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   BayObLG, 18.03.1964 - RReg. 1 St 471/1963   

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https://dejure.org/1964,1148
BayObLG, 18.03.1964 - RReg. 1 St 471/1963 (https://dejure.org/1964,1148)
BayObLG, Entscheidung vom 18.03.1964 - RReg. 1 St 471/1963 (https://dejure.org/1964,1148)
BayObLG, Entscheidung vom 18. März 1964 - RReg. 1 St 471/1963 (https://dejure.org/1964,1148)
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    StPO § 256
    Verlesbarkeit eines behördlichen Gutachtens

Papierfundstellen

  • NJW 1964, 1192
  • BayObLGSt 1964, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 27.11.2001 - 1St RR 102/01

    Verlesbarkeit schriftlicher Auskünfte des Gerichtsvollziehers über

    Erteilt nun nach entsprechender Genehmigung ein Gerichtsvollzieher dem Gericht eine Auskunft über eingegangene Vollstreckungsaufträge, so liegt ein "Zeugnis oder ein Gutachten einer öffentlichen Behörde", nämlich des Amtsgerichts, vor - im Gegensatz zu einer privaten Äußerung eines Behördenangehörigen -, weil der Gerichtsvollzieher seine Erklärung im Namen der Behörde abgibt, also diese "repräsentiert", und weil er insoweit zur Vertretung der Behörde berechtigt ist (vgl. auch BayObLGSt 1964, 36/38 m..w.N.).
  • BGH, 07.05.1974 - 1 StR 42/74

    Verdachtsstrafe - Heranziehung erheblicher Verhaltensweisen - Untersuchungsbefund

    Unter diesen Umständen sprachen entscheidende Gesichtspunkte dafür, daß die Gutachter nicht in privater Eigenschaft, sondern im Auftrag oder jedenfalls mit genereller oder besonderer Genehmigung des Behördenleiters amtlich tätig geworden waren; das hätte zur Erfüllung des Erfordernisses eines Handelns für die Behörde ausgereicht (BGH VRS 11, 444; BayObLG NJW 64, 1192; BGH, Urteil vom 23. August 1966 - 5 StR 383/66; vgl. auch BayObLG NJW 53, 194; BGH, Urteile vom 19. April 1956 - 4 StR 84/53 - und vom 7. Mai 1956 - 5 StR 157/56 - insbesondere zur Verlesbarkeit von Blutalkoholgutachten).
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