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   BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 2 Z 48/76   

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BayObLG, 22.03.1977 - BReg. 2 Z 48/76 (https://dejure.org/1977,10223)
BayObLG, Entscheidung vom 22.03.1977 - BReg. 2 Z 48/76 (https://dejure.org/1977,10223)
BayObLG, Entscheidung vom 22. März 1977 - BReg. 2 Z 48/76 (https://dejure.org/1977,10223)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1977, 67
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 29.01.2016 - V ZR 97/15

    Wohnungseigentum: Aufrechnung eines Wohnungseigentümers gegen Beitragsforderungen

    Ob von dem Aufrechnungsverbot Hauptforderungen auszunehmen sind, die auf einer Notgeschäftsführung (so etwa BayObLGZ 1977, 67, 71; vgl. auch BayOblG, ZMR 2005, 214, 215; Jennißen in Jennißen, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 208; Weitnauer/Gottschalg, WEG, 9. Aufl., § 16 Rn. 28) oder auf der Inanspruchnahme des Wohnungseigentümers durch einen Gläubiger der Wohnungseigentümergemeinschaft gemäß § 10 Abs. 8 WEG beruhen (vgl. KG, ZWE 2002, 363, 364; Bärmann/Becker, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn. 93), bedarf hier keiner Entscheidung.
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84

    Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die

    Jedenfalls ist er es nicht, ohne daß die Abrechnungsgrundlagen für alle Wohnungseigentümer verbindlich festgestellt werden (vgl. Weitnauer, WEG, 6. Aufl., § 16 Rdn. 13 1; OLG Karlsruhe, Die Justiz 1977, 310, 312; BayObLGZ 1977, 67, 70).
  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 20 W 189/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Klarstellende Berichtigung des Aktivrubrums im

    Hintergrund der beschränkten Aufrechenbarkeit mit Wohngeldforderungen, wie sie von der Rechtsprechung entwickelt worden ist und in der vorliegenden Gemeinschaftsordnung ihr besonderes Gepräge gefunden hat, ist der Umstand, dass diese ihrer Natur nach im Interesse einer geordneten Verwaltung und zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten und Schäden einer raschen Verwirklichung bedürfen (vgl. hierzu etwa BayObLGZ 1977, 67; NZM 1999, 1058; vgl. auch Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 28 WEG Rz. 228).
  • BayObLG, 28.09.1978 - BReg. 2 Z 21/77

    Anspruch auf Wohngeldrückstand vom Konkursverwalter; Insolvente

    Da mangels einer Beschlußanfechtung - hierüber wurde in allen Instanzen nichts vorgetragen - der Vorschußanspruch entfallen und in einen Anspruch auf Zahlung eines sich aus der Jahresabrechnung 1975 ergebenden Rückstands übergegangen ist (vgl. BayObLGZ 1977, 67/69 ff.), ist für die Frage, welcher Betrag den Antragstellern zusteht, nur noch von dem auf diese Abrechnung gestützten Hilfsantrag (hinsichtlich der Monate Mai, Juni und Juli 1975) auszugehen.

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, daß - unabhängig davon - auch nach allgemeinen Grundsätzen gegenüber Gemeinschaftsforderungen auf anteilige Zahlung gemeinschaftlicher Lasten und Kosten nur mit anerkannten Gegenforderungen oder mit Ansprüchen aus Notgeschäftsführung (§ 21 Abs. 2 WEG) - um solche handelt es sich hier nicht - aufgerechnet werden kann (BayObLGZ 1977, 67/71; dies gilt auch für Gegenforderungen eines früheren - oder gegenwärtigen - Verwalters, der in seiner Eigenschaft als Wohnungseigentümer für Rückstände in Anspruch genommen wird - Senatsbeschluß vom 29.6.1978 BReg. 2 Z 21/78 -).

  • BayObLG, 06.09.1979 - BReg. 2 Z 51/78

    Anspruch auf Wohngeldvorschuss; Verbindlichkeit des Eigentümerbeschlusses;

    Es kommt daher nicht mehr darauf an, daß eine Aufrechnung gegenüber den Wohngeldansprüchen auch deswegen nicht zulässig wäre, weil es sich bei den genannten Schadensersatzansprüchen weder um anerkannte Gegenforderungen noch um Ansprüche aus Notgeschäftsführung i.S. des § 21 Abs. 2 WEG handelt (vgl. BayObLGZ 1977, 67/71; Senatsbeschluß vom 13.11.1978 BReg. 2 Z 92/77 = Betrieb 1979, 545 = BB 1979, 857/858).
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