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   OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07   

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https://dejure.org/2007,71724
OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07 (https://dejure.org/2007,71724)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.06.2007 - 1 Ss 107/07 (https://dejure.org/2007,71724)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 1 Ss 107/07 (https://dejure.org/2007,71724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 8777
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1994 - 5 Ss 434/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07
    Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne der genannten Vorschriften, wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1995, 115; Tröndle/Fischer, StGB, § 315c Rdn. 14 m.w.N.).

    Maßgeblich dafür sind die Beweggründe und Motivation des Fahrzeugführers in der konkreten Verkehrssituation, die zu seinem tatbestandsmäßigen Fehlverhalten geführt haben (Hentschel a.a.O. Rdn. 21; OLG Düsseldorf NZV 1995, 115).

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07
    Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne der genannten Vorschriften, wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1995, 115; Tröndle/Fischer, StGB, § 315c Rdn. 14 m.w.N.).
  • BGH, 16.08.1995 - 2 StR 94/95

    Zur Beweiswürdigung und Bewertung der Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07
    Will der Tatrichter einen Angeklagten aufgrund dessen eigener Angaben verurteilen, so setzt dies voraus, dass er sich von der Richtigkeit der Einlassung aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme überzeugt hat (BGHR StPO § 261 Einlassung 1 und 6 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 62/87

    Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord und unterlassene Hilfeleistung - Vorliegen

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.06.2007 - 1 Ss 107/07
    Will der Tatrichter einen Angeklagten aufgrund dessen eigener Angaben verurteilen, so setzt dies voraus, dass er sich von der Richtigkeit der Einlassung aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme überzeugt hat (BGHR StPO § 261 Einlassung 1 und 6 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 17.03.2016 - 2 OLG 4 Ss 18/16

    Strafverfahren wegen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung: Notwendige

    Nach der Rechtsprechung handelt rücksichtslos im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB wer sich zwar seiner Pflichten als Verkehrsteilnehmer bewusst ist, sich aber aus eigensüchtigen Gründen darüber hinwegsetzt, oder wer sich aus Gleichgültigkeit nicht auf seine Pflichten besinnt, Hemmungen gegen seine Fahrweise gar nicht erst aufkommen lässt und unbekümmert um die Folgen seiner Fahrweise darauf losfährt (BGHSt 5, 392; OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 284/02 vom 26.02.2003, NZV 2003, 617, 1 Ss 107/07 vom 25.06.2007, BeckRS 2008, 08777, und 1 Ss 95/13 vom 08.11.2013; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1995, 115; Fischer, StGB, 63. Aufl., § 315c Rn. 14 m.w.N.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. StGB § 315c Rn. 24) .

    Betrifft das Merkmal der groben Verkehrswidrigkeit im Wesentlichen die objektive Seite des Verkehrsverstoßes, bezieht sich die Voraussetzung der Rücksichtslosigkeit mehr auf die subjektive Tatseite (OLG Koblenz, Beschlüsse 2 Ss 284/02 vom 26.02.2003, aaO, 1 Ss 107/07 vom 25.06.2007, aaO, und 2 Ss 110/08 vom 04.08.2008, jeweils mwN; Fischer aaO Rn. 12).

  • OLG Koblenz, 04.08.2008 - 2 Ss 110/08

    Maßgeblichkeit von Motivation und Beweggründen des Fahrzeugführers in der

    Zur Beurteilung der Rücksichtslosigkeit darf nicht nur auf das äußere Tatgeschehen abgestellt werden; maßgeblich sind vielmehr die Beweggründe und Motivation des Fahrzeugführers in der konkreten Verkehrssituation, die zu seinem tatbestandsmäßigen Fehlverhalten geführt haben (OLG Koblenz, Beschl.v. 25. Juni 2007 - 1 Ss 107/07 -, zitiert nach Juris; Fischer, a.a.O., Rn. 14a).
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