Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10088
VGH Bayern, 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255 (https://dejure.org/2001,10088)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.07.2001 - 1 ZB 01.1255 (https://dejure.org/2001,10088)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 1 ZB 01.1255 (https://dejure.org/2001,10088)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10088) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung zur Duldung des Abrisses baurechtswidriger Gebäude; Bestehen einer Duldungspflicht als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldandrohung; Maßgeblicher Zeitraum für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen; Eintritt des Rechtsnachfolgers in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2002, 608
  • BayVBl 2002, 275
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (116)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 18.09.2017 - 15 CS 17.1675

    Keine Duldungsverfügung gegenüber dem Grundstückseigentümer bei

    Es bedarf dann einer Duldungsanordnung gegenüber dem Dritten zur Durchsetzung des bauordnungsrechtlichen Vollzugs einer Nutzungsuntersagung (vgl. BayVGH, U.v. 16.2.2015 - 1 B 13.649 - juris Rn. 17; vgl. auch BayVGH, B.v. 11.7.2001 - 1 ZB 01.1255 - BayVBl 2002, 275 = juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 17.11.2022 - AN 17 K 22.00280

    Verpflichtungsklage auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Art. 21 VwZVG,

    Die Zwangsgeldandrohung selbst stellt nach Fristablauf vielmehr die Rechtsgrundlage für Beitreibung der aufschiebend bedingten Zahlungsverpflichtung dar, Art. 31 Abs. 3 Satz 2 VwZVG (BayVGH, U.v. 17.12.2019 - 10 B 19.1297 - BeckRS 2019, 37212 Rn. 22; B.v. 11.7.2011 - 1 ZB 01.1255 - juris).

    Die Fristgestaltung genügt nach Ansicht der Kammer auch der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, wonach die Vollstreckungsvoraussetzungen bei Zwangsgeldern nicht erst im Zeitpunkt der Vollstreckung vollständig vorliegen müssen, sondern bereits mit dem Beginn der Erfüllungsfrist gegebenen sein müssen (BayVGH, B.v. 11.7.2001 - 1 ZB 01.1255 - juris Rn. 14; Wernsmann, VwZVG, Art. 31 Rn. 25 f.).

    In der hier bestehenden Fallgestaltung einer kalendarisch bestimmten Frist, die nicht, auch nicht in den Gründen, zwischen Anlauf- und Erfüllungsfrist unterscheidet, sondern eine Gesamtfrist aus Rechtsmittel- und Erfüllungsfrist setzt, ist zwar unklar, wie und ob die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, nach der im Zeitpunkt des Anlaufs der Erfüllungsfrist alle Vollstreckungsvoraussetzungen gegeben sein müssen (BayVGH, B.v. 11.7.2001 - 1 ZB 01.1255 - juris), anzuwenden ist, auf welchen Zeitpunkt für die Prüfung abzustellen ist.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung vom 11. Juli 2001 (1 ZB 01.1255 - juris) die Rechtsfrage jedenfalls im Vollstreckungsverfahren (allerdings im Rahmen einer Klage auf Feststellung, dass ein Zwangsgeld nicht fällig geworden ist) noch aufgeworfen und offenbar nicht für präkludiert gehalten.

  • VG Würzburg, 07.12.2020 - W 10 K 19.1529

    Erfolglose Klage gegen eine Anordnung zur Duldung der Entsorgung von auf dem

    Sie ist zugleich eine vollstreckungsfähige Anordnung, durch die dem Duldungspflichtigen untersagt wird, den Vollzug zu behindern (vgl. BayVGH, B.v. 11.6.2001 - 1 ZB 01.1255 - juris LS 2, Rn. 21).

    Dass aufgrund der aufschiebenden Wirkung der Klage (§ 80 Abs. 1 VwGO) bei Bescheidserlass die Voraussetzungen des Art. 19 VwZVG noch nicht vorlagen, ist jedoch unschädlich, da das Gericht vorliegend gleichzeitig über alle in dem Bescheid verbundenen Regelungen befindet, welche somit gleichzeitig in Bestandskraft erwachsen (vgl. BayVGH, B.v. 11.7.2001 - 1 ZB 01.1255 - juris Rn. 14).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht