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   OLG Köln, 22.06.1989 - 18 U 96/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3303
OLG Köln, 22.06.1989 - 18 U 96/88 (https://dejure.org/1989,3303)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.1989 - 18 U 96/88 (https://dejure.org/1989,3303)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 1989 - 18 U 96/88 (https://dejure.org/1989,3303)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfungs-und Hinweispflicht des Auftragnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fristsetzung und Mitwirkung; Kündigungsandrohung; Architekt; Bauleiter; Verantwortung des Architekten; Verantwortung des Bauleiters ; Öffentliches Baurecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 643

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß ein Unternehmer die Ausführung der nachfolgenden Gewerke überprüfen? (IBR 1991, 71)

Papierfundstellen

  • BauR 1990, 729
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 09.04.2013 - 9 U 4449/08

    Haftung des Architekten und des Bauunternehmers wegen fehlender Vorkehrungen

    Die Hinweispflicht eines Unternehmers bezieht sich in der Regel nicht auf die weitere Verwendung seiner Vertragsleistung im Sinne der Erteilung einer Gebrauchsanleitung (OLG Köln BauR 1990, 729 ; OLG München NZBau 2012, 573).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.2019 - 23 U 208/18

    Vorunternehmer muss auf fehlende Eignung seiner Leistung hinweisen!

    Zwar ist es in der Regel nicht die Aufgabe des Vorunternehmers, auf eine hinreichende Koordinierung der Arbeiten hinzuwirken (OLG Köln, Urteil vom 22.06.1989 - 18 U 96/88 - FHZivR 36 Nr. 1974, beck-online).
  • OLG Celle, 20.03.2002 - 7 U 45/01

    Haftung eines die Bauaufsicht führenden Architekten für Schäden infolge

    Denn schaltet der Bauherr keinen Architekten mit fachlicher Kompetenz zur Planung und Auftragsvergabe ein, so trägt er selbst das sich hieraus ergebende Risiko in Bezug auf Planungsfehler (vgl. auch OLG Köln, BauR 1990, 729, 730).
  • OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 179/94

    Hausanschluß, Rückstausicherung, Prüfungspflicht, Hinweispflicht,

    Eine Ausnahme gilt nur dort, wo konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß diese Kenntnisse fehlen und die nachfolgenden Arbeiten fehlerhaft ausgeführt werden (BGH BauR 1983, 70, 72 ; OLG Köln BauR 1990, 729, 730); dann muß der Auftragnehmer den Auftraggeber auf diese Tatbestände hinweisen, um ihn vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (BGH BauR 1970, 57, 58; BauR 1975, 354, 355).

    Wird vom Bauherrn für bestimmte Gewerke kein Fachbetrieb beauftragt, sondern führt er diese Gewerke selbst aus, trägt er auch grundsätzlich selbst das sich daraus ergebende Risiko der nicht fachmännischen Ausführung (so für die sich aus der fehlenden Einschaltung eines Architekten ergebenden Risiken: OLG Köln BauR 1990, 729, 730).

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