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   OLG Celle, 10.12.1997 - 6 U 308/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4241
OLG Celle, 10.12.1997 - 6 U 308/96 (https://dejure.org/1997,4241)
OLG Celle, Entscheidung vom 10.12.1997 - 6 U 308/96 (https://dejure.org/1997,4241)
OLG Celle, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 6 U 308/96 (https://dejure.org/1997,4241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauträgervertrag: Unterwerfung des Erwerbers unter die Zwangsvollstreckung; Haftung des Bauträgers für Mängel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungspflicht des Bauträgers bei Materialauswahl des Kunden? (IBR 1998, 436)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 199 (Ls.)
  • BauR 1998, 802
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 30.04.1996 - 3 U 1392/95

    Bauvertrag; Vertragspflichten des Bestellers; Hauptleistungspflichten; Zahlung

    Auszug aus OLG Celle, 10.12.1997 - 6 U 308/96
    Beauftragt der Erwerber den Subunternehmer des Bauträgers, statt der vertraglich vereinbarten Bodenfliesen Marmorfliesen zu verlegen, führt dies nicht zu einer Haftungsfreistellung des Bauträgers für später auftretende Mängel des Bodens, sofern diese ihre Ursache nicht allein in der direkt in Auftrag gegebenen Zusatzleistung haben (Abgrenzung zu OLG Koblenz, BauR 1996, 868 ).«.
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 99/97

    BGH erklärt Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung in Bauträgerverträgen für

    Die Gegenauffassung in Rechtsprechung und Literatur hält solche Klauseln weiterhin für wirksam, schlägt aber teilweise Modifikationen bei der Formulierung des "Nachweisverzichts" vor (OLG Köln, SFH § 11 Nr. 15 AGB-Gesetz Nr. 2; OLG Celle, BauR 1998, 199; Basty, Der Bauträgervertrag, 2. Aufl. Rdn. 272 ff; ders., MittBayNot 1992, 311; Brych/Pause, Bauträgerkauf und Baumodelle, 2. Aufl. Rdn. 329 ff; Cuypers, ZfBR 1998, 4 f; Reithmann/Meichssner/ von Heymann, Kauf vom Bauträger, 7. Aufl. Rdn. 218 ff; F. Schmidt in Münchener Vertragshandbuch Bd. IV 1, 3. Aufl., Kapitel I.30 Rdn. 57; Wolfsteiner, MittBayNot 1995, 438; Vogel BauR 1998, 925).
  • OLG Hamm, 19.09.2006 - 21 U 44/06

    Haftung des Bauträgers für Sachmängel bei sogenannten "selbständigen

    Ebenfalls nicht anzunehmen ist regelmäßig eine vollständige Herausnahme des gesamten Gewerks, in dessen Bereich der Sonderwunsch liegt - hier: des gesamten Heizungsgewerks - aus dem Bauträgervertrag (vgl. OLG Celle BauR 1998, 802 [804 f.]).
  • OLG Köln, 18.12.2019 - 16 U 114/19

    Wer muss für Sonderwünsche bezahlen: Die Erwerber oder der Bauträger?

    Soweit in der Literatur (vgl. Vogelheim BauR 1999, 117 unter Hinweis auf OLG Celle BauR 1998, 802) vertreten wird, ein Vertrag zwischen Erwerber und Handwerker komme nicht zustande, weil in Wirklichkeit - aus Gründen der Rechtsklarheit und Einheitlichkeit der Vergütungs- und Haftungsverhältnisse zwischen den Baubeteiligten - der Bauträger Herr des Geschehens bleibe mit der Folge, dass ein ausschließliches Vertragsverhältnis zwischen Bauträger und Erwerber bestehe, nicht aber zwischen Erwerber und Handwerker, wird diese Sicht im vorliegenden Fall durch die konkrete Handhabung der Abwicklung der Sonderwunschleistungen seitens der Parteien und der Erwerber bestätigt (vgl. auch Basty, Bauträgervertrag, 9. Aufl., K Rn. 948: im Zweifel kein selbständiger Vertrag des Erwerbers mit dem Handwerker).
  • OLG Köln, 15.05.1998 - 20 U 173/97

    Unterwerfungserklärung mit Ermächtigung zur Erteilung einer vollstreckbaren

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