Rechtsprechung
   BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5934
BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97 (https://dejure.org/1998,5934)
BayObLG, Entscheidung vom 14.01.1998 - 3Z AR 101/97 (https://dejure.org/1998,5934)
BayObLG, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 3Z AR 101/97 (https://dejure.org/1998,5934)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5934) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein unzuständiges Vormundschaftsgericht; Maßstab bei Ermittlung des Vorliegens eines wichtigen Grundes

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe allein nach Zweckmäßigkeitserwägungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 65 § 65a Abs. 1 § 46 Abs. 1
    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1181
  • Rpfleger 1998, 200
  • BayObLGZ 1998 Nr. 1
  • BayObLGZ 1998, 1
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96

    Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines

    Auszug aus BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
    Insoweit sind Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1988, 236/237; 1996, 274/276; BayObLG FamRZ 1997, 439 ).

    Da allein Zweckmäßigkeitsgründe maßgebend sind (BayObLGZ 1996, 274/276), kann das Verfahren auch an ein Gericht abgegeben werden, das nach den Verhältnissen, wie sie zur Zeit des Übernahmeverlangens bestehen, gemäß § 65 Abs. 2 FGG nicht zuständig wäre (vgl. KG OLGZ 68, 498; Jansen FGG 2.Aufl. § 46 Rn.3; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7.Aufl. § 46 FGG Rn.2).

  • BayObLG, 21.08.1996 - 3Z AR 59/96

    Verfügungen eines Gerichts vor Abgabe des Verfahrens

    Auszug aus BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
    Insoweit sind Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1988, 236/237; 1996, 274/276; BayObLG FamRZ 1997, 439 ).
  • BayObLG, 07.07.1988 - AR 3 Z 43/88

    Zustimmung des Pfleglings zur Abgabe einer Pflegschaft

    Auszug aus BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
    Insoweit sind Zweckmäßigkeitserwägungen maßgebend, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1988, 236/237; 1996, 274/276; BayObLG FamRZ 1997, 439 ).
  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung in dem Abgabestreit berufen (§ 65a Abs. 1 Satz 1, § 46 Abs. 2 Satz 1, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1989, 1).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 3Z AR 27/92

    Abgabe einer Betreuungssache an ein anderes Gericht

    Auszug aus BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97
    Dies gilt auch dann, wenn das abgebende Gericht, wie hier, gemäß Art. 9 § 5 Abs. 2 Satz 3 BtG zuständig geworden ist (vgl. BayObLGZ 1992, 156/161).
  • BayObLG, 31.08.2001 - 3Z AR 35/01

    Abgabeentscheidung im Betreuungsrecht

    Mit Beschluss vom 14.1.1998 (BayObLGZ 1998, 1) hat der Senat entschieden, dass diese Abgabe berechtigt war.

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).

  • OLG München, 25.01.2005 - 33 AR 1/05

    Betreuungssache; Abgabe; gemeinschaftliches oberes Gericht

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N).
  • BayObLG, 09.01.2003 - 3Z AR 47/02

    Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten bei Unterbringung in Bezirkskrankenhaus und

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.).
  • OLG München, 26.01.2005 - 33 AR 3/05

    Betreuungsverfahren; Abgabe; Zustimmung des Betreuers; Schweigen des Betreuers

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 05.01.2005 - 3Z AR 44/04

    Schweigen auf Anfrage des Gerichts als verweigerte Zustimmung zur Abgabe der

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 09.10.2003 - 3Z AR 34/03

    Voraussetzungen für die Abgabe einer Betreuungssache

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 06.03.2002 - 3Z AR 13/02

    Abgabe des Betreuungsverfahrens bei Aufenthaltswechsel des Betreuten

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.).
  • BayObLG, 20.11.2001 - 3Z AR 50/01

    Abgabe des Betreuungsverfahrens ohne Entscheidung über Antrag auf Erweiterung des

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m. w. N.).
  • BayObLG, 18.08.1999 - 3Z AR 23/99

    Besonderes Vertrauen des Betreuten zum Vormundschaftsgericht als Hinderungsgrund

    Maßgebend sind insoweit allein Zweckmäßigkeitserwägungen, bei denen die gesamten Umstände zu berücksichtigen sind (vgl. BayObLGZ 1998, 1/2; 1996, 274/276).
  • BayObLG, 05.04.2001 - 3Z AR 17/01

    Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts über die Abgabe eines

    Aber auch das Interesse des Betreuers an einer möglichst einfachen Gestaltung seiner Amtsführung ist zu berücksichtigen, soweit dadurch die Belange des Betreuten nicht beeinträchtigt werden (BayObLGZ 1996, 274/276 und 1998, 1/2 m.w.N.).
  • BayObLG, 29.03.2000 - 3Z AR 17/00

    Abgabe des Betreuungsverfahrens

  • BayObLG, 01.12.1999 - 3Z AR 33/99

    Abgabe der Betreuung mehrerer Betreuer

  • BayObLG, 05.08.1998 - 3Z AR 56/98

    Übernahme eines Betreuungsverfahrens durch das darum gebetene Amtsgericht

  • BayObLG, 21.06.1999 - 3Z AR 18/99

    Abgabe des Betreuungsverfahren an das Vormundschaftsgericht, in dessen Bezirk der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht