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   BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97   

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BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97 (https://dejure.org/1997,572)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.1997 - 3Z BR 225/97 (https://dejure.org/1997,572)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 3Z BR 225/97 (https://dejure.org/1997,572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der Vergütung von Betreuungsleistungen; Anspruch des Betreuers gegenüber dem Betreuten auf Aufwendungsersatz; Anspruch des Betreuers auf Aufwendungsersatz gegeüber der Staatskasse bei Mittellosigkeit des Betreuten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger Betreuung - Keine Pflicht zur Bildung von Rücklagen für Vergütungsanspruch bei Vermögenssorge für überschuldeten Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 435
  • FamRZ 1998, 507
  • BayObLGZ 1995, 212
  • BayObLGZ 1997, 301
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 24.01.1997 - 3Z BR 328/96

    Betreuervergütung aus dem Vermögen des Betreuten trotz Aufhebung der

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97
    Dem ist entgegenzuhalten, daß Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers allein dessen Mühewaltung ist (vgl. BayObLGZ 1997, 53/55).

    Ob die Betreuung entgegen § 1908d Abs. 1 Satz 1 BGB zulange aufrecht erhalten wurde, ist insoweit ohne Belang (vgl. BayObLGZ 1997, 53 für den Fall fehlerhafter Bestellung des Betreuers).

  • LG Koblenz, 06.03.1995 - 2 T 102/95
    Auszug aus BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97
    Dies ist nur gewährleistet, wenn die Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung vom Betreuten, wenn auch nicht sofort, so doch in angemessener Zeit erfüllt werden können (vgl. LG Koblenz FamRZ 1995, 1444/1445; Staudinger/Engler BGB 12.Aufl. § 1835 Rn.44) oder, soweit dies nicht der Fall ist, die Staatskasse hierfür aufkommt.

    (3) Die Bewilligung einer Vergütung nicht erst nach 10 1/2 Monaten, sondern in kürzeren Zeitabständen zu beantragen, war die Betreuerin nicht verpflichtet (a.A. wohl LG Koblenz FamRZ 1995, 1444/1445).

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 350/95

    Weitere Beschwerde im Verfahren der Festsetzung der Aufwandsentschädigung, wenn

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97
    Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH NJW 1997, 58 ).
  • BayObLG, 19.02.1997 - 3Z BR 61/96

    Keine Mittellosigkeit des Betreuten bei Miteigentum an nicht selbst genutzter

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97
    Der entsprechende Selbstbehalt ist nach Maßgabe der Regelungen des Bundessozialhilfegesetzes zu bestimmen (vgl. BayObLGZ 1997, 82/83; vgl. auch § 115 ZPO ).
  • BGH, 02.10.1996 - XII ZB 37/96

    Anspruch des Vormundes oder Betreuers eines mittellosen Mündels auf Gewährung

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97
    Es ist insbesondere nicht durch § 1908i Abs. 1 Satz 1, § 1835 Abs. 4 Satz 2, § 1836 Abs. 2 Satz 4 BGB , § 16 Abs. 2 ZSEG ausgeschlossen (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1160 ; BGH NJW 1997, 58 ).
  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher

    aa) Zieht der Staat einen berufsmäßigen Betreuer heran, hat er auch die Verpflichtung, diesem die ihm gesetzlich zustehende Entschädigung zu gewährleisten (vgl. grundlegend zum aus § 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Vergütungsanspruch des Berufsvormunds BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 350), d.h. die Erstattung der zum Zweck der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (BayObLGZ 1997, 301/303; BayObLG NJW-RR 2003, 1306).
  • BayObLG, 06.11.1998 - 3Z BR 215/98

    Mittellosigkeit eines Betreuten

    Bis zu dieser Grenze hat er jedoch Einschränkungen in der bisherigen Lebensführung hinzunehmen, die durch die Betreuerbestellung bedingt sind (BayObLGZ 1997, 301/302; BayObLG FamRZ 1998, 1054 ).

    c) Das dem Betreuten zugriffsfrei verbleibende Schonvermögen ist nach Maßgabe der Regelungen des BSHG über den Einsatz eigenen Einkommens und Vermögens zu bestimmen (BayObLGZ 1995, 212; 1995, 307/309; 1997, 301/302; BayObLG FamRZ 1998, 1054 ).

