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   OLG Hamm, 15.12.2004 - 17 W 43/04   

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https://dejure.org/2004,7122
OLG Hamm, 15.12.2004 - 17 W 43/04 (https://dejure.org/2004,7122)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.2004 - 17 W 43/04 (https://dejure.org/2004,7122)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 2004 - 17 W 43/04 (https://dejure.org/2004,7122)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für die Bewilligung von PKH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 114 § 485 Abs. 1
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein selbständiges Beweisverfahren; Begriff der Erfolgsaussicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbständiges Beweisverfahren - Was sind die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe? (IBR 2005, 182)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1360
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.2004 - 17 W 43/04
    Ein solches ist anzunehmen, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann (vgl. BGH NJW 2004, 3488).
  • OLG Celle, 09.03.2006 - 14 W 6/06

    Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens; Annahme der Mutwilligkeit im

    Für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist daneben nicht entscheidend, ob eine eventuell später zu erhebende Klage Erfolgsaussichten hätte; maßgeblich ist allein, ob die Zulässigkeitsvoraussetzungen für das selbständige Beweisverfahren vorliegen (vgl. OLG Hamm, BauR 2005, 1360; OLG Celle, BauR 2004, 1659).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2009 - 12 W 59/09

    Prozesskostenhilfe für ein selbstständiges Beweisverfahren: Erfolgsaussichts- und

    Wird Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens beantragt, sind nicht die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Klage sondern nur die des Beweisverfahrens ausschlaggebend (OLG Hamm BauR 2005, 1360; OLG Celle BauR 2004, 1659).
  • OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09

    Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Für die Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht des Antragstellers im Beweisverfahren besteht, kommt es regelmäßig nur auf die Zulässigkeit des Beweisantrags und die Aussicht auf Durchführung des Beweisverfahrens an, weil sonst die Anforderungen an Inhalt und Umfang der Antragsbegründung für eine bedürftige Partei gegenüber einer Person, die das Beweisverfahren auf eigene Kosten führt, sehr viel höher wären und dies mit dem Zweck der Prozesskostenhilfe - der Herstellung von Waffen- und Chancengleichheit für bedürftige Personen - nicht vereinbar wäre (vgl. OLG Oldenburg, Beschluss v. 13. Februar 2002, 8 W 12/02 - MDR 2002, 910 - hier zitiert nach juris, m.w.N. in Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschluss v. 20. April 2004, 5 W 13/04 - BauR 2004, 1659 sowie OLG Hamm, Beschluss v. 15. Dezember 2004, 17 W 43/04 - BauR 2005, 1360 - hier beide zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 12.11.2007 - 13 W 34/07

    Erfordernis der Auslegung eines Beweissicherungsantrags durch das Gericht

    Denn dieses kann nur dann verneint werden, wenn - anders als im vorliegenden Fall - kein Rechtsverhältnis, kein möglicher Prozessgegner oder kein Anspruch ersichtlich sind (vgl. dazu BGH NJW-RR 06, 1454; NJW 04, 3488; OLG Hamm BauR 05, 1360; Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 485 Rn 7a).
  • OLG Köln, 18.04.2005 - 16 Wx 26/05

    Festsetzung der Vergütung eines Betreuers im Hinblick auf Umfang und

    Die vorliegende Entscheidung steht auch nicht im Widerspruch zu der von der Beteiligten zu 2) zitierten Entscheidung des OLG Celle vom 19.07.2004 - 17 W 43/04 -, weil der dort entschiedene Fall mit dem vorliegenden Sachverhalt nicht vergleichbar ist.
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