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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1999 - 8 A 10447/99.OVG   

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https://dejure.org/1999,4232
OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1999 - 8 A 10447/99.OVG (https://dejure.org/1999,4232)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.06.1999 - 8 A 10447/99.OVG (https://dejure.org/1999,4232)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Juni 1999 - 8 A 10447/99.OVG (https://dejure.org/1999,4232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung der Kosten im Falle der übereinstimmenden Erledigterklärung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; Billigkeit einer Auferlegung der Kosten auf die im Falle einer Nichterledigung unterlegene Partei; Rechtmäßigkeit der Nichterteilung eines Bauvorbescheides ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Großkinos in einem Gewerbegebiet

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Filmtheater-Center: Vergnügungsstätte oder Anlage für kulturelle Zwecke? (IBR 1999, 591)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 1999, 1010
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79

    Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1999 - 8 A 10447/99
    Das Bundesverwaltungsgericht hat indessen auch solche Kleinkinos in mehreren Entscheidungen -wenn auch nur beispielhaft - als Vergnügungsstätte betrachtet (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982, BRS 39 Nr. 67 - "Kino als eine Vergnügungsstätte" - Urteil vom 25. November 1983, BRS 40 Nr. 45 - Vorstadtkino als nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte - auch: Beschluss vom 1. März 1989, BRS 49, Nr. 171: bisherige Nutzung - Kino - als Vergnügungsstätte).
  • OVG Sachsen, 05.09.1995 - 1 S 186/95

    Baugenehmigung; Rücknahmebefugnis; Widerspruch; Nachbar; Interkommunales

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1999 - 8 A 10447/99
    Bei dieser Wertung folgt der Senat dem Beschluss des sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. September 1995 - 1 S 186/95 -, SächsVBl 1995, 286 und Juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.09.1995 - 1 S 186/95

    3.2 Verwaltungsakt; 6.2.1 Bauleitpläne (einschließlich Baunutzungsverordnung ) -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1999 - 8 A 10447/99
    Bei dieser Wertung folgt der Senat dem Beschluss des sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 5. September 1995 - 1 S 186/95 -, SächsVBl 1995, 286 und Juris.
  • BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89

    Feststellungsinteresse i.S. von § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.1999 - 8 A 10447/99
    Das Bundesverwaltungsgericht hat indessen auch solche Kleinkinos in mehreren Entscheidungen -wenn auch nur beispielhaft - als Vergnügungsstätte betrachtet (BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982, BRS 39 Nr. 67 - "Kino als eine Vergnügungsstätte" - Urteil vom 25. November 1983, BRS 40 Nr. 45 - Vorstadtkino als nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte - auch: Beschluss vom 1. März 1989, BRS 49, Nr. 171: bisherige Nutzung - Kino - als Vergnügungsstätte).
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem

    Zwar werden Großkinos (insbesondere sog. Multiplex-Kinos) in der Rechtsprechung durchwegs als (kerngebietstypische) Vergnügungsstätten behandelt (vgl. OVG RP vom 1.6.1999 BauR 1999, 1010 : 2000 Sitzplätze; SächsOVG vom 5.9.1995 Az. 1 S 186/95: 2.200 Sitzpätze; OVG Berlin vom 17.3.1999 BauR 1999, 1004: 1.800 Sitzplätze; BayVGH vom 25.10.1999 Az. 26 CS 99.2222: tendenziell kerngebietstypische Vergnügungsstätte; VG Karlsruhe vom 9.7.1999 VBlBW 2000, 233: knapp 3.000 Sitzplätze; VG Gera vom 8.10.1998 Az. 4 K 212/98 GE: 2.150 Sitzplätze); sie sind mit dem hier gegebenen Fall eines "kleinen Kinocenters" (mit knapp 400 Sitzplätzen und einer gemischten Programmstruktur) jedoch nicht ohne weiteres vergleichbar.
  • OVG Thüringen, 19.03.2003 - 1 KO 853/01

    Zur Unzulässigkeit eines Multiplex-Kinos in einem faktischen Sondergebiet

    Nach der den genannten Regelungen der BauNVO zugrundeliegenden Wertung des Verordnungsgebers sind Anlagen für kulturelle Zwecke - anders als Vergnügungsstätten - durchaus als wohngebietsverträglich anzusehen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1.6.1999 - 8 A 10447/99 -, BRS 62 Nr. 72).

