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   OLG Düsseldorf, 10.01.2001 - 22 W 72/00   

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https://dejure.org/2001,6816
OLG Düsseldorf, 10.01.2001 - 22 W 72/00 (https://dejure.org/2001,6816)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.01.2001 - 22 W 72/00 (https://dejure.org/2001,6816)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 22 W 72/00 (https://dejure.org/2001,6816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gegenstandswert für das selbständige Beweisverfahren; Mängel eines Bauwerks; Mängelbeseitigungskosten; Werklohnforderung

  • Judicialis

    ZPO § 485 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 485 ff.
    Gegenstandswert des selbständigen Beweisverfahrens - Mangelbeseitigungskosten - Minderwert - Einleitung durch Auftragnehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beweisverfahren: Streitwert bei beabsichtigtem Zurückbehaltungsrecht und Druckzuschlag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 687 (Ls.)
  • BauR 2001, 838
  • BauR 2002, 365 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 21.01.1992 - 22 W 70/91

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2001 - 22 W 72/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.06.2000 - 034/00 - und Beschluss vom 21.1.1992 - 22 W 70/91 - OLGR 1992, 182a) ist der Gegenstandswert für das selbständige Beweisverfahren nach dem Interesse an der Beweisaufnahme zu bemessen.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.1996 - 22 W 15/96
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 10.01.2001 - 22 W 72/00
    Maßgebend für die Bemessung des Gegenstandswertes eines Baumängel betreffenden Beweisverfahrens ist der für die Beseitigung der behaupteten Mängel erforderliche Aufwand und der Minderwert, die auf der Grundlage der Sachdarstellung des/der Antragsteller(s) nach objektiven Gesichtspunkten zu ermitteln sind (vgl. Senatsbeschluss vom 28.06.1996 - 22 W 15/96 für Mängelbeseitigungskosten).
  • OLG Celle, 29.01.2003 - 5 W 63/02

    Streitwertbeschwerde in selbständigem Beweisverfahren; Zuständigkeit des

    Sind wie vorliegend Gegenstand des Beweisverfahrens die Feststellung von Mängeln und deren Beseitigungskosten, sind die vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten der Wertfestsetzung zugrunde zu legen (OLG Düsseldorf BauR 2001, 838; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613; OLG Köln OLG-Report 1999, 356; zur Streitwertfestsetzung für den Fall, dass der Sachverständige nicht sämtliche vom Antragsteller behaupteten Mängel bestätigt, vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26. November 2001, 23 W 20/01 mit weiteren Nachweisen).
  • KG, 31.01.2017 - 21 W 2/17

    Selbständigen Beweisverfahren wegen Baumängeln: Streitwertbemessung; Vorliegen

    Allerdings soll es eine gesonderte Bewertung rechtfertigen, wenn der Antragsteller mit dem Beweisverfahren erkennbar andere Ansprüche neben oder anstelle des Anspruchs auf Mängelbeseitigung vorbereiten will (so OLG Stuttgart MDR 2011, 1198, Rn. 10 nach juris; a. A. OLG Düsseldorf OLGR 2001, 550 = BauR 2001, 838).
  • OLG Hamburg, 16.12.2005 - 14 W 64/05

    Verfahrensrecht - Streitwert im Selbständigen Beweisverfahren

    Damit sind grundsätzlich die vom Sachverständigen ermittelten Mängelbeseitigungskosten der Wertfestsetzung zu Grunde zu legen (so auch OLG Düsseldorf BauR 2001, 838; OLG Düsseldorf BauR 2001, 1785; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 613; OLG Cell BauR 2004, 705).
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