Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 12.01.1995

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   BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95   

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BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95 (https://dejure.org/1995,774)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1995 - 9 B 1.95 (https://dejure.org/1995,774)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1995 - 9 B 1.95 (https://dejure.org/1995,774)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen für eine Verlegung oder Vertagung einer mündlichen Verhandlung - Verhinderung des Prozessbevollmächtigten als erheblicher Grund für eine Vertagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 227

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1231
  • NVwZ 1995, 586 (Ls.)
  • BayVBl 1995, 317
 
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Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 55.88

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95
    Letzteres verlangt, dem an einem gerichtlichen Verfahren Beteiligten Gelegenheit zu geben, sich zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt zu äußern und sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten im Prozeß zu behaupten, wobei das rechtliche Gehör auch das Recht eines Beteiligten einschließt, sich durch einen rechtskundigen Prozeßbevollmächtigten in der mündlichen Verhandlung vertreten zu lassen (vgl.Urteil vom 11. April 1989 - BVerwG 9 C 55.88 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 23 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 15.03.2024 - 3 Bf 282/23
    Deshalb sind eine Terminsänderung rechtfertigende "erhebliche" Gründe im Sinne des § 227 ZPO nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.1.1995, 9 B 1/95, NJW 1995, 1231, juris Rn. 3; Beschl. v. 29.4.2004, 3 B 119/03, Buchholz 428.8 § 2 BerRehaG Nr. 1, juris Rn. 3; Beschl. v. 20.4.2017, 2 B 69/16, Buchholz 235.1 § 52 BDG Nr. 8, juris Rn. 7; Beschl. v. 23.6.2022, 2 B 38/21, Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 56, juris Rn. 28 - jeweils m.w.N.; vgl. ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 30.8.2021, 3 Bf 37/21.AZ, n.v.).

    In Fällen, in denen ein Rechtsanwalt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, ist grundsätzlich die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft oder und nach teilweise vertretener Meinung sogar die Heranziehung eines kanzleifremden Rechtsanwalts im Wege der Unterbevollmächtigung zumutbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.1.1995, 9 B 1/95, NJW 1995, 1231, juris Rn. 4; Beschl. v. 5.12.1994, 8 B 179/94, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 259, juris Rn. 3; Urt. v. 2.12.1971, I D 32.71, BVerwGE 43, 288, beck-online; BFH, Beschl. v. 21.10.2020, VII B 119/19, BFH/NV 2021, 32, juris Rn. 33; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.2.2022, 6 A 548/20, juris Rn. 17; VGH München, Beschl. v. 8.11.2019, 5 ZB 19.33789, juris Rn. 11; OVG Münster, Beschl. v. 12.10.2018, 9 A 3150/17.A, AuAS 2018, 273, juris Rn. 23; OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.1.2018, 2 L 103/17, NVwZ-RR 2018, 748, juris Rn. 13).

  • BGH, 25.11.2008 - VI ZR 317/07

    Unterrichtungspflichten eines Prozessbevollmächtigten bei Verhinderung zur

    Das Gericht hat bei seiner Entscheidung, ob bei Vorliegen erheblicher Gründe eine Verhandlung vertagt wird (§ 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO), nach pflichtgemäßem Ermessen sowohl das Gebot der Beschleunigung des Verfahrens als auch den Anspruch beider Parteien auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 - X ZR 212/02 - GRUR 2004, 354 ; BVerwG, NJW 1992, 2042; NJW 1995, 1231; Buchholz 303, § 227 ZPO, Nr. 29).
  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 212/02

    Vertagung des Verfahrens vor den Patentgerichten zur Gewährung rechtlichen Gehörs

    b) Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, die insbesondere vom Bundesverwaltungsgericht im Rahmen der Anwendung des § 173 VwGO entwickelt worden ist, sind eine Vertagung der mündlichen Verhandlung rechtfertigende erhebliche Gründe im Sinne von § 227 Abs. 1 regelmäßig solche, die den Anspruch auf rechtliches Gehör einer oder mehrerer Parteien berühren und die auch gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des Beschleunigungs- und Konzentrationsgebots erfordern (BVerwG, Beschl. v. 23.01.1995 - 9 B 1.95, NJW 1995, 1231).
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   BayObLG, 12.01.1995 - 3Z BR 7/95   

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Volltextveröffentlichung

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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 824
  • BayVBl 1995, 317
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