    Stellt man bei typisierender Betrachtung auf die möglichen Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft und damit auf die "Wohngebietsverträglichkeit" ab, dann sind Multiplex-Kinos der vorliegenden Größenordnung im Hinblick auf den mit ihnen gerade in den Abend- und Nachtstunden (bis ca. 1.00 Uhr) verbundenen erheblichen Zu- und Abgangsverkehr zweifelsfrei den Vergnügungsstätten und nicht den Anlagen für kulturelle Zwecke zuzuordnen (so die bisher wohl einhellige Rechtsprechung: SächsOVG, a.a.O.; OVG Berlin, Beschluss vom 17.3.1999 -2 S 6.98-, BRS 62 Nr. 182 = LKV 1999, 367, 368; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 1.6.1999 - 8 A 10447/99 -, BRS 62 Nr. 72; VG Karlsruhe, Urteil vom 9.7.1999 - 2 K 874/97 -, VBlBW 2000, 233, 234 [vgl. dazu auch Kirchberg, VBlBW 2000, 209, 210]; vgl. a. BayVGH, Beschluss vom 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570 -, BayVBl. 2003, 48, 49; zu den auftretenden Lärmbelästigungen mit Blick auf das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 28.8.1999 - 10 B 1353/98 -, BauR 1999, 1012, 1014); die Einordnung eines Kinos dieser Größenordnung als sonstiger Gewerbebetrieb scheidet gleichfalls aus.

  • VG Hannover, 25.10.2006 - 12 B 6316/06

    Entstehung unzumutbarer Geräuschimmissionen für die Nachbarschaft durch eine

    Daraus resultieren auch die in der Baunutzungsverordnung vorgesehenen Beschränkungen, nach denen Anlagen für kulturelle Zwecke, nicht dagegen Vergnügungsstätten in allgemeinen Wohngebieten allgemein zulässig sind (vgl. § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO ), da erstere nach der Wertung, die der Baunutzungsverordnung zugrunde liegt, durchaus als wohngebietsverträglich anzusehen sind (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 1.6.1999 - 8 A 10447/99 -, BRS 62 Nr. 72 ).

    Das Vorhandensein sowohl eines Stadttheaters als auch eines Kinos in unmittelbarer Nachbarschaft zueinander erlaubt bei typisierender Betrachtungsweise den Schluss, dass die bisherige Nutzung im Hinblick auf den mit ihr gerade in den Abend- und Nachtstunden (Freitags und Samstags bis ca. 1.00 Uhr) verbundenen Zu- und Abgangsverkehr und das über das Stadtgebiet von A. hinausgehende Einzugsgebiet den Vergnügungsstätten und nicht den Anlagen für kulturelle Zwecke zuzuordnen ist (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 01.06.1999 - 8 A 10447/99 -, BauR 99, 1010 ; OVG Thüringen, Urt. v. 19.03.2003 -1 KO 853/01 -, NVwZ 2004, 249; BVerwG, Urt. v. 15.04.1982, BRS 39 Nr. 67 ).

  • OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 58/00

    Anträge auf Zulassung der Berufung, Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Der in der Rechtsprechung inzwischen - soweit ersichtlich - einhellig vertretenen Auffassung, dass Multiplex-Kinos grundsätzlich den Vergnügungsstätten im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO zuzuordnen sind (vgl. hierzu bereits das Urteil des Senats vom 16. August 1996 - 3 D 17/95.NE -, S. 17 f. des Urteilsabdrucks, sowie OVG Bautzen, Beschluss vom 5. September 1995 - 1 S 186/95 -, SächsVBl 1995, 286; OVG Berlin, Beschluss vom 17. März 1999 - 2 S 6.98 -, BauR 1999, 1004, 1006; OVG Koblenz, Beschluss vom 1. Juni 1999 - 8 A 10447/99 -, BauR 1999, 1010 f.), tritt die Beigeladene im Ansatz nicht entgegen.
  • OVG Brandenburg, 21.03.2003 - 3 A 57/00

    Anträge auf Zulassung der Berufung, Errichtung eines Multiplex-Kinos,

    Diese Rechtsauffassung entspricht der in der Rechtsprechung inzwischen - soweit ersichtlich - einhellig vertretenen Auffassung, dass Multiplex-Kinos grundsätzlich den Vergnügungsstätten im Sinne des § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO zuzuordnen sind (vgl. hierzu bereits das Urteil des Senats vom 16. August 1996 - 3 D 17/95.NE -, S. 17 f. des Urteilsabdrucks, sowie OVG Bautzen, Beschluss vom 5. September 1995 - 1 S 186/95 -, SächsVBl 1995, 286; OVG Berlin, Beschluss vom 17. März 1999 - 2 S 6.98 -, BauR 1999, 1004, 1006; OVG Koblenz, Beschluss vom 1. Juni 1999 - 8 A 10447/99 -, BauR 1999, 1010 f.).
  • VGH Bayern, 25.10.1999 - 26 CS 99.2222

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch einer Gemeinde und interkommunales

    Auch wenn letzteres der Fall sein sollte (was (u.a.) OVG Berlin vom 17.3.1999 BauR 1999, 1004 und OVG RhPf vom 17.6.1999 BauR 1999, 1010 annehmen), wäre nämlich nach dem vorstehend Dargelegten einerseits die Möglichkeit einer Verletzung des Rechts der Antragstellerin auf zwischengemeindliche Abstimmung nicht etwa schon deswegen von vorneherein zu verneinen, weil die in diesem Fall erforderliche Befreiung nicht erteilt wurde und eine Mitwirkung der Stadt H... an der Zulassung des Vorhabens schon aus diesem Grunde nicht stattgefunden hat.
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