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   BayObLG, 19.11.1964 - BReg. 1b Z 6/63   

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BayObLG, 19.11.1964 - BReg. 1b Z 6/63 (https://dejure.org/1964,6332)
BayObLG, Entscheidung vom 19.11.1964 - BReg. 1b Z 6/63 (https://dejure.org/1964,6332)
BayObLG, Entscheidung vom 19. November 1964 - BReg. 1b Z 6/63 (https://dejure.org/1964,6332)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 502
  • BayObLGZ 1964, 385
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

    Diese Auffassung, die auch in der Rechtspraxis des Auslands weitgehend herrschend ist (Nachweise z.B. bei Makarov, Allgemeine Lehren des Staatsangehörigkeitsrechts 2. Aufl. S. 295 ff, und Samtleben RabelsZ 1978, 456, 457 ff), hat sich in der deutschen Rechtsprechung und Lehre zunächst durchgesetzt und wird auch noch heute weitgehend vertreten (BayObLGZ 1964, 385, 388 f; OLG Hamm FamRZ 1976, 168 mit zahlreichen weiteren Nachw.; Otto FamRZ 1974, 655; Erman/Marquordt a.a.O. Vorbem. vor Art. 7 EGBGB Rdn. 23; Raape/Sturm a.a.O. § 9 B).
  • OLG Zweibrücken, 17.02.2003 - 3 W 23/03

    Aufsichtsmaßnahmen gegen den Betreuer: Anspruch eines Dritten auf Tätigwerden des

    Zur Prüfung der Frage, ob die Erstbeschwerde zu Recht ohne Erfolg geblieben ist, wird dem Beschwerdeführer allgemein die Befugnis zur Einlegung der weiteren Beschwerde eingeräumt (BGHZ 31, 92, 95; BayObLGZ 1963, 1, 3; 1964, 385, 386; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; 1998, 10, 11; Senat, OLGR Zweibrücken 2003, 21, 22; Keidel/Kuntze/Winkler/Kahl, FG, 14. Aufl., § 27 Rdnr. 10 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.07.1975 - BReg. 1 Z 20/75

    Einziehung eines erteilten Erbscheins ; Erbrecht eines Adoptivkindes;

    Beantragt ein an Kindes Statt Angenommener auf Grund gesetzlichen Erbrechts die Erteilung eines Erbscheins so ist - anerkanntermaßen - im nachlaßgerichtlichen Verfahren stets die Wirksamkeit der Adoption im Rahmen des § 2359 BGH nachzuprüfen (BGH StAZ 1975, 41; BayObLGZ 1964, 385/387; OLG Frankfurt DAV 1970, Sp. 95).
  • BGH, 17.05.1974 - IV ZB 31/73

    Anforderungen an die Auslegung eines Testaments - Voraussetzungen für die

    Zu Recht vertritt das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit dem Amtsgericht die Auffassung, daß im nachlaßgerichtlichen Verfahren zur Erteilung eines Erbscheines auf Grund gesetzlicher Erbfolge die Wirksamkeit der Adoption der Antragstellerin durch die Erblasserin nachzuprüfen ist (so auch BayObLGZ 1964, 385, 387; OLG Frankfurt - 6. Zivilsenat -, Amtsvormund 1970, Sp. 95; Keidel/Winkler, a.a.O., § 12 Rdn. 37; Jansen, a.a.O., § 12 Rdn. 14).
  • BayObLG, 24.10.1968 - BReg. 1a Z 59/67

    Staatsangehörigkeit des Erblassers; Auslegung einer letztwilligen Verfügung;

    Zutreffend nimmt das Landgericht auch an, daß der Erblasser durch einen etwaigen Erwerb der polnischen Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verloren habe (§ 25 RuStAG; BayObLGZ 1964, 385/388 mit Nachweisen; Ferid-Firsching Internationales Erbrecht Band IV Polen Grdz C V 27 Seite 33).
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