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   OLG Düsseldorf, 06.02.2001 - 21 U 162/00   

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https://dejure.org/2001,9257
OLG Düsseldorf, 06.02.2001 - 21 U 162/00 (https://dejure.org/2001,9257)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.02.2001 - 21 U 162/00 (https://dejure.org/2001,9257)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Februar 2001 - 21 U 162/00 (https://dejure.org/2001,9257)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern und § 768 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 273 § 765 § 768 Abs. 1
    Verzicht des Bürgen auf Einreden und Einwendungen des Hauptschuldners

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern: Welche Folgen hat Einredenverzicht der Bank? (IBR 2001, 615)

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 492
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 09.01.2008 - 11 U 116/07

    Unwirksame Vertragserfüllungsbürgschaft in Sicherungsvereinbarung eines

    Anders wäre es dann, wenn der Bürgschaftsvertrag nicht von der Klägerin, sondern von der Beklagten selbst gestellt worden wäre, so dass es sich nicht um eine von der Klägerin gestellte Vertragsklausel handeln würde (OLG Düsseldorf BauR 2002, 492).
  • LG Köln, 12.04.2006 - 91 O 56/05

    Sicherungszweck einer Partnerausschüttungsbürgschaft

    Insofern ist hier dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Einwendungsmöglichkeiten des Bürgen auf erstes Anfordern nachhaltig beschränkt sind (vgl. OLG Düsseldorf Baurecht 2002, 492, 493).
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