Rechtsprechung
BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beamtenrecht - Verfassungsmäßigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 22.01.1986 - III/1-E 2166/83
- VGH Hessen, 22.03.1990 - 1 UE 783/86
- BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
- BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93
Papierfundstellen
- BVerwGE 91, 130
- MDR 1993, 920
- NVwZ 1993, 696
- DVBl 1993, 554
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Dem Gesetzgeber steht - wie in vergleichbarer Weise bei Art. 6 Abs. 1 GG - Gestaltungsfreiheit zu bei der Entscheidung darüber, in welcher Weise er den ihm aufgetragenen Schutz verwirklichen will (vgl. dazu BVerfGE 11, 105; 39, 316 mit Hinweis auf BVerfGE 23, 258 ; 28, 104 ; 21, 1 ; siehe auch BVerfGE 43, 108 ; 48, 346 ; 62, 323 ; 82, 60 ; ebenso: BVerwGE 54, 124 ; 61, 79 ).Das Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 4 GG verpflichtet ihn jedoch ebensowenig wie das auf die Familie bezogene Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG jegliche die Frau als Mutter treffende Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 60, 68 ; 75, 348 ; 82, 60 ).
Im Rahmen der ihm zukommenden Gestaltungsfreiheit hat der Gesetzgeber regelmäßig auch die Gemeinwohlbelange im übrigen im Auge zu behalten (st. Rspr. BVerfGE 75, 40 ; 82, 60 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - ).
Die Förderungspflicht steht nicht nur unter dem Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten des Staates, sondern insbesondere auch unter dem Vorbehalt dessen, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann (so ausdrücklich BVerfGE 75, 40 ; ebenso BVerfGE 82, 60 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. ).
- BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 11.87
Arbeitsplatzschutz - Zeitsoldat - Wehrdienstantritt - Mangelnde Rückwirkung
Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Der bei der Auswahlentscheidung anzuwendende, sie maßgeblich bestimmende Gleichheitsgrundsatz hat - wie der erkennende Senat schon früher entschieden hat (Urteil vom 30. Juni 1988 - BVerwG 2 C 11.87 - <BVerwGE 80, 1 = Buchholz 237.5 § 8 Nr. 4>) - auch eine zeitliche Dimension, die es - von gesetzlich geregelten Ausnahmefällen abgesehen - jedenfalls nicht gebietet, bei einem Bewerber die Eignungsmaßstäbe eines früheren Einstellungstermins (aus welchen Gründen auch immer) anzulegen.Auch die Entstehungsgeschichte und das Gesetzgebungsverfahren zum Achten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses herangezogen werden können und die auch das Revisionsgericht auszuwerten befugt ist (vgl. BVerwGE 52, 84 ; 80, 1 ), bestätigt diesen Befund.
Vielmehr erschließt sich aus der erkennbaren Absicht des Gesetzgebers, die Vorschrift des § 125 b BRRG derjenigen des § 11 a Arbeitsplatzschutzgesetz nachzubilden (…BT-Drs. 11/2218, S. 15; 11/4643, S. 2), daß auch ihr keine Rückwirkung beigemessen werden sollte (zur fehlenden Rückwirkung bei § 11 a ArbPlSchG vgl. BVerwGE 80, 1 m.w.N.).
- BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Zu Recht gehen die angefochtenen Entscheidungen davon aus, daß sich aus Art. 6 Abs. 1 GG, der als Grundrecht, Institutsgarantie und wertentscheidende Grundsatznorm für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. u.a.: BVerfGE 51, 386 ; 62, 323 ; 80, 81 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - <NJW 1992, 2213>) keine solche Pflicht ergibt.Im Rahmen der ihm zukommenden Gestaltungsfreiheit hat der Gesetzgeber regelmäßig auch die Gemeinwohlbelange im übrigen im Auge zu behalten (st. Rspr. BVerfGE 75, 40 ; 82, 60 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - ).
Die Förderungspflicht steht nicht nur unter dem Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten des Staates, sondern insbesondere auch unter dem Vorbehalt dessen, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann (so ausdrücklich BVerfGE 75, 40 ; ebenso BVerfGE 82, 60 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. ).
- BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvL 8/84
Privatschulfinanzierung I
Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Im Rahmen der ihm zukommenden Gestaltungsfreiheit hat der Gesetzgeber regelmäßig auch die Gemeinwohlbelange im übrigen im Auge zu behalten (st. Rspr. BVerfGE 75, 40 ; 82, 60 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - ).Die Förderungspflicht steht nicht nur unter dem Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten des Staates, sondern insbesondere auch unter dem Vorbehalt dessen, was vernünftigerweise von der Gesellschaft erwartet werden kann (so ausdrücklich BVerfGE 75, 40 ; ebenso BVerfGE 82, 60 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. ).
- BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81
Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO
Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Zu Recht gehen die angefochtenen Entscheidungen davon aus, daß sich aus Art. 6 Abs. 1 GG, der als Grundrecht, Institutsgarantie und wertentscheidende Grundsatznorm für den Staat die Pflicht begründet, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern (vgl. u.a.: BVerfGE 51, 386 ; 62, 323 ; 80, 81 ; Urteil vom 7. Juli 1992 - 1 BvL 51/86 u.a. - <NJW 1992, 2213>) keine solche Pflicht ergibt.Dem Gesetzgeber steht - wie in vergleichbarer Weise bei Art. 6 Abs. 1 GG - Gestaltungsfreiheit zu bei der Entscheidung darüber, in welcher Weise er den ihm aufgetragenen Schutz verwirklichen will (vgl. dazu BVerfGE 11, 105; 39, 316 mit Hinweis auf BVerfGE 23, 258 ; 28, 104 ; 21, 1 ; siehe auch BVerfGE 43, 108 ; 48, 346 ; 62, 323 ; 82, 60 ; ebenso: BVerwGE 54, 124 ; 61, 79 ).
- BVerfG, 23.11.1976 - 1 BvR 150/75
Kinderfreibeträge
Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Dem Gesetzgeber steht - wie in vergleichbarer Weise bei Art. 6 Abs. 1 GG - Gestaltungsfreiheit zu bei der Entscheidung darüber, in welcher Weise er den ihm aufgetragenen Schutz verwirklichen will (vgl. dazu BVerfGE 11, 105; 39, 316 mit Hinweis auf BVerfGE 23, 258 ; 28, 104 ; 21, 1 ; siehe auch BVerfGE 43, 108 ; 48, 346 ; 62, 323 ; 82, 60 ; ebenso: BVerwGE 54, 124 ; 61, 79 ).Das Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 4 GG verpflichtet ihn jedoch ebensowenig wie das auf die Familie bezogene Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG jegliche die Frau als Mutter treffende Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 60, 68 ; 75, 348 ; 82, 60 ).
- BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85
Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Das Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 4 GG verpflichtet ihn jedoch ebensowenig wie das auf die Familie bezogene Förderungsgebot des Art. 6 Abs. 1 GG jegliche die Frau als Mutter treffende Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 43, 108 ; 60, 68 ; 75, 348 ; 82, 60 ).Für eine Prüfung aus Art. 3 Abs. 1 GG ist kein Raum, wenn wie vorliegend im Hinblick auf den spezifischen Schutzgedanken Art. 6 Abs. 4 GG als Prüfungsmaßstab heranzuziehen ist (vgl. BVerfGE 65, 104 ; 75, 348 ).
- BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Formerfordernisse der Verfassungsbeschwerde - Ruhen des Rentenanspruchs eines in …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Dem Gesetzgeber steht - wie in vergleichbarer Weise bei Art. 6 Abs. 1 GG - Gestaltungsfreiheit zu bei der Entscheidung darüber, in welcher Weise er den ihm aufgetragenen Schutz verwirklichen will (vgl. dazu BVerfGE 11, 105; 39, 316 mit Hinweis auf BVerfGE 23, 258 ; 28, 104 ; 21, 1 ; siehe auch BVerfGE 43, 108 ; 48, 346 ; 62, 323 ; 82, 60 ; ebenso: BVerwGE 54, 124 ; 61, 79 ).Das gilt um so mehr für Belastungen, die die Frau als Mutter unbeabsichtigt treffen (vgl. BVerfGE 28, 104 ).
- BVerfG, 25.01.1972 - 1 BvL 3/70
Mutterschutz
Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Von Verfassungs wegen ist damit der Frau als Mutter ein Grundrecht verbürgt (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerwGE 47, 23 ) und dem Gesetzgeber zugleich ein bindender Auftrag erteilt (vgl. BVerfGE 32, 273 ff. ), der Mutter Schutz und Fürsorge zu gewährleisten, ein Auftrag, dem der Gesetzgeber durch Erlaß der Vorschriften zum Mutterschutz nachgekommen ist (vgl. dazu BVerfGE 84, 133 ).Denn Art. 6 Abs. 4 GG konkretisiert dieses Prinzip für seinen speziellen Bereich (vgl. BVerfGE 32, 273 ).
- BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74
Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines …
Auszug aus BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 24.90
Auch die Entstehungsgeschichte und das Gesetzgebungsverfahren zum Achten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften, die zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses herangezogen werden können und die auch das Revisionsgericht auszuwerten befugt ist (vgl. BVerwGE 52, 84 ; 80, 1 ), bestätigt diesen Befund. - BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
- BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
- BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77
Ausweisung II
- BVerfG, 10.05.1960 - 1 BvR 190/58
Familienlastenausgleich I
- BVerfG, 06.05.1975 - 1 BvR 332/72
Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 2 Nr. 8 RKG
- BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 102/76
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Sozialversicherungsrente für Witwen
- BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78
Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten
- BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 133/67
Verfassungsmäßigkeit der auf in Deutschland wohnende Kinder beschränkten …
- BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher …
- BVerfG, 04.10.1983 - 1 BvL 2/81
Mutterschaftsgeld
- BVerwG, 27.08.1974 - II C 38.73
Verordnung über den Mutterschutz der Beamtinnen im Lande Nordrhein-Westfalen - …
- BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 25.78
Berücksichtigungsfähigkeit einer Mutterschutzzeit für die Festsetzung des …
- BVerwG, 23.06.1977 - V C 51.74
Mutterschutz im Graduiertenförderungsrecht - Anspruch auf Einräumung der …
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.2020 - 1 S 1357/20
Corona-Verordnung: Eilantrag gegen eingeschränkten Schulbetrieb und …
Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Familie als einen geschlossenen, gegen den Staat abgeschirmten Autonomie- und Lebensbereich (BVerwG, Urt. v. 29.10.1992 - 2 C 24.90 - BVerwGE 91, 130;… v. Coelln, in: Sachs, GG, 8. Aufl., Art. 6 Rn. 22 m.w.N.) und insbesondere das Zusammenleben von Eltern und Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft (BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 37/85 - BVerfGE 79, 203 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 29.04.2021 - 1 S 1204/21
Corona-Krise; Testpflicht für schulische Veranstaltungen; Baden-Württemberg
Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Familie als einen geschlossenen, gegen den Staat abgeschirmten Autonomie- und Lebensbereich (BVerwG, Urt. v. 29.10.1992 - 2 C 24.90 - BVerwGE 91, 130;… v. Coelln, in: Sachs, GG, 8. Aufl., Art. 6 Rn. 22 m.w.N.) und insbesondere das Zusammenleben von Eltern und Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft (BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 37/85 - BVerfGE 79, 203 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 11.05.2020 - 1 S 1216/20
Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen in Zeiten der …
Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Familie als einen geschlossenen, gegen den Staat abgeschirmten Autonomie- und Lebensbereich (BVerwG, Urt. v. 29.10.1992 - 2 C 24.90 - BVerwGE 91, 130;… v. Coelln, in: Sachs, GG, 8. Aufl., Art. 6 Rn. 22 m.w.N.) und insbesondere das Zusammenleben von Eltern und Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft (BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 37/85 - BVerfGE 79, 203 m.w.N.).
- BVerfG, 02.04.1996 - 2 BvR 169/93
Kein Anspruch auf Berücksichtigung des hypothetischen Ausbildungsverlaufs bei der …
Zuletzt wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 29. Oktober 1992 (BVerwGE 91, 130 ff.) die Klage im wesentlichen mit der Begründung zurück, die Ablehnung der Bewerbung der Beschwerdeführerin stehe mit dem Leistungsgrundsatz in Einklang. - VGH Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 1 S 519/21
Corona-Krise; Beschränkung der privaten Zusammenkünfte nur mit Angehörigen eines …
Art. 6 Abs. 1 GG schützt die Familie als einen geschlossenen, gegen den Staat abgeschirmten Autonomie- und Lebensbereich (BVerwG, Urt. v. 29.10.1992 - 2 C 24.90 - BVerwGE 91, 130;… v. Coelln, in: Sachs, GG, 8. Aufl., Art. 6 Rn. 22 m.w.N.) und insbesondere das Zusammenleben von Eltern und Kindern in einer häuslichen Gemeinschaft (BVerfG, Beschl. v. 30.11.1988 - 1 BvR 37/85 - BVerfGE 79, 203 m.w.N.). - BVerwG, 31.01.1997 - 1 B 2.97
Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt - Nichteheliches Kind eines deutschen …
Demgemäß muß der Wille des Gesetzgebers, daß der Geltungsbereich des Gesetzes auch auf in der Vergangenheit liegende Vorgänge erstreckt werden soll, im Gesetz zum Ausdruck kommen (vgl. BVerwGE 91, 130 (132 f.) [BVerwG 29.10.1992 - 2 C 24/90]). - OVG Hamburg, 05.10.2009 - 3 Bf 48/08
Zeitpunkt des Geburtsortprinzips für die deutsche Staatsangehörigkeit; Einziehung …
Demgemäß muss der Wille des Gesetzgebers, dass der Geltungsbereich des Gesetzes auch auf in der Vergangenheit liegende Vorgänge erstreckt werden soll, im Gesetz zum Ausdruck kommen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.1992, BVerwGE 91, 130, 132 f.). - OVG Sachsen, 28.03.2007 - 5 B 955/04
Abgabenrecht; Wasserentnahmeabgabe; Uranbergbau; Zutageleiten
Die Rückwirkung eines Gesetzes ist die Ausnahme von der Regel, wonach Gesetze nur für die Zeit nach ihrer Verkündung gelten (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 29.10.1992 - 2 C 24.90 -, zitiert nach juris). - VG Cottbus, 30.01.2020 - 6 K 1361/17 Eine rückwirkende Änderung des Gesetzes, das stets unter Anwendung der geschilderten Methoden (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1994 - 1 C 13.93 - BVerwGE 97, 12) nach dem darin zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers auszulegen ist, allein durch eine in der Begründung des Änderungsgesetzes geäußerte Auffassung zur bisherigen Rechtslage, ohne dass diese gerade auch für die Vergangenheit im Gesetz "klargestellt" wird, dürfte ausscheiden (zur Notwendigkeit, dass der Wille des Gesetzgebers zur Rückwirkung - wegen deren Ausnahmecharakters - im Gesetz selbst zum Ausdruck kommen müss, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 7, ferner Urteil vom 29. Oktober 1992 - 2 C 24.90 - BVerwGE 91, 130, wonach die Entstehungsgeschichte und das Gesetzgebungsverfahren zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses zur Rückwirkung des Gesetzes herangezogen werden können).
- OVG Brandenburg, 08.09.2004 - 2 B 112/04
vorläufiger Rechtsschutz, Herstellungsbeitrag für Abwasserentsorgungseinrichtung, …
Eine rückwirkende Änderung des Gesetzes, das stets unter Anwendung der geschilderten Methoden (vgl. dazu nur BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1994 - 1 C 13.93 - BVerwGE 97, 12) nach dem darin zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers auszulegen ist, allein durch eine in der Begründung des Änderungsgesetzes geäußerte Auffassung zur bisherigen Rechtslage, ohne dass diese gerade auch für die Vergangenheit im Gesetz "klargestellt" wird, dürfte ausscheiden (zur Notwendigkeit, dass der Wille des Gesetzgebers zur Rückwirkung - wegen deren Ausnahmecharakters - im Gesetz selbst zum Ausdruck kommen muss, vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 1997 - 1 B 2.97 - Buchholz 130 § 4 RuStAG Nr. 7, ferner Urteil vom 29. Oktober 1992 - 2 C 24.90 - BVerwGE 91, 130, wonach die Entstehungsgeschichte und das Gesetzgebungsverfahren zur Stütze eines bereits aus dem objektiven Gesetzesinhalt abgeleiteten Ergebnisses zur Rückwirkung des Gesetzes herangezogen werden können). - VGH Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 1 S 3461/20
Befreiung von der Quarantänepflicht während der Corona-Pandemie …
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.1999 - 4 S 253/98
Fortbezahlung der Dienstbezüge während der Schwangerschaft - Wegfall einer …
- ArbG Hamburg, 27.05.2008 - 21 Ca 377/07
Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft
- BVerwG, 24.06.1993 - 2 C 19.91
Verweigerung einer Beförderung zum Gefreiten auf Grund eines eingeschränkt …
- VG Köln, 16.12.2010 - 26 K 1366/10
Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung des Kinderteilerlasses durch das 22. …
- OVG Berlin, 21.04.2005 - 8 N 70.03
Vorliegen von "ernstlichen Zweifeln" an der Richtigkeit eines Urteils; Fehlende …
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 4 S 1619/93
Verfall der (Rest-)Urlaubsansprüche
- OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.1995 - 2 A 11221/95
Teilzeitbeschäftigte Beamte; Versorgungsabschlag
- OVG Sachsen, 18.10.2000 - 1 BS 239/00
- VG Göttingen, 29.11.1993 - 3 B 3612/93
Feststellen der Vaterschaft eines deutschen Staatsbürgers; Nichteheliche Kind …