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   BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87   

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BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87 (https://dejure.org/1987,1092)
BayObLG, Entscheidung vom 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87 (https://dejure.org/1987,1092)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Dezember 1987 - BReg. 3 Z 127/87 (https://dejure.org/1987,1092)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    HGB § 25 Abs. 2
    Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2 HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Firmengleichheit; Eintragung; Haftungsausschluß; Inhaberwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 25 Abs. 2

Verfahrensgang

  • LG München I - 11 HKT 13286/87
  • BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 869
  • MDR 1988, 412
  • DNotZ 1988, 515
  • Rpfleger 1988, 268
  • BayObLGZ 1987 Nr. 72
  • BayObLGZ 1987, 449
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 114/83

    Rechtsstellung des Pächters eines unter der bisherigen Firma fortgeführten

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
    Schließlich muß er auch die Firma fortführen, wobei es nach der Verkehrsauffassung genügt, dass der Kern der alten und neuen Firma sich gleichen (BGH NJW 1982, 577/578; 1984, 1186; 1986, 581/582; vol.

    § 25 Abs. 1 HGB wird nach heutiger Auffassung dahin ausgelegt, dass das Gesetz die Haftung mit dem Handelsgeschäft selbst verbindet und dass es diese über den Wechsel des Unternehmensträgers hinaus zu Lasten des späteren Trägers ohne weiteres fortdauern läßt, wenn das Geschäft mit seinen wesentlichen Bestandteilen erhalten bleibt und die Kontinuität des Unternehmens nach außen hin durch die Fortführung der bisherigen Firma in Erscheinung tritt (so: BGH NJW 1984, 1186/1187).

    Eine solche Fallgestaltung mag den Entscheidungen BGH NJW 1984, 1186 und 1987, 1633 zugrundegelegen haben.

  • BGH, 10.10.1985 - IX ZR 153/84

    Belehrungspflicht des Rechtsanwalts über einen Schadensersatzanspruch aus

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
    Der neue Inhaber haftet nach § 25 Abs. 1 HGB nur dann für die im Betrieb des Handelsgeschäfts entstandenen Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn die folgenden drei Voraussetzungen gegeben sind: Das Geschäft muß einmal unter Lebenden erworben worden sein; es muß also ein Wechsel des Unternehmensträgers stattgefunden haben (BGH NJW 1982, 1647 und 1986, 581; Staub/Hüffer RdNr.38, Glanegger/Niedner/Renkl/Ruß HGB RdNr.7, je zu § 25 ; Karsten Schmidt NJW 1984, 1187).

    Schließlich muß er auch die Firma fortführen, wobei es nach der Verkehrsauffassung genügt, dass der Kern der alten und neuen Firma sich gleichen (BGH NJW 1982, 577/578; 1984, 1186; 1986, 581/582; vol.

    Es ist deshalb nicht wesentlich, welche Vereinbarungen der alte und neue Inhaber zum Zwecke der Fortführung des Unternehmens getroffen haben und ob solche überhaupt rechtlich wirksam sind (BGH NJW 1986, 581/582 mit weiteren Nachw.; Staub/Hüffer § 25 HGB RdNr.39; Baumbach/Duden/Hopt aaO).

  • BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 111/80

    Voraussetzungen und Umfang der Haftung wegen Fortführung der Firma

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
    Schließlich muß er auch die Firma fortführen, wobei es nach der Verkehrsauffassung genügt, dass der Kern der alten und neuen Firma sich gleichen (BGH NJW 1982, 577/578; 1984, 1186; 1986, 581/582; vol.

    Den Rechtsgrund der Haftung bildet die in der Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma liegende, an die Öffentlichkeit gerichtete Erklärung des Erwerbers, für die bisherigen Geschäftsschulden haften zu wollen (BGHZ 18, 248/250; 38, 44/47; BGH WPM 1961, 917/918 und NJW 1982, 577/578).

  • BGH, 01.12.1986 - II ZR 303/85

    Haftung des Geschäftserwerbers bei Firmenfortführung

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
    Aus der vom Notar in erster Instanz angeführten Entscheidung BGH NJW 1987, 1633 (= Betrieb 1987, 427) ergibt sich nichts anderes.

    Eine solche Fallgestaltung mag den Entscheidungen BGH NJW 1984, 1186 und 1987, 1633 zugrundegelegen haben.

