7 ).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 59.84

    Grundstückskosten - Erschließungsaufwand - Beitragspflicht - Verteilungsmaßstab -

    Auszug aus BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 10.86
    Denn der Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht legt den Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwands und in der Folge die Höhe des von den Erschließungsbeitragspflichtigen zu tragenden umlagefähigen Erschließungsaufwands derart fest, daß später eintretende Änderungen der Rechts- und Sachlage daran nichts mehr zu ändern vermögen (vgl. etwa Urteil vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 59.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 93 S. 55 ).
  • Drs-Bund, 26.08.1970 - BT-Drs VI/1117
    Auszug aus BVerwG, 30.01.1987 - 8 C 10.86
    Das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz soll durch die Zuweisung von Bundesmitteln an die Länder diesen die sachgerechte Möglichkeit "einer finanziellen Unterstützung der Gemeinden" eröffnen (vgl. Amtliche Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. VI/1117, S. 6).
  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

    Entscheidend für die Qualifizierung der Zuwendungen Dritter als anderweitige Deckung oder als Deckung der von der Gemeinde "endgültig" zu tragenden Kosten ist deren Zweckbestimmung (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987 - 8 C 10/86 -, juris Rn. 19; Sächsisches OVG, Urteil vom 22. März 2010 - 5 A 635/08 -, juris Rn. 40; Battis/ Krautzberger/Löhr/Reidt, 15. Aufl. 2022, Baugesetzbuch § 129 Rn. 19; EZBK/Ernst/Grziwotz, 143. EL August 2021, Baugesetzbuch § 129 Rn. 5).

    Hat der Dritte einen Zuschuss mit der Maßgabe gewährt, dieser solle zur Deckung des von der Gemeinde zu tragenden Aufwands, d.h. der nicht erschließungsbeitragsfähigen Kosten sowie des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Erschließungsaufwand dienen und unterschreitet der Zuschuss die Höhe der Summe dieser beiden Posten, liegt keine anderweitige Deckung vor (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987 - 8 C 10/86 -, juris Rn. 19).

    Erst wenn der Zuschuss über den von der Gemeinde zu tragenden Kostenanteil hinausreicht oder als Zuwendungszweck ausdrücklich eine Beitragsminderung festgelegt wurde, ist der Zuschuss des Dritten vom umlagefähigen Erschließungsaufwand abzusetzen, sofern er nicht in dem über den kommunalen Eigenanteil hinausgehenden Umfang zu erstatten ist (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987, a.a.O.).

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 k 133.20

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

    Entscheidend für die Qualifizierung der Zuwendungen Dritter als anderweitige Deckung oder als Deckung der von der Gemeinde "endgültig" zu tragenden Kosten ist deren Zweckbestimmung (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987 - 8 C 10/86 -, juris Rn. 19; Sächsisches OVG, Urteil vom 22. März 2010 - 5 A 635/08 -, juris Rn. 40; Battis/ Krautzberger/Löhr/Reidt, 15. Aufl. 2022, Baugesetzbuch § 129 Rn. 19; EZBK/Ernst/Grziwotz, 143. EL August 2021, Baugesetzbuch § 129 Rn. 5).

    Hat der Dritte einen Zuschuss mit der Maßgabe gewährt, dieser solle zur Deckung des von der Gemeinde zu tragenden Aufwands, d.h. der nicht erschließungsbeitragsfähigen Kosten sowie des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Erschließungsaufwand dienen und unterschreitet der Zuschuss die Höhe der Summe dieser beiden Posten, liegt keine anderweitige Deckung vor (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987 - 8 C 10/86 -, juris Rn. 19).

    Erst wenn der Zuschuss über den von der Gemeinde zu tragenden Kostenanteil hinausreicht oder als Zuwendungszweck ausdrücklich eine Beitragsminderung festgelegt wurde, ist der Zuschuss des Dritten vom umlagefähigen Erschließungsaufwand abzusetzen, sofern er nicht in dem über den kommunalen Eigenanteil hinausgehenden Umfang zu erstatten ist (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987, a.a.O.).

