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   OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - I-21 U 225/03   

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https://dejure.org/2004,2844
OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - I-21 U 225/03 (https://dejure.org/2004,2844)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.2004 - I-21 U 225/03 (https://dejure.org/2004,2844)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - I-21 U 225/03 (https://dejure.org/2004,2844)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vertragsgerechte Planung einer Mauerwerksabdichtung durch einen Architekten; Anspruch auf Schadensersatz wegen Feuchtigkeitsschäden an einem Bau; Mitverschulden aufgrund einer fehlerhaften Bauaufsicht durch den Auftraggeber; Zurechnung des Verschuldens von ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Architektenvertrag - Architekt schuldet mangelfreie, funktionstaugliche Planung

  • Judicialis

    BGB § 635 a. F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635 (a.F.)
    Zur Haftung des planenden Architekten bei mangelhafter Mauerwerksabdichtung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung wegen lückenhafter Ausführungsplanung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Architektenhaftung: Umfang der Planung zur Abdichtung gegen drückendes Wasser

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Architektenhaftung: Umfang der Planung zur Abdichtung gegen drückendes Wasser

  • kompetenz-im-versicherungsrecht.eu (Leitsatz)

    Mangelhafte Mauerwerksabdichtung: Haftung des planenden Architekten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftung bei feuchtem Keller? (IBR 2004, 704)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 3 OH 47/98
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - I-21 U 225/03

Papierfundstellen

  • NZBau 2005, 404
  • BauR 2004, 1833 (Ls.)
  • BauR 2005, 128
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99

    Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 21 U 225/03
    Der Architekt schuldet eine mangelfreie, funktionstaugliche Planung, die dem ausführenden Unternehmer insbesondere die schadensträchtigen Details einer Abdichtung gegen drückendes Wasser in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlichen muss (BGH BauR 2000, 1330; OLG Düsseldorf BauR 2002, 652).

    Das gilt in besonderem Maße, wenn der Architekt - wie hier - eine Abdichtung mit Dickbeschichtung plant, deren fachgerechte Ausführung stark davon beeinflusst ist, in welchem Umfang Belastungen durch drückendes Wasser zu erwarten sind (vgl. BGH BauR 2000, 1330, 1331).

  • BGH, 29.09.1988 - VII ZR 182/87

    Haftung des bauüberwachenden Architekten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 21 U 225/03
    Dementsprechend sind die von ihm mit der Bauaufsicht beauftragten Personen nicht seine Erfüllungsgehilfen, deren Verschulden er sich im Verhältnis zum planenden Architekten zurechnen lassen müsste (BGH Baur 1985, 561; BGH BauR 1989, 97).
  • OLG Düsseldorf, 20.08.2001 - 23 U 191/00

    Zur Berücksichtigung der Bodenverhältnisse bei der Planung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 21 U 225/03
    Der Architekt schuldet eine mangelfreie, funktionstaugliche Planung, die dem ausführenden Unternehmer insbesondere die schadensträchtigen Details einer Abdichtung gegen drückendes Wasser in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlichen muss (BGH BauR 2000, 1330; OLG Düsseldorf BauR 2002, 652).
  • OLG Schleswig, 19.01.2007 - 14 U 199/04

    Kein Ausgleichsanspruch gegen Bauherrenbauleitung

    Dies folgt aus der Rechtsprechung u. a. des Bundesgerichtshofs, wonach der bauaufsichtsführende Architekt nur gegenüber dem Bauherrn die Verpflichtung hat, erkennbare Planungsfehler umgehend anzuzeigen, nicht aber gegenüber dem vom Bauherrn beauftragten planenden Architekten, so dass der bauaufsichtsführende Architekt nicht Erfüllungsgehilfe des Bauherrn gegenüber dem planenden Architekten ist (BGH BauR 1989, S. 97, 102 OLG Düsseldorf BauR 2005, 128).
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