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   OLG Hamburg, 21.12.1999 - 8 U 189/99   

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https://dejure.org/1999,4079
OLG Hamburg, 21.12.1999 - 8 U 189/99 (https://dejure.org/1999,4079)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.12.1999 - 8 U 189/99 (https://dejure.org/1999,4079)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Dezember 1999 - 8 U 189/99 (https://dejure.org/1999,4079)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung nach geleisteten Arbeitsstunden abzurechnen bei der Erbringung von Bauarbeiten; Abrechnung auf Stundenbasis, wenn die abzurechnende Leistung im Zeitpunkt der Vereinbarung schon erbracht war; Anforderungen an die Geltendmachung von Sachmängeln am ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631
    Beweiskraft des Stundenzettels

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Die Abzeichnung von Stundenzetteln durch den Auftraggeber stellt nicht nur ein Anerkenntnis zum Umfang der geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch ein Anerkenntnis zur Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten dar.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Welche Bedeutung hat die Unterschrift des Auftraggebers unter einem Regiezettel? (IBR 2000, 308)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1491
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Celle, 03.04.2003 - 22 U 179/01

    Darlegungs- und Beweislast des Unternehmers bei einem Stundenlohnvertrag für die

    Diese Grundsätze gelten nicht nur beim VOB-Vertrag, sondern auch beim BGB-Werkvertrag (vgl. etwa Hanseatisches Oberlandesgericht BauR 2000, 1491, 1492; Staudinger - Peters, BGB, §§ 631 - 651, § 632 Rdnr. 18; Münchener Kommentar - Soergel, BGB, §§ 607 - 704, 3. Aufl., § 631 Rdnr. 232; ferner Losert ZfBR 1999, 1, 4).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2004 - 22 U 15/04

    Begründen unterschriebene Stundenlohnzettel eine Stundenlohnabrede?

    Die Abzeichnung von Stundenlohnzetteln und die damit verbundene Anerkennungswirkung betrifft zwar regelmäßig nur Art und Umfang der erbrachten Leistungen (BGH NJW-RR 1995, 80, 81; OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 215, 216), kann jedoch zumindest im Einzelfall auch weiter gehen (vergl. HansOLG, BauR 2000, 1491, 1492: Abzeichnung von Stundenzetteln auch Anerkenntnis hinsichtlich einer grundlegenden Abrechnung nach Arbeitsstunden).
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