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   OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 21 U 68/96   

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https://dejure.org/1996,2472
OLG Düsseldorf, 12.11.1996 - 21 U 68/96 (https://dejure.org/1996,2472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.11.1996 - 21 U 68/96 (https://dejure.org/1996,2472)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. November 1996 - 21 U 68/96 (https://dejure.org/1996,2472)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung; Anspruch auf Zahlung von Werklohn ; Vertragsabschluss durch Architekten als Vertreter; Vollmacht des Architekten zur Abnahme; Anerkenung des Stundenlohnzettels; Deklaratorisches Schuldanerkenntnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vollmacht des Architekten zur Abnahme; Anerkennung von Stundenlohnarbeiten; zusätzlicher Auftrag über Rohbauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ist der Bauherr gebunden, wenn der Architekt Stundenlohnzettel abzeichnet?

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kann der Architekt wirksam für den Bauherren die Abnahme vornehmen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist ein Architekt zur rechtsgeschäftlichen Abnahme der Werkleistung bevollmächtigt? (IBR 1997, 380)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1997, 647
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2018 - 22 U 93/18

    Auf förmliche Abnahme kann konkludent verzichtet werden!

    Ein solcher Verzicht kann insbesondere darin liegen, dass der Auftragnehmer die Schlussrechnung stellt und der Auftraggeber die fertige Bauleistung in Benutzung nimmt, ohne dass eine der Parteien dabei deutlich macht, dass sie noch auf die vereinbarte förmliche Abnahme zurückkommen will, wobei unerheblich ist, ob sich die Parteien der Tatsache bewusst waren, dass eine förmliche Abnahme eigentlich vorgesehen war oder ob sie das nur vergessen haben (vgl. BGH, Urteil vom 13.07.1989, VII ZR 82/88, juris; BGH, Urteil vom 21.04.1977, VII ZR 108/76, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1996, 21 U 68/96, juris, dort Rn 21; Werner/Pastor, a.a.O., Rn 1820 mwN in Fn 126-128; Kniffka/Koeble, a.a.O., 4. Teil, Rn 37 mwN in Fn 116-122; Leinemann-Jansen, VOB, 6. Auflage 2016, § 12, Rn 91 mwN in Fn 326/327; Ingenstau/Korbion-Oppler, VOB, 20. Auflage 2017, § 12 Abs. 4, Rn 5 mwN).
  • KG, 04.04.2006 - 7 U 247/05

    VOB-Vertrag: Konkludenter Verzicht auf die vereinbarte förmliche Abnahme

    Als die Klägerin der Beklagten aber die Schlussrechnung übersandte, ohne den Antrag auf förmliche Abnahme zu stellen, gab sie damit zu erkennen, dass sie auf eine förmliche Abnahme keinen Wert legte, sondern davon absehen wollte (vergl. BGH BB 1977, 870; vergl. auch OLG Düsseldorf, BauR 1997, 647).

    Da die Beklagte selbst nicht vorgetragen hat, dass sie nach Erhalt der Schlussrechnung die Abnahme ausdrücklich verweigert habe, ist durch Ablauf der 12 Werktage nach Erhalt der Schlussrechnung gemäß § 12 Nr. 5 Abs. 1 VOB/B oder durch Inbenutzungnahme und Ablauf von sechs Werktagen gemäß § 12 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B eine Abnahme erfolgt (vergl. OLG Düsseldorf, BauR 1997, 647).

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2013 - 5 U 127/12

    Stellvertretung des Auftraggebers bei der Abnahme von Werkleistungen

    Wenn dann der Auftraggeber mehrere Monate nach Erhalt der Schlussrechnung seinerseits keine förmliche Abnahme verlangt, ist davon auszugehen, dass beide Parteien übereinstimmend von der zunächst vorgesehenen Abnahme abgesehen haben (vgl. BGH, Urteil vom 21.04.1977, VII ZR 108/76, Rz. 18, BauR 1977, 344 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.11.1996, 21 U 68/96, Rz. 21, BauR 1997, 647 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2003, 17 U 234/02, Rz. 15, BauR 2004, 518 ff.).
  • OLG Hamm, 17.05.2001 - 21 U 178/99

    Anspruch eines Architekten auf Honorar aufgrund eines mündlichen Vertrages;

    Die Beklagte meint, für den Abschluß der von ihr behaupteten Pauschalhonorarvereinbarung spreche eine Reihe von Indizien, die dem Senat auch für das Bauvorhaben "M" im Urteil vom 30.09.1999 (21 U 68/96) zur Annahme einer Pauschalhonorarvereinbarung bewogen hätten.

