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   LG Kiel, 11.02.2004 - 1 S 153/03   

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https://dejure.org/2004,32734
LG Kiel, 11.02.2004 - 1 S 153/03 (https://dejure.org/2004,32734)
LG Kiel, Entscheidung vom 11.02.2004 - 1 S 153/03 (https://dejure.org/2004,32734)
LG Kiel, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 1 S 153/03 (https://dejure.org/2004,32734)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 1398
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Köln, 30.11.2010 - 18 O 150/10

    "Sofort-Kaufen"-Angebot - Erklärungsirrtum bei eBay

    Diese Wahl der Option macht daher für ihn nur dann Sinn, wenn er einen Verkaufpreis wählt, der letztlich demjenigen Betrag entspricht, den er für angemessen ansieht und für den er bereit ist, den angebotenen Artikel auf jeden Fall zu verkaufen (so auch AG Kassel v. 23.04.2009 - 421 C 746/09, juris; LG Kiel v. 11.02.2004 - 1 S 153/03, juris).

    Dementsprechend ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Erklärungsirrtum möglich ist, wenn das Angebot statt als Aktion (mit einem Startpreis von 1, 00 EUR) durch Versehen zum Sofort-Kauf angeboten wird (LG Kiel v. 11.02.2004 - 1 S 153/03, juris: Verstärker im Wert von 1.000,00 EUR zum Sofort-Kauf von 1, 00 EUR; LG Stuttgart v. 21.12.2007 - 24 O 317/07, juris: Auto im Wert von 45.000,00 EUR zum Sofort-Kauf von 100, 00 EUR; AG Kassel v. 23.04.2009 - 421 C 746/09, juris: neues i-Phone im Wert von 500, 00 EUR zum Sofort-Kauf von 1, 00 EUR; AG Bremen v. 25.05.2007 - 9 C 142/09; 9 C 0142/07, juris: zwei Werder-Bremen Stammkarten zum Preis von 1, 00 EUR).

    Aber auch durch eine mehrfache unbewusste falsche Eingabe wird letztlich ein Irrtum nicht ausgeschlossen (so auch LG Kiel v. 11.02.2004 - 1 S 153/03, juris; AG Kassel v. 23.04.2009 - 421 C 746/09, juris).

  • AG Aschaffenburg, 17.04.2019 - 130 C 60/17

    Gescheiterter Ebay-Verkauf eines Fahrzeugs - Schadensersatzanspruch aufgrund

    Nach dem Empfängerhorizont hat aber der Beklagte ein Angebot über einen Sofortkauf angenommen (LG Kiel, Beschluss vom 11.02.2004 - 1 S 153/03, BeckRS 2007, 01398; so im Ergebnis auch Palandt, BGB, 76. Auflage, § 130 BGB, Rn. 4).
  • AG Kassel, 23.04.2009 - 421 C 746/09

    Anfechtung des Vertragsschlusses: Erklärungsirrtum bei Aktivierung der

    Die Wahl dieser Option macht daher für ihn nur dann Sinn, wenn er einen Verkaufspreis wählt, der letztlich demjenigen Betrag entspricht, den er für angemessen ansieht und für den er bereit ist, den angebotenen Artikel auf jeden Fall zu verkaufen (LG Kiel, Beschl. v. 11.02.2004 - 1 S 153/03, recherchiert nach juris).
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