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   OLG Köln, 15.09.1995 - 20 U 259/90 + 20 U 70/91 + 20 U 179/91   

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https://dejure.org/1995,5876
OLG Köln, 15.09.1995 - 20 U 259/90 + 20 U 70/91 + 20 U 179/91 (https://dejure.org/1995,5876)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.09.1995 - 20 U 259/90 + 20 U 70/91 + 20 U 179/91 (https://dejure.org/1995,5876)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. September 1995 - 20 U 259/90 + 20 U 70/91 + 20 U 179/91 (https://dejure.org/1995,5876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Sonderfarben" - Erfreuliches Ende eines historischen Bauprozesses! (IBR 1999, 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 1096
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92

    Auslegung von Leistungsbeschreibungen nach VOB/A

    Auszug aus OLG Köln, 15.09.1995 - 20 U 259/90
    Auf ihre dagegen gerichtete Revision hat der Bundesgerichtshof (VII ZR 118/92) dieses Urteil im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil der Beklagten erkannt worden ist.

    Die von der Beklagten vorgenommene Ausschreibung nach VOB/A ist ein den Vertragsschluß regelndes Vorbereitungs- und Abschlußverfahren (BGH - Urteil vom 22.04.1993 [VII ZR 118/92]), bei dem von den beteiligten Kreisen erwartet wird, daß sie die Regeln des Verfahrens kennen und sich auf sie als Grundlage der Vertragsverhandlungen einstellen.

    Nicht ausgesprochene Einschränkungen sind angesichts des Zwecks der Ausschreibung, für den von vorneherein nicht übersehbaren Kreis der Bieter einen gleichen und fairen Wettbewerb zu gewährleisten, nur dann zu berücksichtigen, wenn jeder der gedachten Empfänger sie als solche verstehen mußte (BGH - Urteil vom 22.04.1993 [VII ZR 118/92]).

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 213/08

    Auslegung des Zuschlags nach einem verzögerten Vergabeverfahren

    (aa) Richtig ist, dass die Erklärungen des Auftraggebers in einer europaweiten Ausschreibung so ausgelegt werden müssen, wie sie von dem gesamten Adressatenkreis objektiv verstanden werden müssen, denn maßgeblich für die Auslegung ist die Sicht des mit ihr angesprochenen Empfängerkreises (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1993 - VII ZR 118/92, BauR 1993, 595; OLG Köln, BauR 1998, 1096).
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