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   OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - I-5 U 71/01   

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https://dejure.org/2003,5811
OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - I-5 U 71/01 (https://dejure.org/2003,5811)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.03.2003 - I-5 U 71/01 (https://dejure.org/2003,5811)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. März 2003 - I-5 U 71/01 (https://dejure.org/2003,5811)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VOB/B § 4 Abs. 3; BGB § 242

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Auftragnehmers auf Verweigerung der Nachbesserung bei Feststehen der Sinnlosigkeit aufgrund des nicht möglichen Schaffung eines mängelfreien Werkes; Möglichkeit des Entfallens der Hinweispflicht des Werkunternehmers nach § 4 Abs. 3 Vergabe- und ...

  • rewis.io
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wegfall der Hinweispflicht des Unternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 4 Abs. 3
    Voraussetzungen der Hinweispflicht des Werkunternehmers

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ein informierter Bauherr muss nicht auf Mängelrisiken hingewiesen werden! (IBR 2003, 408)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kann Unternehmer bei fehlenden bauseitigen Vorleistungen Nachbesserung verweigern? (IBR 2003, 1077)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 99
  • ZfBR 2003, 569 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.1993 - VII ZR 180/92

    Umfangreiche Malerarbeiten als Arbeiten "bei Bauwerken"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01
    Auf die insoweit zutreffenden Ausführungen des Landgerichts und die in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1993, 3195) kann zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen Bezug genommen werden.
  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01
    Während nach Abnahme (§ 640 BGB) des vom Auftragnehmer erstellten Werkes den Besteller die Verpflichtung trifft, den Beweis dafür zu führen, dass die vom Unternehmer erbrachte Leistung mit Mängeln behaftet ist (BGH, NJW 1994, 942, 943 m.w.N.), muss der Werkunternehmer darlegen und notfalls beweisen, dass seine Nachbesserungen zur (fristgerechten) Beseitigung des Mangels geführt haben (BGH, NJW-RR 1998, 1268).
  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01
    Der Rahmen dieser Verpflichtung und ihre Grenzen ergeben sich aus dem Grundsatz der Zumutbarkeit, die anhand der besonderen Umstände jeden Einzelfalles zu beurteilen ist (BGH in NJW 1987, 643, 644).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95

    Unternehmer ausnahmsweise trotz Abnahme für Fehlerfreiheit beweispflichtig!

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01
    Während nach Abnahme (§ 640 BGB) des vom Auftragnehmer erstellten Werkes den Besteller die Verpflichtung trifft, den Beweis dafür zu führen, dass die vom Unternehmer erbrachte Leistung mit Mängeln behaftet ist (BGH, NJW 1994, 942, 943 m.w.N.), muss der Werkunternehmer darlegen und notfalls beweisen, dass seine Nachbesserungen zur (fristgerechten) Beseitigung des Mangels geführt haben (BGH, NJW-RR 1998, 1268).
  • BGH, 10.04.1975 - VII ZR 183/74

    Anforderungen an Belehrung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01
    Die Tragweite einer Nichtbefolgung der Bedenken müssen aus der mündlichen Erläuterung unmissverständlich hervorgehen (BGH in BauR 1975, 278; OLG Düsseldorf in BauR 1996, 260, 261; OLG Celle in BauR 2002, 812).
  • OLG Celle, 12.12.2001 - 7 U 217/00

    Vorschussanspruch; Mangelhafte Werkleistung; Bauunternehmer; Vorleistung ;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01
    Die Tragweite einer Nichtbefolgung der Bedenken müssen aus der mündlichen Erläuterung unmissverständlich hervorgehen (BGH in BauR 1975, 278; OLG Düsseldorf in BauR 1996, 260, 261; OLG Celle in BauR 2002, 812).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.1995 - 22 U 11/95

    Vertragsabwicklung; Prüfungs- und Hinweispflicht bei geltendgemachter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.03.2003 - 5 U 71/01
    Die Tragweite einer Nichtbefolgung der Bedenken müssen aus der mündlichen Erläuterung unmissverständlich hervorgehen (BGH in BauR 1975, 278; OLG Düsseldorf in BauR 1996, 260, 261; OLG Celle in BauR 2002, 812).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2018 - 22 U 71/17

    Auftraggeber ignoriert Bedenken: Auftragnehmer kann Arbeiten einstellen!

    Geht der Auftraggeber auf fachlich begründete Bedenken des Auftragnehmers überhaupt nicht ein, und lehnt er den vom Auftragnehmer - für den Fall einer entgegen seinen Bedenken weisungsgemäß erfolgenden Arbeitsaufnahme und Ausführung - erbetene Freistellung von der Gewährleistung ohne Begründung ab, ist die Weisung des Auftraggebers, die Werkleistung auf eine gegen die Regeln der Technik verstoßende Weise zu erbringen, treuwidrig und ihre Nichtbefolgung löst daher keinen Verzug des Auftragnehmers aus (BGH, Urteil vom 04.10.1984, a.a.O.; vgl. zuvor bereits BGH, Urteil vom Urteil vom 20.12.1957, VI ZR S/F Z 2.40, Bl. 1 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003, 5 U 71/01, BauR 2004, 99; Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 53 zu (2); Leupertz, BauR 2010, 273/280; Vygen/Joussen, Bauvertragsrecht nach VOB und BGB, 5. Auflage, Rn 950/1524 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2007 - 23 U 164/05

    Zur Werklohnklage nach einer beiderseitigen Kündigung des Bauvertrages über ein

    Die Anmeldung mündlicher Bedenken kann die Haftung des Unternehmers für Baumängel nur dann ausschließen, wenn sie gegenüber dem richtigen Adressaten und so eindeutig geltend gemacht wird, dass diesem die Tragweite einer Nichtbefolgung klar wird (vl. BGH BauR 1978.54; OLG Düsseldorf, BauR 2004, 99,100, Werner/Pastor, aaO, Rdnr. 1524).
  • OLG Düsseldorf, 06.10.2017 - 22 U 41/17

    Wie weit gehen die Prüfungs- und Hinweispflichten des Auftragnehmers?

