Rechtsprechung
BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit einer gerichtlichen Anfechtung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung bezüglich der Beschließung der Restsanierung und deren Finanzierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WEG § 48 Abs. 2
Verfahrensgang
- AG München - UR II 672/90
- LG München I, 03.06.1992 - 1 T 1689/92
- BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92
Papierfundstellen
- BayObLGZ 1993 Nr. 25
- BayObLGZ 1993, 119
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 74/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85
Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten - …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59
Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 10.06.1981 - BReg. 2 Z 32/81
Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Teilungserklärung; Zustimmung; Verwalter; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 29.08.1979 - BReg. 2 Z 40/79
Streit über die Festsetzung des Geschäftswerts für Beschlussanfechtungen in einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 20.10.1988 - BReg. 3 Z 91/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 15.10.1992 - 3Z BR 85/92
Geschäftswert bei der Anfechtung eines nichtigen Wohnungseigentümerbeschlusses
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung
Die Beschlussfassungen sind insoweit wirtschaftlich als Einheit zu sehen, so dass daneben ein eigenständiger Wertansatz zu TOP 4 und 6.1 nicht in Frage kommt (BayObLGZ 1993, 119/122).Für die Bewertung grundsätzlich voll zu berücksichtigen sind die Kosten für die Metallbauarbeiten von rund 24.000 EUR , weil der Antragsteller sie für generell unzulässig und gänzlich überflüssig erachtet (vgl. BayObLGZ 1993, 119/121).
- LG Frankfurt/Main, 26.11.2018 - 9 S 88/17
Keine Beschlusskompetenz zur Auferlegung von Leistungspflichten zu baulichen …
Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte auf das Interesse aller Beteiligten an (vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121). - BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95
Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels …
c) Der Gesamtgeschäftswert von 55.000 DM hält sich auch entgegen der Auffassung des Antragstellers, was die sich daraus ergebenden Kosten betrifft, in einem angemessenen Verhältnis zum Interesse des Antragstellers (§ 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ) und im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673 ) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1993, 119) noch für zumutbar und verhältnismäßig angesehenen Kostenbelastung.
- BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00
Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen
Gegen die Geschäftswertfestsetzung im Beschwerdeverfahren findet gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1, § 14 Abs. 3 Satz 1 KostO die unbefristete Erstbeschwerde statt (BayObLGZ 1993, 119/121).aa) Wird ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Sanierungsmaßnahme angefochten, so ist deren Wert grundsätzlich in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1993, 119/121 m.w.N.).
- BayObLG, 11.03.1998 - 3Z BR 461/97
Festsetzung eines Geschäftswerts nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG
Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligter an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121; Bärmann/Pick/Merle WEG 7.Aufl. § 48 Rn.31).Wird - wie hier - ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Maßnahme angefochten, so ist deren Wert grundsätzlich in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1988, 319/324 f.; 1993, 119/121 m.w.N.;… Palandt/Bassenge BGB 57.Aufl. § 48 WEG Rn. 13).
- BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 209/98
Geschäftswert bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses
Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligter an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG , vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121; Bärmann/Pick/Merle WEG 7.Aufl. § 48 Rn.31).Wird - wie hier - ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Maßnahme angefochten, so ist deren Wert grundsätzlich in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1988, 319/324 f.; 1993, 119/121 m.w.N.; Palandt/Bassenge BGB 58.Aufl. § 48 WEG Rn.13).
- BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 190/98
Geschäftswert für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses
Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligter an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG , vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121; Bärmann/Pick/Merle WEG 7.Aufl. § 48 Rn.31).Wird - wie hier - ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Maßnahme angefochten, so ist deren Wert grundsätzlich in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1988, 319/324 f.; 1993, 119/121 m.w.N.; Palandt/Bassenge BGB 58.Aufl. § 48 WEG Rn.13).
- BayObLG, 19.09.1996 - 2Z BR 74/96 Die Zulässigkeit scheitert nicht an § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO , denn auf diese Bestimmung wird im Unterschied zu § 567 Abs. 2 und Abs. 4 in § 14 Abs. 3 Satz 1 KostO nicht verwiesen (vgl. BayObLGZ 1992, 171, 172 -2. Zivilsenat-; 1993, 119, 121 3. Zivilsenat-; a.A. OLG Köln ZMR 1995, 326 ).
a) Gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG ist für den Geschäftswert das Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung maßgebend (BayObLGZ 1993, 119, 121 m.w.N.); es kann also nicht auf das Interesse der Antragsteller allein, etwa deren anteilige Kostenbelastung, abgestellt werden.
- BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94
Durchbruch durch tragende Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen nur mit …
Dieser Geschäftswert hält sich auch, was die sich daraus ergebenden Kosten betrifft, in einem angemessenen Verhältnis zum Interesse der Beteiligten (§ 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ) und im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673 ) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1993, 119) noch für zumutbar und verhältnismäßig angesehenen Kostenbelastung. - BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 134/00
Geschäftswert bei Anfechtung eines Wohnungseigentümergemeinschafts-Beschlusses
Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligten (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG) auf das Interesse aller Beteiligten an (BayObLGZ 1993, 119/121). - OLG Karlsruhe, 04.01.1996 - 11 Wx 113/95
Weitere Beschwerde; Notwendigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen; …
- BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 190/99
Geschäftswert für einen Unterlassungsantrag eines Wohnungseigentümers gegen den …
- BayObLG, 23.03.1995 - 2Z BR 21/95
Rechtsmittelbelehrung im Wohnungseigentumsverfahren
- BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98
Geschäftswert eines Wohnungseigentumsverfahrens, bei dem die Beseitigung eines …
- BayObLG, 09.07.1996 - 3Z BR 106/96
Geschäftswert eines Verfahrens über die Berichtigung des Protokolls einer …
- KG, 02.02.1996 - 24 W 8746/95
Anfechtbarkeit einer Geschäftswertbestimmung durch die zweite Instanz als …
- BayObLG, 15.05.1996 - 3Z BR 20/96
Festsetzung eines niedrigeren Geschäftswerts nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG
- BayObLG, 11.08.1999 - 3Z BR 152/99
Bestimmung des Geschäftswertes bei Unterlassungsansprüchen in …
- BayObLG, 07.02.1996 - 3Z BR 331/95
Bestimmung des Geschäftswerts des Beschwerdeverfahrens gegen einen …