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   BayObLG, 30.07.1974 - BReg. 2 Z 28/74   

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https://dejure.org/1974,2129
BayObLG, 30.07.1974 - BReg. 2 Z 28/74 (https://dejure.org/1974,2129)
BayObLG, Entscheidung vom 30.07.1974 - BReg. 2 Z 28/74 (https://dejure.org/1974,2129)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Juli 1974 - BReg. 2 Z 28/74 (https://dejure.org/1974,2129)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Löschungsbewilligung übriger eingetragener Nacherben als Entragungshindernis hinsichtlich der beantragten Löschung eines Nacherbenvermerks; Voraussetzungen einer Beeinträchtigung des Nacherbenrechts durch eine Verfügung; Vorzeitige Erfüllung einer von den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 2323
  • MDR 1975, 59
  • DNotZ 1975, 417
  • BayObLGZ 1974, 312
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 25.01.1972 - BReg. 2 Z 69/71
    Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - BReg. 2 Z 28/74
    Gegenstand des Erinnerungs- und des Beschwerdeverfahrens in beiden Instanzen ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur das in der Zwischenverfügung angenommene Eintragungshindernis, nicht die Entscheidung über den Eintragungsantrag selbst (BayObLGZ 1972, 24/28 mit Nachw.).
  • BayObLG, 27.09.1957 - BReg. 2 Z 131/57
    Auszug aus BayObLG, 30.07.1974 - BReg. 2 Z 28/74
    Vor Eintritt der Nacherbfolge kann der Nacherbsvermerk ohne Bewilligung der Nacherben ( § 19 GBO ) gelöscht werden, wenn seine Unrichtigkeit nachgewiesen ist ( § 22 Abs. 1 GBO ; BayObLGZ 1957, 285/288).
  • BayObLG, 18.03.2004 - 1Z BR 44/03

    Wirksamkeit von Verwirkungsklausel und Befreiung des Vorerben

    Es genügt vielmehr, wenn der Befreiungswille im Testament selbst irgendwie zum Ausdruck kommt, wenn auch nur andeutungsweise oder versteckt (BGH FamRZ 1970, 192/193; BayObLGZ 1974, 312/314).
  • BayObLG, 15.05.2001 - 2Z BR 52/01

    Erfüllung eines angeordneten Vermächtnisses

    Der Nachweis, dass ein fälliger Vermächtnisanspruch erfüllt wird, ist nach der Rechtsprechung des Senats durch öffentliche Urkunden zu führen (§ 29 Abs. 1 Satz 2 GBO; BayObLGZ 1971, 336/339; 1974, 312/316; Beschluss vom 14.2.1977, BReg. 2 Z 45/76 = Rpfleger 1977, 285 ; ebenso KG JFG 22, 98/100 f.; OLG Hamm Rpfleger 1984, 313/314).
  • OLG Düsseldorf, 07.03.2003 - 3 Wx 162/02

    Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Nacherbenvermerks

    Das Recht des Nacherben wird nämlich regelmäßig nicht nur dann nicht beeinträchtigt, wenn der befreite Vorerbe entgeltlich, der nicht befreite Vorerbe mit Zustimmung des Nacherben verfügt, sondern auch, wenn der Vorerbe mit der Verfügung eine Verbindlichkeit erfüllt, die ihm durch die letztwillige Verfügung auferlegt ist (vgl. BayObLGZ 1974, 312, 313; OLG Hamm, RPflG 1984, 312; OLG Düsseldorf, RPflG 1999, 541, 542).
  • OLG Hamm, 21.05.1996 - 15 W 109/96

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei vorzeitiger Erfüllung eines

    Das BayObLG hat entschieden, daß der Erblasser den nicht befreiten Vorerben zu einer vorzeitigen Erfüllung von Teilungsanordnung ermächtigen und ihn insoweit von den Beschränkungen der Vorerbschaft befreien kann ( BayObLGZ 1974, 312 = NJW 1974, 2323 ).
  • BayObLG, 14.11.1996 - 2Z BR 83/96

    Bindung des Grundbuchamtes an einen Erbschein; Heilung der Verfügung eines

    Da der Auflassung dieses Grundstücks keine Teilungsanordnung des Erblassers zugrunde lag, kann insoweit auch nicht von der Verfügung eines befreiten Vorerben ausgegangen werden, die auch ohne Zustimmung des Nacherben wirksam sein könnte (vgl. BayObLGZ 1974, 312/314).
  • OLG Braunschweig, 11.11.1993 - 4 W 13/93

    Kosten eines für erledigt erklärten Rechtsstreits; Anspruch auf Zustimmung zur

    Eine unentgeltliche Verfügung des Vorerben verstößt auch dann gegen § 2113 Abs. 2 BGB , wenn sie nicht zugunsten Dritter, sondern eines von mehreren Nacherben erfolgt (vgl. RGZ 159, 385, 388; BayObLGZ 1974, 312, 314 ff).
  • OLG Hamm, 16.01.1984 - 15 W 3/84

    Löschung von Nacherbenvermerken im Grundbuch ohne Bewilligung des Nacherben;

    Vor Eintritt der Nacherbfolge kann ein Nacherbenvermerk im Grundbuch ohne Bewilligung des Nacherben ( § 19 GBO ) gelöscht werden, wenn seine Unrichtigkeit nachgewiesen ist ( § 22 Abs. 1 GBO ; BayObLGZ 1974, 312, 314).
  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91

    Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Dies ist wiederum dann der Fall, wenn die Verfügung über den Erbschaftsgegenstand auch ohne Zustimmung der Nacherben endgültig wirksam ist ( BayObLGZ 1974, 3121314 [= DNotZ 1975, 417]; BayObLG Rpf leger 1988, 525 [= DNotZ 1989, 182 ]; OLG Frankfurt Rpfleger 1980, 1071108 ; OLG Hamm Rpfleger 1984, 312; Horber/Demharter Anm.15c, KEHE/Eickmann Grundbuchrecht 3. Aufl. Rdnr. 28, jeweils zu § 51).
  • BayObLG, 29.06.1982 - BReg. 2 Z 46/82

    Nachweis der Nacherbfolge angesichts eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

    Denn dieses privatschriftliche Testament kann - entgegen der Auffassung des LG (die von ihm genannte Fundsteile KEHE, § 35 GBO , Rd.-Nr. 16 betrifft - s. Rd.-Nr. 13 ff. a.a.O. - den hier nicht gegebenen Fall des § 35 Abs. 3 GBO ) -, da es keine öffentliche Urkunde Ist, gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 GBO vom Grundbuchamt nicht berücksichtigt werden (BayObLGZ 1974, 312, 316 = DNotZ 1975, 417 ; Senatsbeschluß vom 14, 2.1977 BReg. 2 Z 45/76 m, N.).
  • BayObLG, 30.01.1991 - 2 BReg Z 1/91

    Nacherbfolge beim Tode eines Vorerben; Auflassung von Grundstücken aufgrund einer

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