    Erforderlich ist auch, daß unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gesamtsituation des Betroffenen der Anspruch des Betreuers wenn nicht notwendig sofort, so doch in angemessener Zeit erfüllt werden kann, da mit der in § 1835 Abs. 4 Satz 1, § 1836 Abs. 2 Satz 2 BGB getroffenen Regelung auch den Interessen des Berufsbetreuers Rechnung getragen werden soll (BayObLGZ 1997, 301/302).

  • BayObLG, 27.07.2001 - 3Z BR 182/01

    Schriftform einer Beschwerdeschrift, der die Unterschrift des Bezirksrevisors

    Dies ist nur gewährleistet, wenn die Ansprüche auf Aufwendungsersatz und Vergütung von Betreuten, wenn auch nicht sofort, so doch in angemessener Zeit erfüllt werden können (vgl. LG Koblenz FamRZ 1995, 1444/1445; Staudinger/Engler BGB 13. Aufl. § 1835 Rn. 51) oder, soweit dies nicht der Fall ist, zunächst die Staatskasse hierfür aufkommt (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303).
  • OLG Hamm, 06.11.2006 - 15 W 328/06

    Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum; keine Rechtskrafterstreckung der Beurteilung

    Zieht der Staat einen berufsmäßigen Betreuer heran, hat er auch die Verpflichtung, diesem die ihm gesetzlich zustehende Entschädigung zu gewährleisten (vgl. grundlegend zum aus § 12 Abs. 1 GG abzuleitenden Vergütungsanspruch des Berufsvormunds BVerfGE 54, 251 = NJW 1980, 350), d.h. die Erstattung der zum Zweck der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (BayObLGZ 1997, 301; 2003, 261 = FamRZ 2004, 305).
  • BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 14/98

    Bindung an eine rechtsfehlerfreie Schätzung des Zeitaufwands des Betreuers durch

    Der Bewilligung einer Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen steht nämlich nicht entgegen, daß die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers fehlten (BayObLGZ 1997, 53 m.w.N.) oder daß die Betreuung entgegen § 1908d Abs. 1 BGB zu lange aufrecht erhalten wurde (BayObLGZ 1997, 301).

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303 m.w.N.), die weder durch formell-rechtliche noch durch materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1997, 53/55 m.w.N.).

  • BayObLG, 22.04.1998 - 3Z BR 15/98

    Unzulässigkeit eines neuen Sachantrages im Rechtsbeschwerdeverfahren;

    Der Bewilligung einer Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen steht nämlich nicht entgegen, daß die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers fehlten (BayObLGZ 1997, 53 m.w.N.) oder daß die Betreuung entgegen § 1908d Abs. 1 BGB zu lange aufrecht erhalten wurde (BayObLGZ 1997, 301).

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist allein die Mühewaltung (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303 m.w.N.), die weder durch formell-rechtliche noch durch materiell-rechtliche Mängel bei der Bestellung des Betreuers beseitigt wird (vgl. BayObLGZ 1997, 53/55 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 04.08.1998 - 25 Wx 108/97
    Vor allem aber bietet das Gesetz dem Betreuer keine Handhabe, für die Sicherung seines zukünftigen Vergütungsanspruches, der erst später vom Vormundschaftsgericht festzusetzen war, Rücklagen zu bilden (BayObLG, FamRZ 1998, 507, 508).
  • LG Saarbrücken, 13.05.2002 - 5 T 58/02

    Betreuer zum Zwecke der Führung der Betreuungsaufwendungen; Feststellbarkeit der

    Das Gesetz gibt keine Handhabe, zur Sicherung eines vom Vormundschaftsgericht erst noch festzusetzenden Vergütungsanspruchs Rücklagen zu bilden (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 435, 436 [BayObLG 09.10.1997 - 3 Z BR 225/97] ; Münchener Kommentar-Wagenitz, a.a.O., § 1836 a BGB, Rdnr, 11).

