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   BayObLG, 11.01.1996 - 2Z BR 147/95   

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BayObLG, 11.01.1996 - 2Z BR 147/95 (https://dejure.org/1996,3029)
BayObLG, Entscheidung vom 11.01.1996 - 2Z BR 147/95 (https://dejure.org/1996,3029)
BayObLG, Entscheidung vom 11. Januar 1996 - 2Z BR 147/95 (https://dejure.org/1996,3029)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 782
  • MDR 1996, 636
  • FGPrax 1996, 58
  • BayObLGZ 1996, 4
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.01.2008 - XII ZB 209/06

    Zulässigkeit der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung der medizinischen

    Ausreichenden Rechtsschutz erhält ein Beteiligter hier grundsätzlich durch die Möglichkeit, die Endentscheidung anzufechten und damit durch das Rechtsmittelgericht auch überprüfen zu lassen, ob die Beschaffung der Entscheidungsgrundlagen durch eine Zwischenentscheidung rechtens war (vgl. etwa BayObLG FamRZ 2001, 707; 2000, 249 f. und FGPrax 1996, 58; OLG Hamm FamRZ 1989, 542, 543).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 26 W 12/18

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Hinweisbeschluss im aktienrechtlichen

    Auch die von der Antragsgegnerin angeführte Rechtsprechung geht von einer grundsätzlichen Unanfechtbarkeit von solchen Zwischenentscheidungen aus (OLG München, Beschluss v. 10.11.2008 - 31 Wx 87/08, NZG 2009, 40 zu einem Hinweis- und Beweisbeschluss im Spruchverfahren; BayObLG, Beschlüsse v. 21.12.2000 - 2Z BR 135/00, NJW-RR 2002, 13; v. 11.01.1996 - 2Z BR 147/95, NJW-RR 1996, 782; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 03.11.2008 - 20 W 455/08, NZG 2009, 428; v. 11.11.1992 - 20 W 430/92, FamRZ 1993, 442 zur Anordnung der Vorlage eines nervenärztlichen Gutachtens zum Nachweis der Geschäftsfähigkeit; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 14.02.2007 - 3 W 189/07, juris).

    Unabhängig davon ist aber auch weder ersichtlich noch aufgezeigt, dass - wie es die Rechtsprechung zur alten Rechtslage erforderte - durch die Zwischenentscheidung unmittelbar in erheblichem Maß in die Rechte der Antragsgegnerin eingegriffen wird (vgl. OLG München, Beschluss v. 10.11.2008, 31 Wx 87/08, NZG 2009, 40; BayObLG, Beschlüsse v. 21.12.2000, 2Z BR 135/00, NJW-RR 2002, 13; v. 11.01.1996, 2Z BR 147/95, NJW-RR 1996, 782; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 14.02.2007, 3 W 189/07; OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.11.1992, 20 W 430/92, FamRZ 1993, 442; Kahl in: Keidel, FGG, 15. A., § 19 Rn. 9) .

  • OLG Düsseldorf, 03.09.2018 - 26 W 14/18

    Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Deutschen Postbank AG: Oberlandesgericht

    Auch die von der Antragsgegnerin angeführte Rechtsprechung geht von einer grundsätzlichen Unanfechtbarkeit von solchen Zwischenentscheidungen aus (OLG München, Beschluss v. 10.11.2008 - 31 Wx 87/08, NZG 2009, 40 zu einem Hinweis- und Beweisbeschluss im Spruchverfahren; BayObLG, Beschlüsse v. 21.12.2000 - 2Z BR 135/00, NJW-RR 2002, 13; v. 11.01.1996 - 2Z BR 147/95, NJW-RR 1996, 782; OLG Frankfurt, Beschlüsse v. 03.11.2008 - 20 W 455/08, NZG 2009, 428; v. 11.11.1992 - 20 W 430/92, FamRZ 1993, 442 zur Anordnung der Vorlage eines nervenärztlichen Gutachtens zum Nachweis der Geschäftsfähigkeit; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 14.02.2007 - 3 W 189/07, juris).

    Unabhängig davon ist aber auch weder ersichtlich noch aufgezeigt, dass - wie es die Rechtsprechung zur alten Rechtslage erforderte - durch die Zwischenentscheidung unmittelbar in erheblichem Maß in die Rechte der Antragsgegnerin eingegriffen wird (vgl. OLG München, Beschluss v. 10.11.2008, 31 Wx 87/08, NZG 2009, 40; BayObLG, Beschlüsse v. 21.12.2000, 2Z BR 135/00, NJW-RR 2002, 13; v. 11.01.1996, 2Z BR 147/95, NJW-RR 1996, 782; OLG Zweibrücken, Beschluss v. 14.02.2007, 3 W 189/07; OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.11.1992, 20 W 430/92, FamRZ 1993, 442; Kahl in: Keidel, FGG, 15. A., § 19 Rn. 9) .

  • OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 26 W 19/12

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Erlass eines Beweisbeschlusses und die

    Auch die von dem Antragsgegner angeführten Rechtsprechungszitate gehen von einer grundsätzlichen Unanfechtbarkeit von Zwischenentscheidungen aus (OLG München, Beschluss vom 10.11.2008, 31 Wx 87/08, NZG 2009, 40 zu einem Hinweis- und Beweisbeschluss im Spruchverfahren; BayObLG, Beschluss vom 21.12.2000, 2Z BR 135/00, NJW-RR 2002, 13; Beschluss vom 11.01.1996, 2Z BR 147/95, NJW-RR 1996, 782; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.11.1992, 20 W 430/92, FamRZ 1993, 442 jeweils zur Anordnung der Vorlage eines nervenärztlichen Gutachtens zum Nachweis der Geschäftsfähigkeit).

