Rechtsprechung
   BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 9/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,22259
BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 9/83 (https://dejure.org/1983,22259)
BayObLG, Entscheidung vom 22.12.1983 - BReg. 2 Z 9/83 (https://dejure.org/1983,22259)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Dezember 1983 - BReg. 2 Z 9/83 (https://dejure.org/1983,22259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,22259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1983, 320
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14

    Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer

    Ob aus einer "Gruppenbetroffenheit" folgen kann, dass auch ohne ausdrückliche Regelung nur die Sondereigentümer des jeweils betroffenen Gebäudekomplexes hinsichtlich solcher Maßnahmen stimmberechtigt sind, die "ihre" Rücklage betreffen (in diesem Sinne etwa BayObLGZ 1983, 320, 323 und 2003, 254, 257; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 23 Rn. 35; dagegen Eichhorn, ZfIR 2015, 8, 9; PWW/Riecke/Elzer, BGB, 9. Aufl., § 23 WEG Rn. 6), kann dahinstehen.
  • OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06

    Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem

    Die Versammlung eines Teils der Wohnungseigentümer kann nicht über eine Angelegenheit beschließen, die allen Wohnungseigentümern zusteht (BayObLGZ 1983, 320), ein dennoch ergehender Beschluss geht zu Lasten der an diesem Verfahren nicht beteiligten Dritten.
  • BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 56/94

    Eintragung der Benutzungsregelung für einer Duplex-Garage im Grundbuch

    Nach allgemeiner Meinung sind nämlich dann, wenn von einzelnen Maßnahmen nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern berührt wird und die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise betroffen werden, nur diese Wohnungseigentümer am Verfahren beteiligt (BGHZ 115, 253/255 f.; vgl. auch BayObLGZ 1983, 320/323 m.w.Nachw.; BayObLG DNotZ 1985, 414 f.; WE 1992, 26).
  • BayObLG, 31.03.1994 - 2Z BR 16/94

    Überprüfung der Ermächtigung eines Mitberechtigten durch die übrigen, wenn ein

    Eine solche Beschränkung des Stimmrechts kann insbesondere bei sogenannten Mehrhaus - Wohnanlagen in Betracht kommen (BayObLGZ 1983, 320/323 m.w.Nachw.; BayObLG DNotZ 1985, 414 f.; WE 1992, 26).
  • LG München I, 20.12.2010 - 1 S 8436/10

    Wohnungseigentum: Anfechtungsklage gegen den Beschluss einer Untergemeinschaft

    Das gilt auch bei Mehrhausanlagen jedenfalls dann, wenn der Beschlussgegenstand zumindest auch Belange der Gesamtgemeinschaft betrifft (BayObLGZ 1983, 320, 323; Bärmann/Merle, WEG, 11. Aufl., § 23 Rz. 137; Kümmel, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Aufl., § 25 Rz. 22).
  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 15 W 93/95

    Beschluss der Eigentümerversammlung ; Anfechtung eines Beschlusses; Beschränkung

    Eine solche Beschränkung des Stimmrechts kann insbesondere bei Mehrhaus-Wohnanlagen in Betracht kommen (vgl. BayObLGZ 1983, 320, 323; 1994, 98 = NJW-RR 1994, 1236).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 44/92
    Derartige Ausnahmefälle behandeln die von der Rechtsbeschwerde angeführten Senatsentscheidungen (etwa BayObLGZ 1975, 177/180; BayObLGZ 1983, 320/323; BayObLG DNotZ 1985, 414/416).
  • BayObLG, 19.02.1999 - 2Z BR 180/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts

    Damit beschränkt die Gemeinschaftsordnung in Angelegenheiten, die die Nutzung der Appartements betreffen, das Stimmrecht in zulässiger Weise auf die Appartementeigentümer (vgl. BayObLGZ 1983, 320/323 m.w.N.; BayObLG WE 1989, 211).
  • BayObLG, 25.07.1984 - BReg. 2 Z 57/84

    Anfechtung der Eigentümerbeschlüsse einer Wohnungseigentümeranlage; Auslegung

    Wird von einzelnen Maßnahmen nur ein bestimmter Teil von Wohnungseigentümern betroffen, werden also die Interessen der übrigen Miteigentümer hiervon in keiner Weise berührt, so ist das Stimmrecht auf diejenigen Beteiligten beschränkt, die von der Angelegenheit betroffen sind (BGHZ 74, 258/257; BayObLGZ 1961, 322/327 f.; 1975, 177/180; 1983, 320/323; KG NJW 1975, 318/319; Bärmann/Pick/Merle WEG 5. Aufl. § 15 RdNr. 24 a.E., § 23 RdNr. 8; Weitnauer WEG 6. Aufl. § 23 RdNr. 3 e; Palandt BGB 43. Aufl. § 23 WEG Anm. 1 b, § 25 Anm. 2 a).
  • BayObLG, 18.01.1995 - 2Z BR 118/94

    Verlangen, eine bauliche Veränderung zu beseitigen

    Der Senat hat einen solchen Fall dann angenommen, wenn bei einer Mehrhausanlage von einer baulichen Veränderung nur ein bestimmter Teil der Wohnungseigentümer betroffen ist (BayObLGZ 1983, 320/323).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht