Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 08.09.1987

Rechtsprechung
   OLG München, 19.03.1986 - 22 AR 35/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3968
OLG München, 19.03.1986 - 22 AR 35/86 (https://dejure.org/1986,3968)
OLG München, Entscheidung vom 19.03.1986 - 22 AR 35/86 (https://dejure.org/1986,3968)
OLG München, Entscheidung vom 19. März 1986 - 22 AR 35/86 (https://dejure.org/1986,3968)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1189
  • Rpfleger 1986, 263
  • BayObLGZ 1987, 289
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 04.05.1993 - 20 AR 18/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren

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  • LG Frankfurt/Main, 18.05.1989 - 9 T 484/89

    Welches Gericht ist für den Beweissicherungsantrag örtlich zuständig?

    »...Vor Anhängigkeit des Rechtsstreites in der Hauptsache ist gemäß § 486 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 ZPO nach Wahl des AntrSt. auch dasjenige AG zuständig, in dessen Bezirk der zu beauftragende Sachverständige seinen Wohnsitz hat (OLG Schleswig, MDR 1974, 761,762; OLG München, Rpfleger 1986, 263; BayObLG, BauR 1988, 252 ..).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.09.1987 - AR 1 Z 75/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,3565
BayObLG, 08.09.1987 - AR 1 Z 75/87 (https://dejure.org/1987,3565)
BayObLG, Entscheidung vom 08.09.1987 - AR 1 Z 75/87 (https://dejure.org/1987,3565)
BayObLG, Entscheidung vom 08. September 1987 - AR 1 Z 75/87 (https://dejure.org/1987,3565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 36 Nr. 3, Nr. 5, Nr. 6, § 37 Abs. 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1988, 60
  • JR 1988, 207
  • BayObLGZ 1987, 289
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84

    Funktionelle Zuständigkeit für Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 08.09.1987 - AR 1 Z 75/87
    (b) Das Gesuch um Bestimmung des zuständigen Gerichts (vgl. § 37 Abs. 1 ZPO ) muß nicht von einer Partei gestellt werden; es kann auch von einem Gericht in Form einer Vorlage ausgehen; das gilt nicht nur für die Fälle eines Zuständigkeitsstreits gemäß § 36 Nrn. 5, 6 ZPO (vgl. hierzu BGH, NJW 1985, 2537; …
  • KG, 01.06.2006 - 28 AR 28/06

    Arzthaftungsklage: Örtliche Zuständigkeit des Wohnsitzgerichts des Verletzten;

    Die Ausübung des dem bestimmenden Gericht nach § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eingeräumten Auswahlermessens hat vornehmlich unter prozessökonomischen Gesichtspunkte zu erfolgen, wobei nach der Rechtsprechung des Senats dem räumlichen Schwerpunkt des Rechtsstreits besonderes Gewicht beizumessen ist (KGR Berlin 2005, 970; KGR Berlin 2005, 1007; vgl. auch BayObLG, JR 1988, 207 [208]; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 36 Rdnr. 18).
  • BGH, 07.03.1991 - I ARZ 15/91

    Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 ZPO setzt Antrag des Klägers

    Entgegen einer in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Ansicht (BayObLGZ 1987, 289, 290 = MDR 1988, 60, 61; Zöller/Vollkommer, Zivilprozeßordnung, 16. Aufl., § 37 Rdn. 2; Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., § 36 Anm. 1 b; Herz, Die gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung, S. 96) kann diese Rechtsprechung jedoch nicht auf die Fälle des § 36 Nr. 3 ZPO übertragen werden, da es dort an einer vergleichbaren Interessenlage fehlt.
  • BayObLG, 18.07.2019 - 1 AR 54/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei selbständigem Beweisverfahren

    a) Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch für ein selbständiges Beweisverfahren vorgenommen werden (BayObLG, Beschluss vom 15. Mai 2019, 1 AR 36/19, juris Rn. 12; Beschluss vom 24. September 1991, AR 1 Z 75/87, BayObLGZ 1991, 343/344).
  • BayObLG, 15.05.2019 - 1 AR 36/19

    Zulässigkeit einer Zuständigkeitsbestimmung für Beweisverfahren

    Eine Bestimmung des zuständigen Gerichts kann in entsprechender Anwendung des § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO auch für ein selbständiges Beweisverfahren vorgenommen werden (BayObLG, Beschluss vom 24. September 1991, AR 1 Z 75/87, BayObLGZ 1991, 343/344).
  • OLG Frankfurt, 04.05.1993 - 20 AR 18/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts für ein selbständiges Beweisverfahren

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  • BAG, 18.03.1994 - 5 AS 5/94

    Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossen - Rüge der örtlichen Unzuständigkeit

    Das steht einer Gerichtsstandsbestimmung in zumindest entsprechender Anwendung des § 36 Nr. 3 ZPO nicht entgegen (BayObLG Beschluß vom 8. September 1987 - AR 1 Z 75/87 - BayObLGZ 1987, 289, 290).
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