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
    Entscheidend für die Qualifizierung der Zuwendungen Dritter als anderweitige Deckung oder als Deckung der von der Gemeinde "endgültig" zu tragenden Kosten ist deren Zweckbestimmung (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987 - 8 C 10/86 -, juris Rn. 19; Sächsisches OVG, Urteil vom 22. März 2010 - 5 A 635/08 -, juris Rn. 40; Battis/ Krautzberger/Löhr/Reidt, 15. Aufl. 2022, Baugesetzbuch § 129 Rn. 19; EZBK/Ernst/Grziwotz, 143. EL August 2021, Baugesetzbuch § 129 Rn. 5).

    Hat der Dritte einen Zuschuss mit der Maßgabe gewährt, dieser solle zur Deckung des von der Gemeinde zu tragenden Aufwands, d.h. der nicht erschließungsbeitragsfähigen Kosten sowie des Gemeindeanteils am beitragsfähigen Erschließungsaufwand dienen und unterschreitet der Zuschuss die Höhe der Summe dieser beiden Posten, liegt keine anderweitige Deckung vor (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987 - 8 C 10/86 -, juris Rn. 19).

    Erst wenn der Zuschuss über den von der Gemeinde zu tragenden Kostenanteil hinausreicht oder als Zuwendungszweck ausdrücklich eine Beitragsminderung festgelegt wurde, ist der Zuschuss des Dritten vom umlagefähigen Erschließungsaufwand abzusetzen, sofern er nicht in dem über den kommunalen Eigenanteil hinausgehenden Umfang zu erstatten ist (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 06.06.2019 - 6 B 19.246

    Heranziehung zum Erschließungsbeitrag

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke keine Erschließungsbeiträge verlangen kann, soweit der nach Abzug ihres (Eigen-)Anteils (vgl. § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB) verbleibende beitragsfähige Erschließungsaufwand durch Zahlungen eines Dritten bereits endgültig ausgeglichen ist (BVerwG, U.v. 30.1.1987 - 8 C 10.86 - juris Rn. 18).

    Ob die Zuwendung eines Dritten zu einer derartigen anderweitigen Deckung geführt hat, richtet sich ausschlaggebend nach dem Zweck, für den der Dritte seine Leistung bestimmt hat (BVerwG, U.v. 30.1.1987 - 8 C 10.86 - juris Rn. 19; Grziwotz in Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 127 Rn. 2).

  • VG Frankfurt/Oder, 11.06.2020 - 3 K 1057/13

    Rechtswidrigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides wegen vollständiger

    Die Qualifizierung einer Zuwendung als anderweitige Deckung richtet sich ausschlaggebend nach dem Zweck, für den der Dritte seine Leistung bestimmt hat (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987 - 8 C 10/86 -, juris Rn. 19).

    Denn für die Frage der anderweitigen Deckung sind alle Umstände relevant, die vor Entstehen der sachlichen Beitragspflicht eintreten (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987 - 8 C 10/86 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Rechtmäßigkeit einer

    Entsprechendes gilt, wenn der Dritte zwar ursprünglich seine Zuwendung ausschließlich zur Deckung der von der Gemeinde endgültig zu tragenden Kosten gewährt hat, er jedoch später unter Verzicht auf eine Rückforderung die Zweckbestimmung vor Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflichten (§ 133 Abs. 2 BauGB) dahin geändert hat, daß der Überschuß den Erschließungsbeitragspflichtigen zugute kommen solle (vgl. dazu Urteil vom 30. Januar 1987 - BVerwG 8 C 10.86 - BVerwGE 75, 356 (358 f.) [BVerwG 30.01.1987 - 8 C 10/86]).
  • VG Ansbach, 26.05.2021 - AN 3 S 21.00729

    Klage gegen Heranziehung zu Erschließungsbeitrag

    Dem liegt die Überlegung zugrunde, dass die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke keine Erschließungsbeiträge verlangen kann, soweit der nach Abzug ihres (Eigen-)Anteils (vgl. § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB) verbleibende beitragsfähige Erschließungsaufwand durch Zahlungen eines Dritten bereits endgültig ausgeglichen ist (BVerwG, U.v. 30.1.1987 - 8 C 10.86 - juris Rn. 18).

    Ob die Zuwendung eines Dritten zu einer derartigen anderweitigen Deckung geführt hat, richtet sich ausschlaggebend nach dem Zweck, für den der Dritte seine Leistung bestimmt hat (BVerwG, U.v. 30.1.1987 - 8 C 10.86 - juris Rn. 19; Grziwotz in Ernst/Zinkahn/ Bielenberg/Krautzberger, BauGB, § 127 Rn. 2).