    Bezug genommen wird auch auf den Inhalt der Akten 17 O 325/95 LG Essen = 21 U 47/98 OLG Hamm und 17 O 324/95 LG Essen = 21 U 68/96 OLG Hamm, die zu Informationszwecken vorgelegen haben.

    Zwar läßt sich auch im vorliegenden Fall für den Abschluß einer Pauschalhonorarvereinbarung eine Reihe von Indizien heranziehen, die der Senat bereits in seinem Urteil vom 30.09.1999 in dem Verfahren 21 U 68/96 betreffend das Bauvorhaben Luggendelle herausgestellt hat.

    Das Abrechnungsverhalten des Klägers, das die von der Beklagten behauptete Pauschalpreisvereinbarung zu stützen scheint, hat jedoch, anders als noch in dem Verfahren 21 U 68/96, weitgehend an Aussagekraft verloren, wie der Senat in seinem Urteil vom 01.03.2001 in dem Verfahren 21 U 47/98 betreffend das Bauvorhaben L-T3 bereits begründet hat.

  • OLG Karlsruhe, 23.09.2003 - 17 U 234/02

    VOB-Vertrag: Stillschweigender Verzicht auf förmliche Abnahme; Verlängerung der

    Wenn der Auftraggeber dann mehrere Monate nach Erhalt der Schlussrechnung seinerseits keine förmliche Abnahme verlangt, ist das von beiden Parteien gezeigte Verhalten dahin zu werten, dass sie übereinstimmend konkludent von der vereinbarten förmlichen Abnahme abgesehen haben und es bei einer formlosen Abnahme verbleiben soll (vgl. BGH BauR 1977, 344, 345; OLG Stuttgart, BauR 1974, 344, 345; OLG Düsseldorf, BauR 1997, 647, 648 f.; Werner/Pastor, a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 27.04.2005 - 4 U 64/02

    Kein Berufen auf Nichtkenntnis der VOB/B!

    Bei einem solchen ist - wie bei einem gewerblich tätigen Unternehmer - grundsätzlich anzunehmen, dass er aufgrund seiner Ausbildung die Bestimmungen der VOB/B hinreichend kennt und den Bauherren über die diesbezüglichen Besonderheiten ausreichend informiert (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 1997, 647, 648; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 593; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 885).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 76/10

    Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers gegen einen Nachunternehmer;

    Eine stillschweigende Abnahme liegt in der Regel vor, wenn längere Zeit nach der Benutzung des Bauwerks bzw. dessen bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme keine der Parteien auf die förmliche Abnahme zurückkommt (zu vgl. Kniffka , a.a.O., 4. Teil Rn. 22; OLG Karlsruhe , NZBau 2004, 331 f.; OLG Düsseldorf , BauR 1997, 647, 649).
  • OLG Karlsruhe, 29.05.2012 - 8 U 173/10

    Anforderungen an den Schallschutz eines Wohn- und Geschäftshauses

    Schon deswegen verfängt der Hinweis der Berufung auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf in BauR 1997, 647 nicht.
  • KG, 10.10.2006 - 21 U 75/04

    Vollmacht des Architekten zur Aushandlung des Bauvertrages: Anscheinsvollmacht

    Der mit der Bauleitung beauftragte Architekt ist nach verbreiteter Meinung in der Rechtsprechung in der Regel mit einer originären Mindestvollmacht ausgestattet (OLG Stuttgart BauR 1994, 789; OLG Düsseldorf BauR 1997, 647, 648; v. Craushaar, BauR 1982, 421, 423).
  • OLG Hamburg, 15.09.2009 - 6 U 1/08

    Beweisführung bei verschiedenen Mängelursachen?

    Wenn dann der Auftraggeber mehrere Monate lang keine förmliche Abnahme verlangt, sondern seinerseits die Schlussrechnung sachlich prüft und darauf zahlt, ist davon auszugehen, dass die Parteien übereinstimmend auf das Erfordernis der förmlichen Abnahme verzichtet und die Abnahme selbst konkludent vorgenommen haben (vgl. dazu BGH BB 1977, 869, 870; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1993, 1110, 1111; OLG Düsseldorf, BauR 1997, 647, 649; KG, BauR 2006, 1475, 1476; Oppler in Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 12 Nr. 5 VOB/B, Rn. 30 a.E.; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rz. 1387, 1388).
  • OLG Braunschweig, 11.11.2004 - 8 U 189/99

    Angebotseröffnung; Bauunternehmer; Bauvertrag; Bieterangebot; Bindungswirkung;

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