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   BayObLG, 02.12.1965 - BReg. 1b Z 67/65   

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https://dejure.org/1965,1001
BayObLG, 02.12.1965 - BReg. 1b Z 67/65 (https://dejure.org/1965,1001)
BayObLG, Entscheidung vom 02.12.1965 - BReg. 1b Z 67/65 (https://dejure.org/1965,1001)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Dezember 1965 - BReg. 1b Z 67/65 (https://dejure.org/1965,1001)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit; International; Deutsches Recht; Materielles Recht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG Vorbem. zu § 3 ff.

Papierfundstellen

  • NJW 1967, 447
  • BayObLGZ 1965, 423
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BayObLG, 11.03.1994 - 1Z BR 109/93

    Erbscheinerteilung bei griechischem Erblasser

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  • OLG Zweibrücken, 28.05.2002 - 3 W 218/01

    Konkludente Wahl deutschen Erbrechts durch kroatischen Erblasser

    Diese bestimmt sich nämlich nach der sog. Gleichlauftheorie, wonach die deutsche internationale Zuständigkeit dann gegeben ist, wenn - und soweit - auch materiell-rechtlich deutsches Erbrecht anwendbar ist (vgl. Senat, OLGZ 1985, 413, 414 f.; FamRZ 1998, 263; ZEV 2001, 488, 489; Beschluss vom 16. Januar 2002 - 3 W 297/01 - BayObLGZ 1965, 423, 426; 1980, 276, 279; BayObLG FamRZ 1991, 1237, 1238; 2000, 573, 575).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 1Z BR 142/98

    Nachlassspaltung bei deutschem Recht unterstelltem unbeweglichem Vermögen einer

    Abgesehen von den hier nicht einschlägigen Ausnahmen einer abweichenden staatsvertraglichen Regelung - die im Verhältnis zu Österreich nicht (mehr) besteht (BayObLGZ 1959, 390/396; 1980, 276/282; Firsching DNotZ 1963, 329 f.) -, der Notwendigkeit von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für den Nachlaß und der sich aus § 2368 Abs. 3, § 2369 BGB ergebenden Befugnis zur Erteilung (und entsprechend auch zur Einziehung) von sogenannten Fremdrechtserbscheinen und Fremdrechtstestamentsvollstreckerzeugnissen können deutsche Nachlaßgerichte für Nachlässe, die einem ausländischen Erbstatut unterliegen, aus Gründen des Fürsorgebedürfnisses auch dann international zuständig sein, wenn der Antragsteller sonst kein für ihn zuständiges Forum finden könnte und sich deshalb in einer an Rechtsverweigerung grenzenden Notlage befindet, etwa weil der Erblasser seinen Wohnsitz in Deutschland hatte und sich dort auch der gesamte Nachlaß befindet (BayObLGZ 1965, 423/430 f.; OLG Hamm OLGZ 1973, 289/291 f.; OLG Frankfurt OLGZ 1977, 180/183; OLG Zweibrücken OLGZ 1985, 413/416; Firsching Rpfleger 1972, 1/4 f.; Lorenz ZEV 1994, 146/147; von Bar aaO Rn. 385; vgl. auch Heldrich NJW 1967, 417/419).
  • BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94

    Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen

    Da für die Beerbung des Erblassers belgisches Recht maßgebend ist (vgl. dazu unter 5), kann diese Zuständigkeit zwar nicht aus dem Grundsatz des Gleichlaufs von materiellem Recht und Verfahrensrecht hergeleitet werden (vgl. dazu BayObLGZ 1965, 423, 426 und 1980, 276, 279).
  • BGH, 06.07.1977 - IV ZB 63/75

    Wirksamkeit der Handlungen eines international unzuständigen Gerichts

    Dabei kann offen bleiben, ob die Ansicht des Beschwerdegerichts zutrifft, das Amtsgericht Wedding sei für die Entgegennahme der Anfechtungserklärung interlokal nicht zuständig gewesen (vgl. hierzu für den Fall der Entgegennahme der Erklärung über die Erbschaftsannahme bzw. Erbschaftsausschlagung BayObLG NJW 1967, 447, 448; Ferid IPR (JA Sonderheft) 1975, 314; Soergel/Kegel EGBGB 10. Aufl. vor Art. 24 Rdn. 57; Pinkernelle/Spreen DNotZ 1967, 195, 210, Fußn. 62; Jansen FGG 2. Aufl. § 73 Rdn. 38).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.1985 - 3 W 133/85

    Streit um die Erteilung eines Erbscheins nach französischem Recht durch ein

    Die Rechtsprechung hat bisher unter Beifall des Schrifttums den Gleichlaufgrundsatz gelockert, wenn sonst die Beteiligten sich in einer Notlage befanden, insbesondere wenn ihnen Rechtsverweigerung drohte (BayObLGZ 1961, 176, 178 f; 1965, 423, 431; Firsching in Staudinger, aaO Vorbemerkung 327 zu Art. 24 bis 26 EGBGB; Kegel, aaO Vorbemerkungen 69, 79 zu Art. 24 EGBGB; Heldrich, aaO S. 418).
  • BayObLG, 03.08.1993 - 1Z BR 58/93

    Erbfolge nach italienischem Erblasser

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