    Dies kommt - wie bereits vom LG ausgeführt - allenfalls in Betracht, wenn die Beklagte als Auftragnehmerin hier die von ihr zu beweisende absolute Gewissheit gehabt hätte, dass der Auftraggeber bzw. der von ihm eingesetzte Fachmann die maßgeblichen Umstände tatsächlich kennt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003, 5 U 71/01, BauR 2004, 99, dort Rn 37 ff.) und der Auftraggeber seine Ausführungsentscheidung - im Sinne einer ausdrücklichen bzw. konkludenten Risikoübernahme - auf der Basis dieser Entscheidung getroffen hat (OLG Hamm, Urteil vom 04.04.2002, 34 U 132/01, BauR 2003, 1570, dort Rn 32; Ingenstau/Korbion-Oppler, VOB, 19. Auflage 2015, § 4 Abs. 3 VOB/B, Rn 18).
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2011 - 22 U 76/10

    Gewährleistungsansprüche des Hauptunternehmers gegen einen Nachunternehmer;

    Die von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln (zu vgl. OLG Köln , NJW-RR 2007, 821 822; OLG Köln , IBR 2009, 645 = BeckRS 2009, 25207) und Düsseldorf (zu vgl. OLG Düsseldorf , BauR 2004, 99 ff.) rechtfertigen keine abweichende Beurteilung.
  • OLG Düsseldorf, 20.03.2009 - 23 U 82/08

    Mängel eines Estrichs; Verweigerung der Mängelbeseitigung wegen unverhältnismäßig

    Eine Prüfungs- und Hinweispflicht kann erst entfallen, wenn der Auftraggeber bewusst, d.h. in Kenntnis einer hierdurch möglicherweise mangelhaft werdenden Bauleistung eine bestimmte Bauausführung anordnet (OLG Köln, Urteil vom 16.01.2007, 3 U 214/05, BGH NJW-RR 2007, 821; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003, 5 U 71/01, BauR 2004, 99).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 23 U 43/07

    Erlöschen des Vergütungsanspruchs für Pflasterarbeiten durch Aufrechnung mit

    Dies aber setzt voraus, dass der Auftraggeber alle gefahrträchtigen Umstände kennt und das Risiko in vollem Umfang überblicken kann (OLG Düsseldorf - Urt. v. 13.3.2003 - 5 U 71/01, BauR 2004, 99).
  • OLG Celle, 23.03.2011 - 14 U 89/09

    Prüfungs- und Hinweispflicht eines Werkunternehmers auf Bedenken bezüglich der

    Denn eine Prüfungs- und Mitteilungspflicht entfällt, wenn sich der Auftragnehmer darauf verlassen kann, dass der Auftraggeber selbst erkennbar hinreichend fachlich in der Lage ist, die Unzulänglichkeiten und Abweichungen von der an sich notwendigen Art der Ausführung zu erkennen (vgl. Ingenstau/Korbion, a.a.O., Rdnr. 30 m.w.N.; BGH, BauR 1977, 420 - [...]Rdnr. 14; OLG Düsseldorf, BauR 2004, 99 ).
  • OLG Naumburg, 01.10.2014 - 12 U 18/14

    Ingenieurvertrag: Haftung eines beauftragten Beraters bei nachträglich erwiesener

    Zu Recht hat das Landgericht in dem angefochtenen Urteil ausgeführt, dass der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht gegenüber dem Auftraggeber dann entbunden sein kann, wenn dieser Sonderfachleute eingeschaltet hat und der Auftragnehmer davon ausgehen darf, dass der von dem Auftraggeber eingeschaltete Fachmann über sämtliche Gesichtspunkte aufgeklärt hat und der Auftraggeber von dem Sonderfachmann die erforderlichen Informationen erhält (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2004, 99).
  • OLG Naumburg, 04.03.2009 - 6 U 116/08

    Keine Haftung trotz fehlenden Bedenkenhinweises

    Bei dieser Sachlage war auch ein Hinweis der Beklagten nach § 4 Nr. 3 VOB/B entbehrlich (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2004, 99, 100; Werner / Pastor, a.a.O., Rn. 1521) oder der unterlassene Hinweis für den Schaden nicht ursächlich.
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2009 - 23 U 127/08

    Schulden der Funktionstauglichkeit von Fliesenarbeiten auch im Bereich des

    Eine Prüfungs- und Hinweispflicht kann erst entfallen, wenn der Auftraggeber bewusst, d.h. in Kenntnis einer hierdurch möglicherweise mangelhaft werdenden Bauleistung eine bestimmte Bauausführung anordnet (OLG Köln, Urteil vom 16.01.2007, 3 U 214/05, BGH NJW-RR 2007, 821; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003, 5 U 71/01, BauR 2004, 99).
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