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   BayObLG, 11.09.1981 - BReg. 3 Z 65/81   

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BayObLG, 11.09.1981 - BReg. 3 Z 65/81 (https://dejure.org/1981,20542)
BayObLG, Entscheidung vom 11.09.1981 - BReg. 3 Z 65/81 (https://dejure.org/1981,20542)
BayObLG, Entscheidung vom 11. September 1981 - BReg. 3 Z 65/81 (https://dejure.org/1981,20542)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1981, 306
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86

    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

    Deshalb ist er auch für jedes Verfahren, das den Entzug seiner Freiheit zum Gegenstand hat, Verfahrens fähig, also auch wenn in einem Verfahren über eine auf § 1846 BGB gestützte freiheitsentziehende Maßregel zu befinden ist (BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 11. Aufl. § 59 RdNr. 6; vgl. BVerfGE 10, 302/306; BGHZ 70, 252/255; Jansen FGG 2. Aufl. § 55 a RdNrn. 12 und 26).

    Das Vormundschaftsgericht kann eine Unterbringungsgenehmigung nur erteilen, wenn das wohlverstandene Interesse des Pfleglings eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.; Beschluß des Senats vom 17.4.1986 - BReg. 3 Z 22/86 -) und dem Pfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.

    Für das Verfahren, das die Unterbringung im Wege der einstweiligen Maßregel nach § 1846 BGB zum Gegenstand hat, muß das Gericht den Betroffenen, um sich einen unmittelbaren Eindruck zu verschaffen, persönlich anhören (vgl. § 64 g Abs. 1 FGG; BayObLGZ 1981, 306/309 f.).

  • BayObLG, 28.03.2001 - 3Z BR 71/01

    Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens

    Nur aufgrund einer solchen Überprüfung ist das Gericht sodann imstande, sich, wie geboten, ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse zu machen (BayObLGZ 1981, 306/308; 1986, 338/340).
  • OLG Naumburg, 21.12.2007 - 8 Wx 34/07

    Unzulässige Anhörung nach § 70c FGG durch ersuchten Richter

    Die Anhörung durch einen beauftragten Richter der zur Entscheidung berufenen Kammer ist hingegen zulässig (so auch BayObLGZ 1981, 306).

    Insbesondere schließt die Vorschrift zu § 70c FGG lediglich die persönliche Anhörung durch einen ersuchten Richter eines anderen Spruchkörpers aus; die persönliche Anhörung durch die beauftragte Richterin der zuständigen 3. Zivilkammer des Landgerichts war mithin zulässig (vgl. BayObLGZ 1981, 306 ff.).

  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 118/02

    Ehegeschäftsfähigkeit des Betreuten - Anhörung im gerichtlichen Verfahren

    Der Tatrichter darf das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens nicht kritiklos übernehmen und muss sich ein eigenes Bild von der Richtigkeit der durch den Sachverständigen gezogenen Schlüsse machen (BayObLGZ 1981, 306/308; 1986, 338/340; BayObLG BtPrax 1993, 208/209; Keidel/Schmidt § 15 Rn. 65).
  • BayObLG, 28.01.1988 - BReg. 3 Z 11/88

    Erfordernis einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts für eine mit einer

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das wohlverstandene Interesse des Mündels eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.).

    Denn wenn der Mündel psychisch erkrankt ist, so dient es seinem Wohl, ihn auch davor zu bewahren, daß er infolge seiner Krankheit andere Personen gefährdet oder schwerwiegend belästigt, mögen Notwehr- oder Abwehrhandlungen Dritter zu besorgen sein oder nicht (vgl. BayObLGZ 1981, 306/307 f. m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 19.06.1986 - BReg. 3 Z 165/85

    Beleg der Sachkunde eines Arztes zur Begutachtung der Geschäftsfähigkeit eines

    Die Erholung eines weiteren Gutachtens liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts und ist nur bei schwierigen Fragen, zu denen die Beurteilung des Geisteszustandes nicht immer gehört, bei Zweifeln an der Sachkunde des Sachverständigen, bei unzutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen oder Widersprüchen des Gutachtens sowie bei überlegenen Forschungsmitteln eines anderen Sachverständigen veranlaßt (BGH VersR 1980, 533; 1981, 752; BayObLGZ 1981, 306/309; 1986 Nr. 25 m.w.Nachw.; Jansen RdNr. 71, Keidel/Kuntze/Winkler RdNr. 28 a, je zu § 15; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 44. Aufl. Anm. 1 Bb, Thomas/Putzo ZPO 13. Aufl. Anm. 1 und 2, je zu § 412).
  • BayObLG, 30.07.1991 - BReg. 3 Z 112/91

    Mündel; Bezirkskrankenhaus; Geschlossene Station; Einverständnis; Widerruf;

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  • BayObLG, 19.09.1996 - 1Z BR 143/96

    Erfordernis der Einwilligung des Kindes bei einer Adoption; Beschwerdebefugnis im

    Denn der Sinn und Zweck der persönlichen Anhörung stehen deren Durchführung durch einen beauftragten oder ersuchten Richter nicht entgegen, soweit es nicht aus Gründen der Sachaufklärung auf den unmittelbaren persönlichen Eindruck der Mitglieder des erkennenden Gerichts ankommt (BGH NJW 1985, 1702, 1705, BayObLGZ 1981, 306, 310 f.; Keidel/Kuntze § 50b Rn. 17 m.w.N.).
  • BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 143/88

    Wirksamkeit der Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines

    Eine Unterbringung des Betroffenen durch seinen Pfleger muß vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden ( § 1915 Abs. 1 , § 1897 Satz 1 , §§ 1800, 1631 b Satz 1 BGB ), wenn das wohlverstandene Interesse des Pfleglings eine solche Maßnahme erfordert (BVerfGE 10, 302/329; BayObLGZ 1981, 306/307 m.w.Nachw.) und dem Pfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht zusteht.
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