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   VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17   

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VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17 (https://dejure.org/2019,34179)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.10.2019 - 13 K 13256/17 (https://dejure.org/2019,34179)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - 13 K 13256/17 (https://dejure.org/2019,34179)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzeitbeschäftigung - Teilzeit und Rückforderung von Mehrarbeitsvergütung für Klassenfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Mehrarbeitsvergütung: Teilzeit-Lehrerin erhält nicht mehr Geld für Teilnahme an Klassenfahrt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Teilnahme einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin an Klassenfahrt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für die Teilnahme einer teilzeitbeschäftigten Lehrerin an einer Klassenfahrt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerin: Kein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung bei Klassenfahrt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Teilzeitbeschäftigte Lehrerin hat keinen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für die Teilnahme an Klassenfahrt - Besoldungsrecht sieht für Teilnahme an Studienfahrten keine Mehrarbeits- oder anderweitige zusätzliche Vergütung vor

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Karlsruhe: Mehrarbeitsvergütung für teilzeitbeschäftige Lehrerin bei Klassenfahrt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2019, 24905
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 61.03

    Arbeitszeit; Ausgleichsmaßnahmen; außerunterrichtliche Verpflichtungen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
    a) Ein Anspruch ergab sich nicht aus § 8 LBesG (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 61.03 - juris Rn. 12 f.).

    b) Die Klägerin hatte auch keinen Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 61.03 - juris Rn. 14 ff.).

    Sie verpflichtet u.a. den Beamten, sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen und den Dienstherrn, den Beamten lebenslänglich zu alimentieren und ihm Schutz und Fürsorge zu gewähren (BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 61.03 - juris Rn. 21 f.).

    Die Regelung dient der Umsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit und des Verbotes der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter (vgl. Art. 157 AEUV und die Richtlinien 2006/54/EG und 97/81/EG) sowie der Gebote des Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 61.03 - juris Rn. 28, teilweise noch zu Vorgängerregelungen).

    Es genügt vielmehr, einen annähernden Ausgleich zu schaffen, etwa indem einer mit einer Quote von 1/2 teilzeitbeschäftigten Lehrkraft gestattet wird, alternierend nur an jeder zweiten Klassenfahrt durchschnittlicher Art und Dauer teilzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 2 C 61.03 - juris Rn. 33).

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
    Eine solche Billigkeitsentscheidung ist notwendiger und untrennbarer Bestandteil der Rückforderungsentscheidung (BVerwG, Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 15.10 - juris Rn. 29).

    Es kommt daher nicht darauf an, dass der Beklagte nur "auf begründeten Antrag" eine Rückzahlung in vier Raten eingeräumt hat, obwohl "eine bloße Bereitschaft, später Ratenzahlungen zu vereinbaren" nicht genügt und es der "Billigkeit entspricht ..., dass sich Dienstherr und Beamter über die Modalitäten der Rückzahlung zu verständigen suchen" (BVerwG, Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 15.10 - juris Rn. 28).

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 C 23.10

    Teilzeit; Teilzeitquote; Arbeitszeit; Besoldung; Pflichtstundenzahl;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
    Die Teilzeitquote ist in dem Bescheid, durch den der Dienstherr auf entsprechenden Antrag Teilzeit bewilligt, festzulegen (BVerwG, Urteil vom 30.08.2012 - 2 C 23.10 - juris Rn. 8).

    Maßgeblicher Teil der Arbeitszeit von Lehrern ist die Festsetzung der Pflichtstundenzahlen für die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung (BVerwG, Urteil vom 30.08.2012 - 2 C 23.10, Rn. 14; VGH BW, a.a.O., Rn. 30 ff.), wie sich u.a. aus § 18 der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung und § 2 der Verordnung der Landesregierung über die Arbeitszeit der beamteten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg (Lehrkräfte-ArbeitszeitVO) vom 08.07.2014 (in Kraft getreten am 01.08.2014) ergibt sowie zum Zeitpunkt der Studienreise aus der Verwaltungsvorschrift "Arbeitszeit der Lehrer an öffentlichen Schulen" vom 10.11.1993.

  • BVerwG, 15.11.2016 - 2 C 9.15

    Verjährung bei der Rückforderung überzahlter beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
    Das Bundesverwaltungsgericht ging in diesem Urteil und soweit ersichtlich auch in späteren Entscheidungen, die Billigkeitsentscheidungen bei der Rückforderung von Bezügen betrafen (BVerwG, Urteile vom 21.02.2019 - 2 C 24.17 - und vom 15.11.2016 - 2 C 9.15 -), von einer Entreicherung des Beamten aus.
  • BVerwG, 21.02.2019 - 2 C 24.17

    Alimentationspflicht; Billigkeitsentscheidung; Ehescheidung; Kürzung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
    Das Bundesverwaltungsgericht ging in diesem Urteil und soweit ersichtlich auch in späteren Entscheidungen, die Billigkeitsentscheidungen bei der Rückforderung von Bezügen betrafen (BVerwG, Urteile vom 21.02.2019 - 2 C 24.17 - und vom 15.11.2016 - 2 C 9.15 -), von einer Entreicherung des Beamten aus.
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.09.2014 - 2 LB 11/14

