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BayObLG, 24.01.1988 - RReg. 3 St 243/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 242
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1989, 376
- BayObLGSt 1988, 5
- BayObLGSt 1988, 59
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.04.1962 - 1 StR 41/62
Auszug aus BayObLG, 24.01.1988 - RReg. 3 St 243/87
Das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug, die sich gegenseitig ausschließen (BGHSt 17, 205/209), ist darin zu sehen, daß es sich bei diesem um einen Gebe-, bei jenem um einen Nehmeakt handelt. - OLG Düsseldorf, 19.06.1987 - 5 Ss 166/87
Auszug aus BayObLG, 24.01.1988 - RReg. 3 St 243/87
Zur vorstehend erörterten Problematik vgl. auch OLG Düsseldorf (Beschluß Ä 5 Ss 166/87 Ä 131/87 I Ä v. 19.6. 87, JMBl NRW 1988 Nr. 2 S. 20 = NJW 1988 Heft 14 S. 922).
- BGH, 26.07.1995 - 4 StR 234/95
Abgrenzung von Diebstahl und Betrug bei Mitnahme von Waren in …
Vielmehr hat das Oberlandesgericht Düsseldorf seine Auffassung, der Angeklagte jenes Verfahrens sei nicht des Diebstahls, sondern des - vollendeten - Betruges schuldig, im Ansatz zu Recht damit begründet, ausschlaggebend für die Beurteilung, ob ein auf Mitnahme von Gegenständen ohne Bezahlung im Selbstbedienungsladen gerichtetes Verhalten sich als Betrug oder Diebstahl darstellt, sei, ob der Geschädigte bewußt über die Vermögensstücke zugunsten des Täters verfügen (dann Betrug) oder ob er den Gewahrsam behalten wollte (dann Diebstahl; h.M.; vgl. BayObLGSt 1988, 5, 7; OLG Hamm NJW 1969, 620, 621;… Ruß in LK/StGB 11. Aufl. § 242 Rdn. 37 m.w.N.).