    Grundlage des Vergütungsanspruchs des Betreuers ist nämlich allein dessen Mühewaltung; die Vergütung ist Entschädigung, nicht vertragliche Gegenleistung (vgl. BayObLG, NJW-RR 1998, 435, 436 [BayObLG 09.10.1997 - 3 Z BR 225/97] ; Palandt-Diederichsen, a.a.O., § 1836 BGB, Rdnr. 25).

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Der Betreute selbst wäre bei einem solchen Vermögen unter Heranziehung der Bestimmungen des BSHG als mittellos im Sinne von § 1835 Abs. 4 BGB anzusehen (BayObLGZ 1995, 212).
  • OLG Köln, 29.01.1999 - 16 Wx 215/98

    Voraussetzungen für das Vorliegen der Mittellosigkeit eines Betreuten i.R.v.

    Dies entspricht einer in Rechtsprechung (vgl. BayOblG FamRZ 1998, 507 m. w. N.; OLG Schleswig FamRZ 1994, 1332 Ls) und Literatur (vgl. Damrau-Zimmermann, Betreuung und Vormundschaft, 2. Aufl., § 1835 Rz. 20) vertretenen Auffassung, der nunmehr auch die gesetzliche Regelung des mit Wirkung ab 1. Januar 1999 durch das Betreuungsänderungsgesetz vom 25. Juni 1998 (BGBl I 1580) eingefügten § 1836 c) BGB gefolgt ist.

    Der Senat ist der Auffassung, daß - jedenfalls nach bisherigem Recht - im Einzelfall zu prüfen ist, ob zu Gunsten des Betreuten der höhere Schonbetrag aufgrund des sich aus seiner konkreten Behinderung ergebenden Mehrbedarfs oder nach Sinn und Zweck der besonderen Sozialleistung zu berücksichtigen ist; eine prinzipielle Gleichstellung aller Betreuten mit Blinden (§ 67 BSHG) und Schwerstpflegebedürftigen (§ 69 a) Abs. 3 BSHG) hält er nicht für gerechtfertigt (so wohl BayObLG FamRZ 1998, 507; 1996, 436, 437).

  • OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07

    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

  • OLG Frankfurt, 25.09.2001 - 20 W 143/01

    Betreuervergütung: Schongrenze des vom Betreuten einzusetzenden Vermögens

  • OLG Karlsruhe, 15.06.2010 - 12 U 235/09

    Pflichten des Betreuers einer vermögenden Person

  • OLG Hamburg, 04.11.2002 - 2 Wx 32/02

    Erstattung von Handwerker- und Reisekosten

  • OLG München, 26.03.2009 - 33 Wx 6/09

    Festsetzung der Betreuervergütung aus der Staatskasse: Voraussetzungen einer

  • OLG Köln, 24.06.2002 - 16 Wx 95/02

    Betreuungsrecht: Mittellosigkeit des Betroffenen

  • OLG Hamm, 22.03.1999 - 15 W 465/98

    Einhaltung der Frist für die Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde;

  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 251/01

    Vergütung des Betreuers aus dem Nachlass des Betreuten

  • OLG Köln, 13.09.2000 - 16 Wx 97/00

    Schonbetrag für den mittellosen Betreuten

  • BayObLG, 10.04.1996 - 3Z BR 56/96

    Aus dem Nachlass eines Betreuten zu erstattende Vergütung; Angemessene Vergütung

  • BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 21/03

    Haftung der Staatskasse für Betreuervergütung - überschuldeter Erbe und drohende

  • BayObLG, 26.10.1998 - 3Z BR 112/98

    Angemessenene Vergütung eines Betreuers bei besonders schwieriger Betreuung

  • BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 86/01

    Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen

  • BayObLG, 05.10.1995 - 3Z BR 193/95

    Vorabentscheidung über den Anspruchsgrund im Verfahren über Vergütung und

  • OLG Brandenburg, 26.08.2014 - 3 W 32/14
  • OLG Frankfurt, 19.02.2014 - 20 W 53/13

    Vergütung der Nachlasspflegschaft

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