  • BGH, 27.02.1980 - V ZB 28/78
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
    Aus all dem folgt, dass eine Zwischenverfügung nur ergehen kann, wenn der Mangel behebbar ist (Habscheid Freiwillige Gerichtsbarkeit 7.Aufl. § 23 I 1 b - S.173; ebenso zum Grundbuchrecht: RGZ 126, 107; BGH NJW 1980, 2521; BayObLGZ 1984, 136/138; BayObLG Beschluss vom 16.5.1986 - BReg. 2 Z 60/85).

    Solche "Zwischenverfügungen" stellen aber keine beschwerdefähigen Verfügungen (§ 19 FGG ) dar (ebenso zum Grundbuchrecht: BGH NJW 1980, 2521; BayObLGZ 1980, 299/301).

  • BayObLG, 05.04.1984 - BReg. 3 Z 47/84
    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
    Eine solche ist nur dann gegeben, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht zur Anmeldung besteht (BayObLG Rpfleger 1978, 143; BayObLG DNotZ 1985, 170/171; Keidel/Kuntze/Winkler FGG 12.Aufl. RdNr.5, Jansen RdNr.6, je zu § 129 FGG ).

    Gleichwohl kann aber davon ausgegangen werden, dass der Notar eine rechtsgeschäftliche Vollmacht zur Rechtsmitteleinlegung hatte (vgl. BayObLG DNotZ 1981, 442/443; 1985, 170/171; Senatsbeschluß vom 22.10.1987 - BReg. 3 Z 148/87).

  • RG, 23.10.1919 - V B 25/29

    1. Kann das Absehen vom Erlaß einer Zwischenverfügung nach § 18 der

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
    Aus all dem folgt, dass eine Zwischenverfügung nur ergehen kann, wenn der Mangel behebbar ist (Habscheid Freiwillige Gerichtsbarkeit 7.Aufl. § 23 I 1 b - S.173; ebenso zum Grundbuchrecht: RGZ 126, 107; BGH NJW 1980, 2521; BayObLGZ 1984, 136/138; BayObLG Beschluss vom 16.5.1986 - BReg. 2 Z 60/85).

    Ist ein Eintragungsantrag inhaltlich nicht vollziehbar, so liegt es nicht mehr im Ermessen des Registergerichts (vgl. RGZ 126, 107/108), eine Zwischenverfügung zu erlassen, da eine solche nichts zur Beseitigung eines Hindernisses beitragen kann, das nicht behebbar ist.

  • BGH, 13.10.1955 - II ZR 44/54

    Haftung des Erwerbers für Altschulden bei schwebend unwirksamen Übernahmevertrag

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
    Den Rechtsgrund der Haftung bildet die in der Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma liegende, an die Öffentlichkeit gerichtete Erklärung des Erwerbers, für die bisherigen Geschäftsschulden haften zu wollen (BGHZ 18, 248/250; 38, 44/47; BGH WPM 1961, 917/918 und NJW 1982, 577/578).
  • BGH, 24.09.1962 - VIII ZR 18/62

    Konkursanfechtung bei Geschäftsübernahme

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
    Den Rechtsgrund der Haftung bildet die in der Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma liegende, an die Öffentlichkeit gerichtete Erklärung des Erwerbers, für die bisherigen Geschäftsschulden haften zu wollen (BGHZ 18, 248/250; 38, 44/47; BGH WPM 1961, 917/918 und NJW 1982, 577/578).
  • BGH, 29.03.1982 - II ZR 166/81

    Haftung für Altverbindlichkeiten, wer ein unter Lebenden erworbenes

    Auszug aus BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
    Der neue Inhaber haftet nach § 25 Abs. 1 HGB nur dann für die im Betrieb des Handelsgeschäfts entstandenen Verbindlichkeiten des früheren Inhabers, wenn die folgenden drei Voraussetzungen gegeben sind: Das Geschäft muß einmal unter Lebenden erworben worden sein; es muß also ein Wechsel des Unternehmensträgers stattgefunden haben (BGH NJW 1982, 1647 und 1986, 581; Staub/Hüffer RdNr.38, Glanegger/Niedner/Renkl/Ruß HGB RdNr.7, je zu § 25 ; Karsten Schmidt NJW 1984, 1187).
  • OLG Frankfurt, 20.11.1979 - 5 U 36/79
  • OLG Hamm, 30.05.1983 - 15 W 101/83

