Rechtsprechung
   BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1787
BVerwG, 12.10.1989 - 2 C 24.88 (https://dejure.org/1989,1787)
BVerwG, Entscheidung vom 12.10.1989 - 2 C 24.88 (https://dejure.org/1989,1787)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - 2 C 24.88 (https://dejure.org/1989,1787)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1787) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Heimstättenbau - Beamtenbezüge - Abtretung - Unterhalt - Pfändungsgrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 82, 364
  • NVwZ 1990, 673 (Ls.)
  • DVBl 1990, 256
  • DÖV 1990, 577
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Bayern, 16.05.2018 - 12 N 18.9

    Normenkontrollverfahren gegen Vorschriften zur Bemessung der Gebühren für

    Demzufolge ist eine Begrenzung der Gebührenfestsetzung unter dem Gesichtspunkt des aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Verbots der Überforderung zumindest dann in Betracht zu ziehen, wenn eine die "Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein" (vgl. BVerfGE 40, 121 [133]; 82, 60 [80; 85]; 113, 88 [108 f.]; 123, 267 [362 f.]; BVerwGE 82, 364 [368]) sicherstellende, im wahrsten Sinne des Wortes existenzerhaltende Leistung ausschließlich von der staatlichen Gemeinschaft erbracht werden kann, weil sie das Leistungsvermögen eines Einzelnen übersteigt.
  • VGH Bayern, 14.04.2021 - 12 N 20.2529

    Erfolgreiche Normenkontrolle gegen die Regelungen zur Erhebung von

    Demzufolge ist eine Begrenzung der Gebührenfestsetzung unter dem Gesichtspunkt des aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 GG) abzuleitenden Verbots der Überforderung zumindest dann in Betracht zu ziehen und gegebenenfalls auch geboten, wenn eine die "Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein" (vgl. BVerfGE 40, 121 [133]; 82, 60 [80; 85]; 113, 88 [108 f.]; 123, 267 [362 f.]; BVerwGE 82, 364 [368]) sicherstellende, im wahrsten Sinne des Wortes existenzerhaltende Leistung ausschließlich von der staatlichen Gemeinschaft erbracht werden kann, weil sie das Leistungsvermögen eines Einzelnen übersteigt.
  • BGH, 29.03.1994 - XI ZR 109/93

    Umfang der Abtretung der Bezüge eines Beamten

    § 1 I BHG ist verfassungskonform dahin auszulegen, daß dem Beamten bei einer Abtretung seiner Bezüge in jedem Fall der Betrag verbleiben muß, der nach §§ 11 ff. BSHG zum Lebensunterhalt notwendig ist (im Anschluß an BVerwG, DVBl 1990, 256).

    Abzulehnen sei auch die vom Landgericht - im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht (DVBl. 1990, 256) - vertretene Auffassung, § 1 BHG sei mit dem Grundgesetz nur in einer Auslegung vereinbar, nach der dem Beamten stets der notwendige Unterhalt verbleiben müsse.

    Der erkennende Senat schließt sich insoweit der - vom Berufungsgericht ausdrücklich abgelehnten - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (DVBl. 1990, 256) an: Danach ergibt sich aus der grundsätzlichen Zulässigkeit der Abtretung von Beamtenbezügen über die Pfändungsgrenze des § 850 c ZPO hinaus nicht, daß die - seit Inkrafttreten des BHG im Jahre 1927 unverändert gebliebenen - Freibeträge des § 1 BHG stets die Grenze bilden, bis zu der eine Abtretung möglich und wirksam ist.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.09.2012 - L 13 AS 3794/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzbeträge -

    Ist hingegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, muss anhand einer grundrechtliche Belange einbeziehenden Güter- und Folgenabwägung entschieden werden, wobei die Gerichte verpflichtet sind, eine auch nur möglich erscheinende oder zeitweilige Verletzung von Grundrechten wozu wegen des Anspruchs auf Sicherung des Existenzminimums (vgl. BVerwGE 82, 364, 368) die Wahrung der Würde des Menschen (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 GG) gehört, zu verhindern.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 2 B 97.92

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Soweit die Beschwerde unter Hinweis auf die grundsätzlich normativen Regelungen des Beamtenrechts eine Zulassung als Abtretungsstelle durch Gesetz für geboten erachtet, verkennt sie bereits, daß die fraglichen Regelungen nicht dem Beamtenrecht zugehören, sondern im Rahmen des Siedlungs- und Heimstättenwesens getroffen worden sind (vgl. Urteile vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 24.88 - ; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 124.80 - ).

    Die Rüge, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 24.88 - ab, ist formell nicht ordnungsgemäß erhoben.

  • LSG Baden-Württemberg, 26.08.2005 - L 13 AS 3390/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Anhaltspunkte für ein

    Ist hingegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, muss anhand einer grundrechtliche Belange einbeziehenden Güter- und Folgenabwägung entschieden werden, wobei die Gerichte verpflichtet sind, eine auch nur möglich erscheinende oder zeitweilige Verletzung von Grundrechten wozu wegen des Anspruchs auf Sicherung des Existenzminimums (vgl. BVerwGE 82, 364, 368) die Wahrung der Würde des Menschen (vgl. Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 1 GG) gehört, zu verhindern.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1993 - 4 S 668/92

    Auszahlung von Dienstbezügen durch den Dienstherrn an einen Abtretungsempfänger -

    Der Dienstherr kann sich bei der Zahlung von Bezügen an einen Abtretungsempfänger bei Unwirksamkeit der Abtretung (hier für Heimstättenbau wegen Überschreitens der vom Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 82, 364 erkannten Grenze) gegenüber dem Abtretenden auf den in § 409 Abs. 1 BGB vorgesehenen Schuldnerschutz berufen.

    Durch das vom Kläger erstrittene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.1989 - 2 C 24.88 - (BVerwGE 82, 364) ist der Beklagte verurteilt worden, von den Versorgungsbezügen des Klägers nur einen den notwendigen Unterhalt für den Kläger und seine kraft Gesetzes Unterhaltsberechtigten übersteigenden Betrag an den Beigeladenen abzuführen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.1990 - 2 A 99/89

    Dienstherr; Versorgungsbezüge; Pfändbarer Teil; Nicht fällige Ansprüche;

    Daß der Ruhegehaltempfänger sich indessen eine gewisse Vorausleistung gefallen lassen muß, findet seinen Ausdruck in der Zulässigkeit von Vorschüssen, Abtretungen und Pfändungen im Rahmen der beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften (vgl. RGZ 171, 215, 222; BGH, aaO sowie zu den Grenzen der Abtretbarkeit von Versorgungsbezügen über die Pfändungsgrenzen hinaus: BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 2 C 24.88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.1992 - 4 S 1126/92

    Änderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei anschließendem Antrag des

    Nach der Kostenentscheidung in dem vom Kläger erstrittenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.10.1989 -- 2 C 24.88 -- (BVerwGE 82, 364) tragen der Beklagte und der Beigeladene zu 1 die Kosten des Revisionsverfahrens.
  • BVerwG, 17.12.1996 - 2 B 166.96

    Geltendmachung des Revisionszulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 12. Oktober 1989 - BVerwG 2 C 24.88 - (BVerwGE 82, 364 ff. = Buchholz 239.1 § 51 Nr. 1) entschieden, daß das Gesetz über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau - BHG - mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BVerwG, 08.01.1990 - 8 B 190.89

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • LSG Baden-Württemberg, 25.05.2012 - L 13 AS 914/12
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht