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   OLG Köln, 09.07.2014 - I-2 Wx 188/14   

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https://dejure.org/2014,28906
OLG Köln, 09.07.2014 - I-2 Wx 188/14 (https://dejure.org/2014,28906)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.07.2014 - I-2 Wx 188/14 (https://dejure.org/2014,28906)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Juli 2014 - I-2 Wx 188/14 (https://dejure.org/2014,28906)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles - unwirksame Erbeinsetzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Wer mir in den letzten Stunden beisteht -" - Im Testament muss der Erbe nicht unbedingt namentlich, aber eindeutig bestimmt sein

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Anordnung im Testament "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" ist keine wirksame Erbeinsetzung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Anordnungen im Testament müssen hinreichend bestimmt sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die testamentarische Anordnung wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles, ist nicht hinreichend bestimmt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht hinreichende Anordnungen im Testament

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Der unbestimmte Erbe im Testament - ein hohes Risiko im Erbscheinverfahren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnungen im Testament müssen hinreichend bestimmt sein

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Formulierung "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar - Verstoß gegen Drittbestimmungsverbot gemäß § 2065 Abs. 2 BGB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 7
  • MDR 2014, 1269
  • FGPrax 2014, 265
  • FamRZ 2015, 442
  • Rpfleger 2015, 27
  • BeckRS 2014, 17499
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 23.05.2001 - 1Z BR 10/01

    Bedeutung der Ankündigungsfrist im Vorbescheid

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 188/14
    Sie muss im Testament so bestimmt sein, dass jede Willkür eines Dritten ausgeschlossen ist (BayObLG, Beschluss v. 23.05.2001 - 1 Z BR 10/01, FamRZ 2002, 200 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 13.02.1995 - 20 W 394/94

    Wirksamkeit nicht unterschriebener testamentarischer Anordnungen

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 188/14
    Der Beschwerdeführer beruft sich zwar auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt, wonach eine testamentarische Anordnung mit dem Wortlaut "wer mich zuletzt pflegt, bekommt alles" dann nicht gegen § 2065 Abs. 2 BGB verstoßen soll, wenn der Erblasser vor seinem Tod pflegebedürftig war und seine Pflegeperson selbst bestimmt hat (OLG Frankfurt NJW-RR 1995, 711).
  • AG Siegburg, 05.04.2014 - 50 VI 97/13

    Unwirksamkeit eines nicht wenigstens andeutungsweise in Schriftform

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 188/14
    Die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 08.05.2014 gegen den am 07.04.2014 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Siegburg vom 05.04.2014, 50 VI 97/13, wird zurückgewiesen.
  • BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 76/88

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins; Bestimmung der Person des Bedachten;

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 188/14
    Zur Begründung hat der Beteiligte zu 3) ausgeführt, dass die Formulierungen der Erblasserin in dem Schreiben vom 01.09.2009 hinreichend bestimmt seien, weil nicht nur auf ein "Beistehen" abgestellt werde, wie in dem vom Bayerischen Obersten Landgericht entschiedenen Fall (BayObLG FamRZ 1991, 610), sondern um ein Beistehen "in den letzten Stunden", d.h. "im Tode".
  • RG, 06.06.1913 - IV 264/13

    Zum Begriffe der fortgesetzten Handlung. Wann kann wiederholtes Ankündigen in

    Auszug aus OLG Köln, 09.07.2014 - 2 Wx 188/14
    In einem Erbvertrag vom 17.08.1972 - UR.Nr. 2163/1972 des Notars Dr. X1 in U - setzten sich die Erblasserin und ihr Ehemann gegenseitig als Erben ein, ohne weitere Verfügungen zu treffen (Bl. 3, 4 der Beiakte 50 IV 264/13).
  • OLG Köln, 14.11.2016 - 2 Wx 536/16

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer letztwilligen Verfügung; Wirksamkeit der

    § 2065 BGB greift indes dann ein, wenn der Wortlaut der letztwilligen Verfügung so unbestimmt ist, dass die Auslegung ergebnislos bleiben muss (Senat, Beschluss vom 09.07.2014 - 2 Wx 188/14; BayObLG, Beschluss v. 23.05.2001 - 1 Z BR 10/01, FamRZ 2002, 200 m.w.N.; Staudinger/Otte, BGB, Neubearbeitung 2013, § 2065 Rn.16, 17; MünchKomm-BGB/Leipold, 6. Aufl. 2013, § 2065 Rn. 5).
  • AG Wipperfürth, 13.09.2016 - 8 VI 62/16

    Unwirksame Erbeneinsetzung bei unzulässiger Drittbestimmung

    § 2065 BGB greift nur dann ein, wenn der Wortlaut der letztwilligen Verfügung so unbestimmt ist, dass die Auslegung ergebnislos bleiben muss (OLG Köln, Beschluss vom 09. Juli 2014 - I-2 Wx 188/14, 2 Wx 188/14 -, Rn. 24, juris).
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