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   BayObLG, 25.09.1991 - RE-Miet 3/91   

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https://dejure.org/1991,2520
BayObLG, 25.09.1991 - RE-Miet 3/91 (https://dejure.org/1991,2520)
BayObLG, Entscheidung vom 25.09.1991 - RE-Miet 3/91 (https://dejure.org/1991,2520)
BayObLG, Entscheidung vom 25. September 1991 - RE-Miet 3/91 (https://dejure.org/1991,2520)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsentscheid; Vorlagevoraussetzungen; Entscheidungserheblichkeit; Mieterhöhungsverlangen; Begründungsmittel; Vergleichswohnungen

  • rechtsportal.de

    MHG § 2 Abs. 2 S. 4
    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MHG § 2 Abs. 2 S. 4
    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 455
  • MDR 1992, 258
  • BayObLGZ 1991, 348
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 08.11.1988 - 1 BvR 1527/87

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Anforderungen an Mieterhöhungsverlangen

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
    Zum Inhalt dieser Regelung, insbesondere auch zu den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen eines Mieterhöhungsverlangens, hat wiederholt das Bundesverfassungsgericht Stellung genommen (BVerfG, aaO. und NJW 1989, 969 sowie WuM 1982, 146 zu § 2 MHG ; NJW 1979, 31 und 1974, 1499 zu Art. 1 § 3 des 1.WKSchG).

    Es hat mehrfach betont, daß das Begründungserfordernis des § 2 Abs. 2 MHG einen Teil des von der Verfassung geforderten Ausgleichs zwischen den Belangen des Mieters und des Vermieters bildet und daß die mietrechtlichen Verfahrensvorschriften nicht in einer Weise ausgelegt werden dürfen, welche die Verfolgung der Vermieterinteressen unzumutbar erschwert, weil sie zum Ausgleich für die Beschränkungen dienen, die dem Vermieter im Mieterinteresse auferlegt sind (BVerfG, NJW 1989, 969 m.w.Nachw.; Henschel, NJW 1989, 937/940).

    Dies widerspräche dem Grundsatz, daß der Anspruch des Vermieters auf gerichtliche Durchsetzung der gesetzlich zulässigen Miete nicht durch eine restriktive Auslegung und Handhabung der verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für das Mieterhöhungsverlangen verkürzt und daß er nicht zu Lasten des Vermieters von einer unzumutbar strengen Handhabung der Verfahrensvorschriften abhängig gemacht werden darf (BVerfG, NJW 1989, 969 und ständige Rechtsprechung; Henschel, NJW 1989, 937/940).

    Er soll anhand der mitgeteilten Daten überlegen und entscheiden können, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmen will oder nicht (BVerfG, NJW 1989, 969 ; BGHZ 84, 392 /396; BayObLGZ 1988, 70/73).

    (1) Fast jede Wohnung weist eines oder mehrere Merkmale auf, die sie von anderen Wohnungen unterscheidet (BVerfG, NJW 1989, 969 /970).

  • BGH, 20.09.1982 - VIII ARZ 1/82

    Benennung von Vergleichswohnungen im Mieterhöhungsschreiben

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
    Diese Form der Ermittlung von Vergleichswohnungen ist nicht beanstandet worden (BGHZ 84, 392/397 f. zu OLG Hamburg NJW 1982, 1416 LS).

    Der Kläger muß vielmehr im Prozeß darlegen und gegebenenfalls beweisen, daß der geforderte Mietzins das ortsübliche Entgelt nicht übersteigt (BVerfG, NJW 1980, 1617/1618; BGH, NJW 1982, 2867/2869).

    Er soll anhand der mitgeteilten Daten überlegen und entscheiden können, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmen will oder nicht (BVerfG, NJW 1989, 969 ; BGHZ 84, 392 /396; BayObLGZ 1988, 70/73).

  • BVerfG, 12.03.1980 - 1 BvR 759/77

    Vergleichsmiete III

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
    Das System der Vergleichsmiete als Maßstab für die Grenze, bis zu der Mieterhöhungen als angemessen angesehen werden sollen (BVerfG, NJW 1980, 1617 ), ist durch das Erste Wohnraumkündigungsschutzgesetz vom 25.11.1971 (BGBl. I 1839) eingeführt und durch das seit 1.1.1975 geltende Gesetz zur Regelung der Miethöhe ( MHG ; Art. 3 des Zweiten Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum vom 18.12.1974 BGBl. I S. 3603) zur Dauerregelung gemacht worden.

    Der Kläger muß vielmehr im Prozeß darlegen und gegebenenfalls beweisen, daß der geforderte Mietzins das ortsübliche Entgelt nicht übersteigt (BVerfG, NJW 1980, 1617/1618; BGH, NJW 1982, 2867/2869).

    dd) Es darf auch nicht außer acht gelassen werden, daß § 2 Abs. 2 MHG nur eine beispielhafte Regelung enthält und zur Darlegung der ortsüblichen Vergleichsmiete alle Begründungsmöglichkeiten zuläßt, wenn sie nur geeignet sind, dem Mieter die für seine Entschließung erforderliche Information zu geben (BVerfG, NJW 1980, 1617 ).

  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 180/77

    Vergleichsmiete II

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
    Zum Inhalt dieser Regelung, insbesondere auch zu den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen eines Mieterhöhungsverlangens, hat wiederholt das Bundesverfassungsgericht Stellung genommen (BVerfG, aaO. und NJW 1989, 969 sowie WuM 1982, 146 zu § 2 MHG ; NJW 1979, 31 und 1974, 1499 zu Art. 1 § 3 des 1.WKSchG).

    Liegt ihm eine umfangreiche Aufstellung von Vergleichswohnungen vor, so kann er diese nach Objekten durchsehen, die seiner Meinung nach der eigenen Wohnung am nächsten kommen, und dann im Einzelfall entscheiden, ob er diese Wohnungen einer näheren Prüfung unterziehen will (vgl. BVerfG, NJW 1979, 31 /32).

  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 107/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründungspflicht des Vermieters bei

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
    Damit folgt das Landgericht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Fehlen der im Gesetz nicht ausdrücklich vorgeschriebenen Angaben über die Betriebskosten nicht zur Unwirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens führt (BVerfG, WuM 1982, 146 /147).

    Zum Inhalt dieser Regelung, insbesondere auch zu den verfahrensrechtlichen Voraussetzungen eines Mieterhöhungsverlangens, hat wiederholt das Bundesverfassungsgericht Stellung genommen (BVerfG, aaO. und NJW 1989, 969 sowie WuM 1982, 146 zu § 2 MHG ; NJW 1979, 31 und 1974, 1499 zu Art. 1 § 3 des 1.WKSchG).

  • BayObLG, 17.12.1984 - REMiet 9/83
    Auszug aus BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
    Der Beweis der ortsüblichen Miete wird nicht aus den vom Vermieter bezeichneten Vergleichsobjekten gewonnen, sondern nach den allgemeinen Grundsätzen der Zivilprozeßordnung, also gemäß §§ 286, 287 ZPO , wobei auch Sachverständigengutachten oder Mietspiegel als Beweismittel in Betracht kommen (BayObLG WuM 1985, 53/54 m.w.Nachw.; Scharf, WuM 1985, 137/138).
  • BayObLG, 25.02.1983 - REMiet 1/82
    Auszug aus BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
    Ob eine Aufstellung von Vergleichswohnungen derartige Merkmale aufweist, die es dem Mieter unmöglich oder unzumutbar machen könnten, die Berechtigung eines Mieterhöhungsverlangens nachzuprüfen, fällt in das Gebiet tatrichterlicher Würdigung und ist daher einem Rechtsentscheid nicht zugänglich (BayObLGZ 1983, 50/54 und 1983, 195/199).
  • BayObLG, 10.03.1988 - REMiet 2/88

    Mieterhöhungsverlangen während des für die Kappungsgrenze maßgebenden Zeitraums

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
    Er soll anhand der mitgeteilten Daten überlegen und entscheiden können, ob er dem Erhöhungsverlangen zustimmen will oder nicht (BVerfG, NJW 1989, 969 ; BGHZ 84, 392 /396; BayObLGZ 1988, 70/73).
  • OLG Hamburg, 03.02.1982 - 4 U 208/81
    Auszug aus BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
    Diese Form der Ermittlung von Vergleichswohnungen ist nicht beanstandet worden (BGHZ 84, 392/397 f. zu OLG Hamburg NJW 1982, 1416 LS).
  • BayObLG, 20.07.1983 - REMiet 6/82

    Berechnung der Wohnfläche bei einem Mieterhöhungsverlangen im Sinne des § 2 Abs.

    Auszug aus BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
    Ob eine Aufstellung von Vergleichswohnungen derartige Merkmale aufweist, die es dem Mieter unmöglich oder unzumutbar machen könnten, die Berechtigung eines Mieterhöhungsverlangens nachzuprüfen, fällt in das Gebiet tatrichterlicher Würdigung und ist daher einem Rechtsentscheid nicht zugänglich (BayObLGZ 1983, 50/54 und 1983, 195/199).
  • BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74

    Vergleichsmiete I

  • BGH, 01.07.1987 - VIII ARZ 2/87

    Voraussetzungen der Vorlage einer Rechtsfrage auf dem Gebiet des

  • OLG Hamm, 04.04.1984 - 4 REMiet 2/84

    Anforderungen an die Begründung einer Mieterhöhungserklärung bei vereinbarter

  • BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87
  • BayObLG, 30.06.1989 - REMiet 4/88

    Teilweise Wirksamkeit eines vorausgegangenen Mieterhöhungsverlangens und

  • BayObLG, 26.07.1989 - REMiet 5/88
  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

  • OLG Karlsruhe, 10.11.1981 - 3 REMiet 7/81
  • BayObLG, 12.10.1989 - REMiet 1/89

    Kann der Mieter bei einem nachträglichen Zeitmietvertrag Fortsetzung des

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