Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - I-20 U 132/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Irreführung der Werbung für eine zunächst zeitlich begrenzte Verkaufsveranstaltung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Irreführung der Werbung für eine zunächst zeitlich begrenzte Verkaufsveranstaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BeckRS 2011, 7426
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97
Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 132/09
Es kann dahinstehen, ob die Verkehrserwartung - wie ebenfalls in der mündlichen Verhandlung erörtert - auch die Möglichkeit einschließt, dass der Werbende aus Gründen höherer Gewalt oder sonst ohne Verschulden an der Einhaltung der selbst gesetzten Frist gehindert sein kann, weil bekanntermaßen im kaufmännischen Verkehr beim Absatz von Waren gelegentlich Umstände eintreten können, die eine rechtzeitige Beendigung der Verkaufsveranstaltung verhindern, deren Eintritt aber im Zeitraum der Werbung - selbst bei Anwendung der im Geschäftsverkehr erforderlichen Sorgfalt - nicht vorauszusehen ist (vgl. BGH, GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung; zur Problematik entgegen der Verkehrserwartung nicht gegebener Lieferfähigkeit).Es ist Sache des Werbenden, die Umstände darzulegen, die für die Unvorhersehbarkeit der Störung und für die Einhaltung der kaufmännischen Sorgfaltspflichten sprechen (BGH, GRUR 2002, 187, 188 - Lieferstörung).
- BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04
Bundesdruckerei
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 132/09
Sie betätigen sich auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt (BGH, GRUR 2007, 1079, 1080 - Bundesdruckerei). - OLG Hamm, 08.09.2009 - 4 U 95/09
Irreführung durch Verlängerung einer Rabattaktion eines Möbelhauses
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 132/09
Der Senat vermag sich der vom Oberlandesgericht Hamm vertretenen Auffassung, die Verlängerung der Bewerbung einer als befristet angekündigten Sonderveranstaltung über den genannten Endzeitpunkt hinaus sei nur dann als irreführende Werbung unzulässig, wenn der Werbende diese Verlängerung von Anfang an so beabsichtigt habe (Urteil vom 8. September 2009, Az. 4 U 95/09, BeckRS 2009 28646), nicht anzuschließen. - BGH, 27.05.1982 - I ZR 35/80
Würdigung des umstrittenenen Verhaltens in Fällen der Irreführung - Objektiv …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 132/09
Welche Absicht der Werbende tatsächlich verfolgt hat, ist irrelevant; es genügt, dass er unabhängig von den verfolgten Absichten objektiv irreführende Angaben macht (BGH, GRUR 1982, 681, 682 - Skistiefel). - KG, 26.05.2009 - 5 U 75/07
Befristete Rabattaktion darf nicht verlängert werden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.04.2010 - 20 U 132/09
Will er sich eine Verlängerung offen halten, darf er einen entsprechenden Vorbehalt nicht verschweigen (Kammergericht, Beschluss vom 26. Mai 2009, Az. 5 U 75/07, BeckRS 2009 27078), sondern er muss diesen Vorbehalt dem Verkehr in einer am Blickfang der angekündigten Befristung teilnehmenden Weise mitteilen.
- OLG Düsseldorf, 13.06.2019 - 2 U 55/18
Unzulässige Verkaufsfördermaßnahmen mit dem Hinweis auf eine Neueröffnung
Ebenso kann die Verlängerung eines zunächst zeitlich befristeten Rabattes darunter zu subsumieren sein (OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.04.2010, Az.: I-20 U 132/09, BeckRS 2011, 7426;… Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 5, Rz. 3.12 und § 5a, Rz. 5.48 ff.;… Ohly/Soßnitza, UWG, 7. Aufl., § 5 Rz. 453; Schröler, GRUR 2013, 564f.).In diesem Zusammenhang ist die Frage der Irreführung maßgeblich davon abhängig, wie der Verkehr die Werbung mit einer befristeten Verkaufsaktion oder einem befristet gewährten Preisvorteil nach den Umständen des konkreten Falles versteht (BGH, GRUR 2012, 208, 211 - 10 % Geburtstags-Rabatt; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.03.2010, Az.: I-20 U 132/09, BeckRS 2011, 7426; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 128 - Jahrhundertfeier).
Auch die nicht auf nachträglich eingetretenen Gründen beruhende erneute Werbung mit einem zuvor als befristet angekündigten Preisvorteil zeitnah nach dem in der vorangegangenen Werbung angegebenen Schlusszeitpunkt verstößt gegen das in§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG verankerte Irreführungsverbot (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.04.2010, Az.: I-20 U 132/09, BeckRS 2011, 7426).
Dass ein zeitlicher Druck auf die Kaufentscheidung grundsätzlich ein wettbewerbsrechtlich relevanter Gesichtspunkt ist, ergibt sich auch aus Nr. 7 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (BGH, GRUR 2012, 208, 212 - 10 % Geburtstags-Rabatt; OLG Düsseldorf, Urt. v. 13.04.2010, Az.: I-20 U 132/09, BeckRS 2011, 7426; OLG München, GRUR-RR 2019, 126, 129).