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 C 11.99

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsaufwand; Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße;

    Auf einen späteren Zeitpunkt abzustellen, würde auch gegen den anerkannten Grundsatz verstoßen, daß die Höhe des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflichten feststeht und daß später eintretende Änderungen der Sach- und Rechtslage hieran nichts mehr ändern können (vgl. BVerwGE 49, 131 ; 75, 356 ; BVerwG, Urteile vom 13. Mai 1977 - BVerwG IV C 82.74 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 18 S. 7 und vom 29. November 1985 - BVerwG 8 C 59.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 93 S. 58 f.).
  • VGH Hessen, 07.12.2010 - 11 A 2758/09

    Änderung einer Ermessenspraxis bezüglich der Ermittlung der zuwendungsfähigen

    Mit dem Ausschluss der Zuwendungsfähigkeit von Kosten, die aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen wie z.B. der § 127 ff. BBauG von der Gemeinde abgewälzt werden können, hat der Bundesgesetzgeber danach erreichen wollen, dass durch Zuwendungen aus Bundesmitteln (anteilig) nur solche Kosten durch die Länder finanziert werden dürfen, die anderenfalls von der Gemeinde (endgültig) zu übernehmen wären (so BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987 - 8 C 10.86 -, BVerwGE 75, 356).
  • OVG Thüringen, 23.11.2012 - 4 EO 571/09

    Aufwandsermittlung bei der Abrechnung einer Straßenausbaumaßnahme

    Soweit Fördermittel - wie etwa solchen nach den Vorschriften des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden (vgl. hierzu insbesondere die Senatsbeschlüsse vom 24. November 2008 - 4 ZKO 313/05 und 4 ZKO 317/05 - n. v., BA S. 5/6) - ihrem Zweck nach grundsätzlich nur zur Deckung des Eigenanteils der Gemeinde zu verwenden sind, scheidet eine aufwandsmindernde Berücksichtigung zugunsten der Anlieger aus (vgl. Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Rn. 383 zu § 8 m. w. N.; zur Berücksichtigung von Fördermitteln im Erschließungsbeitragsrecht vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1987 - 8 C 10.86 - BVerwGE 75, 356 = DVBl. 1987, 632 = KStZ 1987, 110 = NVwZ 1987, 982 m. w. N.).
  • VG Greifswald, 21.06.2006 - 3 A 561/04
  • VG Düsseldorf, 05.03.2002 - 17 K 6590/00

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zur Zahlung von Straßenbaubeiträgen;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2004 - 2 O 158/03

    Erfolgsaussicht, Prozesskostenhilfe, Verkehrsanlage, Anlage, Betrachtungsweise,

  • OVG Sachsen, 22.03.2010 - 5 A 635/08

    Erschließungsbeitrag, Teileinrichtungen

  • VG Gera, 16.06.2022 - 3 K 189/21

    Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in Thüringen für Ausbaumaßnahmen, die

  • VG München, 26.03.2021 - M 28 S 20.1155

    Erschließungsbeitrag eines Fremdanliegers

  • VG Weimar, 16.06.1998 - 3 E 64/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2015 - 10 A 10680/14

    Finanzausgleich für Neubau einer Straßenverbindung zwischen zwei Bundesländern

  • VGH Hessen, 27.08.1991 - 5 TH 3093/90

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Bezuschussung einer Teilstrecke der als

  • VGH Hessen, 18.11.1993 - 5 UE 272/91

    Heranziehung zum Wasseranschlußbeitrag - Berechnung des beitragsfähigen Aufwandes

  • BVerwG, 12.03.1991 - 8 B 19.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • VG Berlin, 28.11.2019 - 13 K 94.16

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Land Berlin: beitragsfähiger

  • VG Berlin, 28.11.2019 - 13 K 88.16

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Land Berlin: beitragsfähiger

  • VG Greifswald, 10.06.2009 - 3 A 866/08

    Nachträgliche Beitragserhebung für ein erschlossenes Grundstück

  • VG Dessau, 22.08.2005 - 3 B 362/05
  • VG Weimar, 17.07.1998 - 3 E 1823/98

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht

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