    Belastung von noch nicht gebildetem Wohnungseigentum mit einem Grundpfandrecht

  • BFH, 27.11.1979 - VII R 12/79

    Es liegt keine Übereignung i. S. von § 118 AO vor, wenn die wesentlichen

  • BayObLG, 24.07.1980 - BReg. 1 Z 63/80

    Vertretungsmacht der Mutter zur Erteilung einer Einwilligungserklärung gemäß §

  • BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 2 Z 60/85

    Eintragung einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch vor Zugang des

  • BayObLG, 12.06.1986 - BReg. 3 Z 29/86

    Kapitalerhöhung; Anmeldung; Geschäftsführer; Stellvertretung

  • BayObLG, 03.07.1986 - BReg. 3 Z 72/86

    Beschwerde; Beanstandung; Zurückweisung; Anmeldung; Genossenschaftsregister;

  • BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84

    Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten

  • BayObLG, 22.10.1987 - BReg. 3 Z 148/87
  • BayObLG, 07.01.1975 - BReg. 2 Z 50/74
  • BayObLG, 06.07.1978 - BReg. 1 Z 74/78
  • BayObLG, 03.10.1980 - BReg. 2 Z 69/79

    Notwendigkeit der Auflassung bei Teilung einer BGB-Gesellschaft in mehrere

  • OLG Saarbrücken, 16.01.2018 - 5 W 73/17

    Handelsregister: Eintragung des Haftungsauschlusses bei Übernahme einer GmbH;

    Ist nur eines der angeführten Tatbestandsmerkmale nicht vorhanden, so tritt eine Haftung nach § 25 Abs. 1 HGB nicht ein (BayObLG, NJW-RR 1988, 869).

    Dass die vorgetragenen Umstände aufgrund der Namensgleichheit der verwendeten Bezeichnung möglicherweise zur tatsächlichen Verwechslung mit der Firma P. E. GmbH und, daraus resultierend, außerhalb des Anwendungsbereichs des § 25 HGB zu einer Haftung unter Rechtsscheinsgesichtspunkten führen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 - III ZR 116/11, MDR 2012, 1176; Burgard, in: Staub, a.a.O., § 25 Rn. 67; einschränkend Ries in: Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, a.a.O., § 25 Rn. 21), begründet keinen eintragungsfähigen Sachverhalt (vgl. BayObLG, NJW-RR 1988, 869; OLG Hamm, NJW-RR 1994, 1119; OLG München, ZIP 2008, 1323).

  • OLG Hamm, 21.07.2006 - 15 W 27/06

    Anmeldung der deutschen Niederlassung einer "Private Limited Company" nach

    Hierbei handelt es sich um eine der endgültigen Entscheidung vorausgehende Verfügung, die auf die Beseitigung eines der Eintragung entgegenstehenden Hindernisses gerichtet ist (vgl. BayObLGZ 1987, 449/450 m. w. Nachw.; Senat Rpfleger 1986, 139/140).
  • OLG Hamm, 19.12.2005 - 15 W 377/05

    Beurkundung einer Kettenverschmelzung

    Voraussetzung für den Erlass einer Zwischenverfügung ist, dass es sich um ein behebbares Eintragungshindernis handelt (BayObLG NJW-RR 1988, 869).
  • OLG Brandenburg, 22.03.2011 - 11 U 25/10

    Fahrzeugkaufvertrag - Rückabwicklung bei Unfallschaden/"Bagatellschaden"

    Schließlich muss der Rechtsgrund der Haftung die in der Fortführung des Geschäfts unter der bisherigen Firma liegende, an die Öffentlichkeit gerichtete Erklärung des Erwerbers bilden, für die bisherigen Geschäftsschulden haften zu wollen (BGH, Urt. v. 24.09.1962, VIII ZR 18/62; Urt. v. 16.09.1981, VIII ZR 111/80; BayObLG, Urt. v. 17.12.1987, BReg 3 Z 127/87; OLG Hamm, Beschluss v. 13.08.1991, 15 W 195/91).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2005 - 20 W 272/05

