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   OVG Saarland, 12.05.1978 - II R 124/77   

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https://dejure.org/1978,2541
OVG Saarland, 12.05.1978 - II R 124/77 (https://dejure.org/1978,2541)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.05.1978 - II R 124/77 (https://dejure.org/1978,2541)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Mai 1978 - II R 124/77 (https://dejure.org/1978,2541)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1979, 135
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Bayern, 03.11.2005 - 2 BV 04.1756

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines Rinderstalls; Widerruflichkeit

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  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - 3 S 1120/92

    Anspruch des Bauherrn auf Bescheidung des Nachbarwiderspruchs; Erlöschen der

    § 40 Rdnr. 15 m.w.N.; Redeker/von Oertzen, VwGO 10. Aufl., § 126 Rdnr. 4; vgl. auch VGH Bad.-Württ., NVwZ 1983, 229, und OVG Saarland, BauR 1979, 135 wonach dies für das Baugenehmigungsverfahren insgesamt gilt).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.02.1987 - 8 A 27/86
    Darüber hinaus bedeutet diese Zustimmung materiell einen Verzicht auf das dem Nachbarn zustehende Recht (OVG Rheinland-Pfalz, AS 16, 292 f., OVG Saarland, BauR 1979, 135 ff. sowie AS 18, 183 ff.; VGH Mannheim NVwZ 1983, 229 f.; Simon, Kommentar zur Bay. Bauordnung, Rdnr. 9 zu Art. 73).

    Aus diesem Grunde ist mit der wohl überwiegenden Meinung davon auszugehen, daß sich die Wirksamkeit der Verzichtserklärung nach § 130 BGB richtet (vgl. insbesondere OVG Saarland, BauR 1979, 135 ff.).

  • OVG Saarland, 05.04.1995 - 2 W 10/95

    Aussetzungsverfahren; Nachbarrechtsbehelf; Baugenehmigung;

    Die Bindungswirkung einer solchen Erklärung für den Nachbarn beschränkt sich regelmäßig immer nur auf das jeweilige Genehmigungsverfahren, in dem sie abgegeben wurde; im Falle rechtsbeständiger Ablehnung dieses Bauantrages kann sich der Bauherr in einem späteren Genehmigungsverfahren (hier konkret erneute Einreichung der vom Nachbarn unterschriebenen Baupläne nach mehreren Jahren) oder gegenüber der Nachbaranfechtung einer nun erteilten Bauerlaubnis nicht mehr mit Erfolg auf diese Erklärung berufen (im Anschluß an die Urteile des Senats vom 12.5.1978 - II R 124/77 = BRS 33 Nr. 178 und vom 14.3.1983 - 2 R 14/82 = BRS 40 Nr. 209).
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