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   BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 3 St 103/88   

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BayObLG, 21.07.1988 - RReg. 3 St 103/88 (https://dejure.org/1988,3568)
BayObLG, Entscheidung vom 21.07.1988 - RReg. 3 St 103/88 (https://dejure.org/1988,3568)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Juli 1988 - RReg. 3 St 103/88 (https://dejure.org/1988,3568)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verhängung von kurzen Freiheitsstrafen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1989, 282
  • NStZ 1989, 75
  • BayObLGSt 1988, 109
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • LG Karlsruhe, 31.10.1995 - 12 O 492/95

    Gerichtsstandsklausel durch vorformulierte Geschäftsbedingungen unwirksam?

    Auch die Vorteile des Klägers bei der Prozeßführung unter Vollkaufleuten seien kaum stärker ausgeprägt als beim Beklagten; zum einen sei der Beklagte durch eine vorprozessuale Korrespondenz auf den Prozeß vorbereitet; außerdem könne er durch Erhebung einer negativen Feststellungsklage selbst zum Angriff übergehen und damit den Zeitpunkt des Prozeßbeginns bestimmen (JZ 1989, 696).

    Eindeutig gesetzwidrig in diesem Zusammenhang sind Argumente wie: beim Vollkaufmann entfalle das Schutzbedürfnis, da er selbst AGB aufstellen und durch eine Abwehr- oder Ausschließlichkeitsklausel die Geltung der gegnerischen AGB ausschließen könne (OLG Karlsruhe, Urt. v. 27.6.1989 - 8 U 85/89 [unveröff.]; Wolf, JZ 1989, 696; LG Köln, NJW-RR 1990, 420), oder:.

    c) Ein weiterer Einwand, den Wolf gegen die Bedeutung des Beklagtengerichtsstandes nach der gesetzlichen Regelung vorbringt, stützt sich auf die grundsätzliche Wirksamkeit der AGB-Gerichtsstandsklauseln im internationalen Handelsverkehr, woran Wolf die Erstrecht-Folgerung knüpft, wenn im internationalen Bereich zugelassen werde, daß Vollkaufleute die viel größeren Nachteile eines ausländischen Gerichtsstands auf sich nehmen, sei nicht zu erkennen, warum ein Bedürfnis bestehen sollte, die viel weniger einschneidende Wahl eines inländischen Gerichtsstands in AGB generell für unwirksam zu erklären (JZ 1989, 696).

  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    Es ist bei dieser Sachlage vertretbar, eine den Angeklagten weniger belastende und dennoch kriminalpolitisch Erfolg versprechende Alternative zur Freiheitsstrafe zu verneinen, insbesondere der Verhängung einer Geldstrafe bei dem bislang völlig unbeeinflussbaren Angeklagten die erforderliche spezialpräventive Wirkung abzusprechen (vgl. BayObLGSt 1988, 109, 111).

    In diesem Zusammenhang kommt daher auch zum Tragen, dass das Absehen von Freiheitsstrafe als Resignation der Justiz gegenüber unverbesserlichen und immer wieder rückfälligen Straftaten verstanden werden könnte (vgl. BayObLGSt 1988, 109, 111 m. krit. Anm. Köhler XL 1989, 697, 698).

  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    Des Weiteren darf von der Verhängung einer Freiheitsstrafe unter 6 Monaten nicht lediglich deshalb abgesehen werden, weil auch sie in Anbetracht des Vorlebens eines Täters die erforderliche Einwirkung auf ihn nicht erwarten lässt (BayObLG NStZ 1989, 75, 76).
  • BayObLG, 28.02.2002 - 4St RR 17/02

    Verteidigung der Rechtsordnung bei Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafen wegen

    Auch ihre Erwägungen, mit denen sie die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen verhängt hat, sind nicht zu beanstanden (vgl. dazu etwa BayObLGSt 1988, 109).
  • BayObLG, 03.04.1995 - 4St RR 59/95

    Gefährlichkeit; Betäubungsmittel; Besitz; Geringe Menge; Verhängung;

    Dies wäre nur der Fall, wenn jedes andere zulässige Reaktionsmittel, namentlich eine hohe, aber noch schuldangemessene Geldstrafe, die erforderliche Spezialprävention voraussichtlich nicht gewährleisten würde (BayObLGSt 1988, 109/110/111 m.w.N.).
  • BayObLG, 25.11.1995 - RReg. 4 St 191/91

    Kurze Freiheitsstrafe; Heroin; Besonders gefährliches Betäubungsmittel; Verstoß

    Die Gründe des angefochtenen Urteils lassen nicht zweifelsfrei erkennen, ob sich das Amtsgericht im klaren war, dass die Verhängung der Freiheitsstrafe von drei Monaten nur in Betracht kam, wenn dies unerlässlich war (zu den Voraussetzungen für die Annahme der Unerlässlichkeit vgl. BayObLGSt 1988, 109 [110/111]).
  • BayObLG, 07.03.1994 - 4St RR 25/94

    Betäubungsmittelstrafrecht: Unerlässlichkeit einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe,

    Unerläßlich zur Einwirkung auf den Täter ist eine kurze Freiheitsstrafe dann, wenn auf sie nicht verzichtet werden kann, weil jedes andere im konkreten Fall zulässige Reaktionsmittel, namentlich eine hohe, aber noch schuldangemessene Geldstrafe, die erforderliche Spezialprävention voraussichtlich nicht gewährleistet (BayObLGSt 1988, 109/110/111 mit weiteren Hinweisen).
  • BayObLG, 25.11.1991 - RReg. 4 St 191/91

    Betäubungsmittel: Besitz/Erwerb zum Eigenverbrauch - geringe Menge Heroin

    Die Gründe des angefochtenen Urteils lassen nicht zweifelsfrei erkennen, ob sich das Amtsgericht im klaren war, dass die Verhängung der Freiheitsstrafe von drei Monaten nur in Betracht kam, wenn dies unerlässlich war (zu den Voraussetzungen für die Annahme der Unerlässlichkeit vgl. BayObLGSt 1988, 109 [110/111]).
  • BayObLG, 21.01.1991 - RReg. 4 St 219/90

    Haschisch; Haschischpfeife; Kokain ; Besitz; Kontakt; Geboten; Erforderlich;

    Die Gründe des angefochtenen Urteils lassen nicht zweifelsfrei erkennen, ob sich das Landgericht im klaren war, daß die Verhängung der Freiheitsstrafe von vier Monaten nur in Betracht kam, wenn dies unerläßlich war (zu den Voraussetzungen für die Annahme der Unerläßlichkeit BayObLGSt 1988, 109/110/111).
  • BayObLG, 18.09.1995 - 4St RR 189/95

    Betäubungsmittelstrafrecht: Kurzfristige Freiheitsstrafe bei BtM-Verstoß zum

    Die Gründe des angefochtenen Urteils lassen nicht zweifelsfrei erkennen, ob sich das Landgericht im klaren war, daß die Verhängung der Freiheitsstrafe von drei Monaten nur in Betracht kam, wenn dies unerläßlich war (zu den Voraussetzungen für die Annahme der Unerläßlichkeit vgl. BayObLGSt 1988, 109/110/111).
  • BayObLG, 22.07.1993 - 4St RR 60/93

    Betäubungsmittel; Strafrahmen; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; Revisionsgericht;

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