Rechtsprechung
   BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2290
BayObLG, 11.03.1993 - 3Z BR 180/92 (https://dejure.org/1993,2290)
BayObLG, Entscheidung vom 11.03.1993 - 3Z BR 180/92 (https://dejure.org/1993,2290)
BayObLG, Entscheidung vom 11. März 1993 - 3Z BR 180/92 (https://dejure.org/1993,2290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,2290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Zwangsverwaltung einer Wohnung in einer Wohnanlage; Möglichkeit einer gerichtlichen Anfechtung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung bezüglich der Beschließung der Restsanierung und deren Finanzierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1993 Nr. 25
  • BayObLGZ 1993, 119
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06

    Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung

    Die Beschlussfassungen sind insoweit wirtschaftlich als Einheit zu sehen, so dass daneben ein eigenständiger Wertansatz zu TOP 4 und 6.1 nicht in Frage kommt (BayObLGZ 1993, 119/122).

    Für die Bewertung grundsätzlich voll zu berücksichtigen sind die Kosten für die Metallbauarbeiten von rund 24.000 EUR , weil der Antragsteller sie für generell unzulässig und gänzlich überflüssig erachtet (vgl. BayObLGZ 1993, 119/121).

  • LG Frankfurt/Main, 26.11.2018 - 9 S 88/17

    Keine Beschlusskompetenz zur Auferlegung von Leistungspflichten zu baulichen

    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte auf das Interesse aller Beteiligten an (vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121).
  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

    c) Der Gesamtgeschäftswert von 55.000 DM hält sich auch entgegen der Auffassung des Antragstellers, was die sich daraus ergebenden Kosten betrifft, in einem angemessenen Verhältnis zum Interesse des Antragstellers (§ 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ) und im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673 ) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1993, 119) noch für zumutbar und verhältnismäßig angesehenen Kostenbelastung.
  • BayObLG, 12.10.2000 - 3Z BR 218/00

    Geschäftswert in Wohnungseigentumssachen

    Gegen die Geschäftswertfestsetzung im Beschwerdeverfahren findet gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1, § 14 Abs. 3 Satz 1 KostO die unbefristete Erstbeschwerde statt (BayObLGZ 1993, 119/121).

    aa) Wird ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Sanierungsmaßnahme angefochten, so ist deren Wert grundsätzlich in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1993, 119/121 m.w.N.).

  • BayObLG, 11.03.1998 - 3Z BR 461/97

    Festsetzung eines Geschäftswerts nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG

    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligter an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG ; vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121; Bärmann/Pick/Merle WEG 7.Aufl. § 48 Rn.31).

    Wird - wie hier - ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Maßnahme angefochten, so ist deren Wert grundsätzlich in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1988, 319/324 f.; 1993, 119/121 m.w.N.; Palandt/Bassenge BGB 57.Aufl. § 48 WEG Rn. 13).

  • BayObLG, 12.02.1999 - 3Z BR 209/98

    Geschäftswert bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligter an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG , vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121; Bärmann/Pick/Merle WEG 7.Aufl. § 48 Rn.31).

    Wird - wie hier - ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Maßnahme angefochten, so ist deren Wert grundsätzlich in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1988, 319/324 f.; 1993, 119/121 m.w.N.; Palandt/Bassenge BGB 58.Aufl. § 48 WEG Rn.13).

  • BayObLG, 10.02.1999 - 3Z BR 190/98

    Geschäftswert für die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses

    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligte (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG ) auf das Interesse aller Beteiligter an (§ 43 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 Nr. 2 WEG , vgl. BayObLGZ 1981, 202/203; 1993, 119/121; Bärmann/Pick/Merle WEG 7.Aufl. § 48 Rn.31).

    Wird - wie hier - ein Eigentümerbeschluß über eine konkrete Maßnahme angefochten, so ist deren Wert grundsätzlich in voller Höhe anzusetzen (vgl. BayObLGZ 1988, 319/324 f.; 1993, 119/121 m.w.N.; Palandt/Bassenge BGB 58.Aufl. § 48 WEG Rn.13).

  • BayObLG, 19.09.1996 - 2Z BR 74/96
    Die Zulässigkeit scheitert nicht an § 567 Abs. 3 Satz 1 ZPO , denn auf diese Bestimmung wird im Unterschied zu § 567 Abs. 2 und Abs. 4 in § 14 Abs. 3 Satz 1 KostO nicht verwiesen (vgl. BayObLGZ 1992, 171, 172 -2. Zivilsenat-; 1993, 119, 121 3. Zivilsenat-; a.A. OLG Köln ZMR 1995, 326 ).

    a) Gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG ist für den Geschäftswert das Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung maßgebend (BayObLGZ 1993, 119, 121 m.w.N.); es kann also nicht auf das Interesse der Antragsteller allein, etwa deren anteilige Kostenbelastung, abgestellt werden.

  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 71/94

    Durchbruch durch tragende Wand zur Verbindung von zwei Eigentumswohnungen nur mit

    Dieser Geschäftswert hält sich auch, was die sich daraus ergebenden Kosten betrifft, in einem angemessenen Verhältnis zum Interesse der Beteiligten (§ 48 Abs. 3 Satz 2 WEG ) und im Rahmen der vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1673 ) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLGZ 1993, 119) noch für zumutbar und verhältnismäßig angesehenen Kostenbelastung.
  • BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 134/00

    Geschäftswert bei Anfechtung eines Wohnungseigentümergemeinschafts-Beschlusses

    Dabei kommt es wegen der Rechtskraftwirkung der angestrebten Entscheidung für und gegen alle Beteiligten (§ 45 Abs. 2 Satz 2 WEG) auf das Interesse aller Beteiligten an (BayObLGZ 1993, 119/121).
  • OLG Karlsruhe, 04.01.1996 - 11 Wx 113/95

    Weitere Beschwerde; Notwendigkeit von Instandsetzungsmaßnahmen;

  • BayObLG, 28.07.1999 - 3Z BR 190/99

    Geschäftswert für einen Unterlassungsantrag eines Wohnungseigentümers gegen den

  • BayObLG, 23.03.1995 - 2Z BR 21/95

    Rechtsmittelbelehrung im Wohnungseigentumsverfahren

  • BayObLG, 15.07.1998 - 3Z BR 94/98

    Geschäftswert eines Wohnungseigentumsverfahrens, bei dem die Beseitigung eines

  • BayObLG, 09.07.1996 - 3Z BR 106/96

    Geschäftswert eines Verfahrens über die Berichtigung des Protokolls einer

  • KG, 02.02.1996 - 24 W 8746/95

    Anfechtbarkeit einer Geschäftswertbestimmung durch die zweite Instanz als

  • BayObLG, 15.05.1996 - 3Z BR 20/96

    Festsetzung eines niedrigeren Geschäftswerts nach § 48 Abs. 3 Satz 2 WEG

  • BayObLG, 11.08.1999 - 3Z BR 152/99

    Bestimmung des Geschäftswertes bei Unterlassungsansprüchen in

  • BayObLG, 07.02.1996 - 3Z BR 331/95

    Bestimmung des Geschäftswerts des Beschwerdeverfahrens gegen einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht