Rechtsprechung
OLG Hamburg, 21.12.1999 - 8 U 189/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berechtigung nach geleisteten Arbeitsstunden abzurechnen bei der Erbringung von Bauarbeiten; Abrechnung auf Stundenbasis, wenn die abzurechnende Leistung im Zeitpunkt der Vereinbarung schon erbracht war; Anforderungen an die Geltendmachung von Sachmängeln am ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 631
Beweiskraft des Stundenzettels - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Die Abzeichnung von Stundenzetteln durch den Auftraggeber stellt nicht nur ein Anerkenntnis zum Umfang der geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch ein Anerkenntnis zur Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten dar.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welche Bedeutung hat die Unterschrift des Auftraggebers unter einem Regiezettel? (IBR 2000, 308)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 19.08.1999 - 305 O 30/99
- OLG Hamburg, 21.12.1999 - 8 U 189/99
Papierfundstellen
- BauR 2000, 1491
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 03.04.2003 - 22 U 179/01
Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers bei einem Stundenlohnvertrag für die …
Diese Grundsätze gelten nicht nur beim VOB-Vertrag, sondern auch beim BGB-Werkvertrag (vgl. etwa Hanseatisches Oberlandesgericht BauR 2000, 1491, 1492;… Staudinger - Peters, BGB, §§ 631 - 651, § 632 Rdnr. 18;… Münchener Kommentar - Soergel, BGB, §§ 607 - 704, 3. Aufl., § 631 Rdnr. 232; ferner Losert ZfBR 1999, 1, 4). - OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04
Begründen unterschriebene Stundenlohnzettel eine Stundenlohnabrede?
Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betrifft zwar regelmäßig nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen (BGH NJW-RR 1995, 80, 81; OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 215, 216), kann jedoch zumindest im Einzelfall auch weiter gehen (vergl. HansOLG, BauR 2000, 1491, 1492: Abzeichnung von Stundenzetteln auch Anerkenntnis hinsichtlich einer grundlegenden Abrechnung nach Arbeitsstunden).