    Handelsregister: Eintragung eines Haftungsausschlusses

    Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, dass auf eine Vereinbarung dann verzichtet werden kann, wenn in Fällen eines nicht rechtsgeschäftlich sondern nur tatsächlich vollzogenen Inhaberwechsels dem neuen Inhaber der frühere als Vertragspartner fehlt (vgl. hierzu BayObLGZ 1987, 449 = NJW-RR 1988, 870; Wilhelm NJW 1986, 1797; MünchKomm/Lieb, a.a.O.,Rn. 114; Baumbach/ Hopt, a.a.O., § 25 Rn. 13; K. Schmidt, a.a.O., § 8II 3 a) eine solche Fallkonstellation ist vorliegend jedoch wegen des Fortbestandes der mittlerweile verschmolzenen Gesellschaften und deren Handelsgeschäft nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 17.09.1998 - 15 W 297/98

    Haftungsausschluß durch Registereintragung bei Firmenfortführung

    Schließlich muss er auch die Firma weiterführen, wobei es nach der Verkehrsauffassung genügt, dass der Kern der alten und der neuen Firma sich gleichen (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 869; Senat, OLGZ 1994, 282 = NJW-RR 1994, 1119).
  • OLG Saarbrücken, 09.07.1991 - 5 W 202/90
    Demgemäß kann eine Zwischenverfügung nicht angenommen werden, wenn das Grundbuchamt von einem der beantragten Eintragung entgegenstehenden, nicht behebbaren Hindernis ausgeht und wenn es die Beteiligten lediglich hierauf hinweist oder wenn es unter Hinweis auf seine diesbezügliche Auffassung sogar auf eine Rücknahme des gestellten Antrages hinwirkt (vgl. BGH NJW 1980/2521 [BGH 27.02.1980 - V ZB 28/78] ; OLG Hamm Rpfl. 1990/426; BayObLG NJW-RR 1988/869).
  • OLG Köln, 02.10.1996 - 2 Wx 31/96

    Bezeichnung eines Vereins als "Stiftung"

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  • BayObLG, 20.07.2000 - 3Z BR 72/00

    Eintragung von Vertretungsbefugnissen für eine Sparkasse im Handelsregister

    Die Eintragung nicht vom Gesetz bestimmter oder zugelassener Tatsachen in das Handelsregister hat die Rechtsprechung nur für zulässig erachtet, soweit der Sinn und Zweck des Handelsregisters dies erfordert und damit ein erhebliches Bedürfnis des Rechtsverkehrs besteht (vgl. BGH NJW 1992, 1452/1452 f. und FGPrax 1998, 68; BayObLGZ 1987, 449/451 f.).
  • BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 71/95

    Vorliegen oder Nichtvorliegen einer ausreichenden Individualisierung des

    Die Zwischenverfügung nach § 26 S. 2 HRV hat denselben Zweck wie diejenige nach § 18 GBO , sie soll dem Eintragungsbegehren zum Erfolg verhelfen (BayObLG NJW-RR 1988, 869 ).
  • BayObLG, 24.11.1988 - BReg. 3 Z 111/88

    Rückübertragung von Mitarbeiteraktien; Zwingende Grundsätze des Aktienrechts;

  • BayObLG, 23.09.1997 - 3Z BR 329/97

    Prokura für Einzelkaufmann nicht mit gemeinschaftlicher Vertretungsregelung -

  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 15 W 236/04

    Anforderungen an die Ausgestaltung des Vertrages bei der Verschmelzung von

  • BayObLG, 07.11.1991 - BReg. 3 Z 120/91

    Verbindlichkeit eines notariell beurkundeten Gesellschafterbeschlusses einer GmbH

  • LAG Hessen, 28.06.1993 - 16 Sa 1617/92

    Arbeitsgerichtsverfahren: Parteifähigkeit einer GmbH, deren Auflösung in das

  • OLG Düsseldorf, 02.11.1990 - 3 Wx 391/90

    Erbschein bei Übertragung der Nacherbenanwartschaft auf einen Mitnacherben

  • LG Berlin, 27.02.2007 - 102 T 4/07

    Eintragung einer englischen Limited als Komplementärin einer KG im

  • OLG Dresden, 15.11.1993 - 2 U 964/93

    Voraussetzungen der Haftung nach § 25 HGB

  • LG Augsburg, 23.03.1989 - 3 HKT 215/89

    Eintragungsfähigkeit der Berufsbezeichnung "Steuerberater" des Prokuristen einer

  • BayObLG, 31.03.1994 - 3Z BR 29/94

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Hinweis des Registergerichts auf ein

  • BayObLG, 20.12.1990 - BReg. 3 Z 140/90

    Abgrenzung zwischen beschwerdefähiger Verfügung und gerichtlicher

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