    Voraussetzung hierfür wäre, dass durch die Zwischenentscheidung unmittelbar in erheblichem Maß in die Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (vgl. OLG München, Beschluss vom 10.11.2008, 31 Wx 87/08, NZG 2009, 40; BayObLG, Beschluss vom 21.12.2000, 2Z BR 135/00, NJW-RR 2002, 13; Beschluss vom 11.01.1996, 2Z BR 147/95, NJW-RR 1996, 782; ; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 14.02.2007, 3 W 189/07; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 11.11.1992, 20 W 430/92, FamRZ 1993, 442; Keidel/Kahl, FGG 15. Aufl. § 19 RN 9) .

  • OLG München, 11.03.2010 - 34 Wx 23/10

    Grundbuchverfahren: Anfechtbarkeit einer mit einem Hinweis auf die Folgen der

    Anfechtbar sind in der Regel nur die in der Sache abschließenden Entscheidungen (vgl. Demharter § 71 Rn. 11), so dass verfahrensleitende Maßnahmen, wie etwa eine Beweis- oder Vorlageanordnung, als Beschwerdegegenstand grundsätzlich ausscheiden (BayObLGZ 1996, 4; Demharter § 71 Rn. 20).

    Soweit die Zwischenentscheidung als solche nicht anfechtbar ist, findet Rechtsschutz im Rahmen des Rechtsmittels gegen die Endentscheidung statt (§ 58 Abs. 2 FamFG; vgl. auch BayObLGZ 1996, 4/5).

  • OLG Düsseldorf, 21.06.2005 - 3 Wx 128/05

    Zur (ausnahmsweisen) Anfechtbarkeit von Beweisbeschlüssen wegen unmittelbarer

    Das BayOblG hat die Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung verneint, in der einem Beteiligten aufgegeben wurde, die Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, weil es dem Betroffenen freistehe, der Auflage des Gerichts nachzukommen und ihm im Falle der Weigerung keine unmittelbaren Nachteile entstehen (BayOblGZ 1996, 4, 5 m.w.N.; ZMR 2000, 852).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.2005 - 3 Wx 128/05

    Beweisbeschluss betreffend die Einholung eines Gutachtens zur Frage der

    Das BayOblG hat die Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung verneint, in der einem Beteiligten aufgegeben wurde, die Zweifel an seiner Geschäftsfähigkeit durch Vorlage eines nervenfachärztlichen Gutachtens auszuräumen, weil es dem Betroffenen freistehe, der Auflage des Gerichts nachzukommen und ihm im Falle der Weigerung keine unmittelbaren Nachteile entstehen (BayOblGZ 1996, 4, 5 m.w.N.; ZMR 2000, 852).
  • OLG München, 10.11.2008 - 31 Wx 87/08

    Spruchverfahren: Anfechtbarkeit eines Hinweis- und Beweisbeschlusses

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn das Gesetz die Anfechtbarkeit der Zwischenentscheidung ausdrücklich vorsieht oder durch diese unmittelbar in erheblichem Maße in Rechte eines Beteiligten eingegriffen wird (allgemeine Meinung; BayObLGZ 1996, 4/5; BayObLG NJW-RR 2002, 13; OLG Frankfurt/M. FamRZ 1993, 442).
  • OLG München, 10.09.2015 - 34 Wx 256/15

    Zwangshypothek, Rechtsschutz, Beschwerde, Grundbucheintragung, Unterschrift,

    Gegen die Verfahrensfähigkeit des Beteiligten zu 1 als notwendige Voraussetzung einer wirksamen Beschwerde (BayObLG FGPrax 1996, 58; Demharter GBO 29. Aufl. § 71 Rn. 61; Hügel/Kramer GBO 2. Aufl. § 71 Rn. 225) bestehen angesichts des Umstands, dass am 12.12.2013 eine angeordnete Betreuung vom Beschwerdegericht aufgehoben und eine neue Betreuung ausdrücklich nicht angeordnet wurde, keine durchgreifenden Bedenken.
  • OLG München, 09.12.2015 - 34 Wx 281/15

    Bewilligungsberechtigung des Rechtsinhabers

    Insoweit erscheint auch die Verfahrensfähigkeit der Beteiligten zu 2 bis 5 unbedenklich (vgl. BayObLG FGPrax 1996, 58; Demharter GBO 29. Aufl. § 71 Rn. 61; § 1 Rn. 43 und 45).
  • OLG München, 13.12.2006 - 31 Wx 94/06

    Unanfechtbare Verfügung über Nichtmitteilung des Termins zur Kindesanhörung im

  • BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 49/02

    Kein Rechtsmittel gegen Zurückverweisung eines Richterablehnungsverfahren an das

  • BayObLG, 11.01.2001 - 2Z BR 145/00

    Anfechtbarkeit eines Zwischenbeschlusses, der die Vorlage eines

  • BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 50/02

    Richterablehnung; Zurückverweisung; Ablehnungsverfahren; Rechtsmittelfähigkeit

  • BayObLG, 21.12.2000 - 2Z BR 135/00

    Anfechtbarkeit des Zwischenbeschlusses, der die Vorlage eines

  • BayObLG, 13.06.2002 - 2Z BR 51/02

    Richterablehnung; Zurückverweisung; Ablehnungsverfahren; Rechtsmittelfähigkeit

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