    Rückforderung überzahlter Dienstbezüge; Auswirkung fehlender Anerkennung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
    Da nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Gegenstand der Anfechtungsklage der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt ist, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, ist es unerheblich, wenn eine alle wesentlichen Aspekte berücksichtigende Billigkeitsentscheidung erst durch diesen getroffen wird (BVerwG, Beschluss vom 20.05.2015 - 2 B 89.14 - juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 12.09.2014 - 2 LB 11/14 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 20.05.2015 - 2 B 89.14

    Rückforderung von Dienstbezügen bei einem Berufssoldaten aufgrund eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
    Da nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO Gegenstand der Anfechtungsklage der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt ist, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, ist es unerheblich, wenn eine alle wesentlichen Aspekte berücksichtigende Billigkeitsentscheidung erst durch diesen getroffen wird (BVerwG, Beschluss vom 20.05.2015 - 2 B 89.14 - juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 12.09.2014 - 2 LB 11/14 - juris Rn. 38).
  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
    Dieses System für einzelne Zeitabschnitte zu durchbrechen, wie es der Klägerin vorschwebt, liefe auf ein Rosinenpicken hinaus, das das Beamtenverhältnis nicht zulässt (vgl. zuletzt BVerfG, Urteil vom 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12 u.a. - juris Rn. 158).
  • BVerwG, 16.07.2015 - 2 C 16.14

    Beamter; Lehrer; Arbeitszeit; Lehrerarbeitszeit; Pflichtstunden;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
    Teilzeitbeschäftigte Lehrer dürfen somit in der Summe ihrer Tätigkeiten (Unterricht, Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Teilnahme an Schulkonferenzen, Elterngespräche, Vertretungsstunden etc., aber auch Funktionstätigkeiten) nur entsprechend ihrer Teilzeitquote zur Dienstleistung herangezogen werden (BVerwG, Urteil vom 16.07.2015 - 2 C 16.14 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 2.01

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Disziplinarmaßnahme; Gehaltskürzung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 13 K 13256/17
    Auf die Vorschriften des BGB wird allerdings nur insoweit verwiesen, als es um die Rechtsfolgen des Rückzahlungsanspruches geht; die tatbestandlichen Voraussetzungen der Rückforderung bezeichnet die Vorschrift mit der Wendung "zu viel gezahlt" eigenständig und abschließend (BVerwG, Urteil vom 28.02.2002 - 2 C 2.01 - juris Rn. 18 zu § 12 BBesG, dem § 15 LBesG entspricht [vgl. LT-Drs. 14/6694, S. 460]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2018 - 4 S 2069/17

    Arbeitszeit für Lehrkräfte im Schuldienst; Ausgleich für Bugwellenstunden

  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09

    Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie

  • BVerwG, 22.02.2007 - 2 B 76.06

    Anspruch auf erhöhte Besoldung für die Zeiten der Teilnahme eines

  • OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 47/20

    Wettbewerbsrecht: DrückGlück

    bb) Die Normen des GlüStV verstoßen nicht gegen Unionsrecht (Senatsurteil v. 10.5.2019 - 6 U 196/18, BeckRS 2019, 24905 Rn. 39 unter Verweisung auf BVerwGE 160, 193, juris Rn. 30 ff. - Internetverbot für drei Glücksspielarten, juris-Tz. 30 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2020 - 4 S 2981/19

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Studienrätin auf Vergütung für

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 10. September 2019 - 13 K 13256/17 - wird abgelehnt.
  • VG Freiburg, 14.02.2024 - 6 K 1666/22

    Rückforderung des als Familienzuschlag ausgezahlten Teils der Dienstbezüge

    Dienstbezüge sind im Sinne dieser Vorschrift zu viel gezahlt, wenn sie dem Beamten nach den maßgeblichen Vorschriften nicht zustanden (vgl. für den inhaltsgleichen § 12 Abs. 2 Satz 1 BBesG: BVerwG, Urteil vom 28.02.2002 - 2 C 2.01 - juris Rn. 18; vgl. zu § 15 LBesGBW: VG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2019 - 13 K 13256/17 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.2022 - 4 S 2154/21

    Beamteter Lehrer; Zeitausgleich für wegen eigener Erkrankung neu angesetzte

    Die im Verfassungsrecht in Art. 33 GG angelegte Besoldung ist vielmehr ein Korrelat des Dienstherrn für die mit der Berufung in das Richter- oder Beamtenverhältnis verbundene Pflicht, unter Einsatz der ganzen Persönlichkeit - grundsätzlich auf Lebenszeit - die volle Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen und gemäß den jeweiligen Anforderungen die Dienstpflichten nach Kräften zu erfüllen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.05.2020 - 2 BvL 6/17 -, Juris Rn. 27 m.w.N.) So gehört beispielsweise auch die Teilnahme einer beamteten Lehrkraft an einer Klassenfahrt zum normalen Schuldienst und kann damit im Rechtssinne grundsätzlich keine "Mehrleistung" darstellen, selbst wenn hierdurch aus subjektiver Sicht der Lehrkraft ganz erhebliche "Überstunden" anfallen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 10.09.2019 - 13 K 13256/17 -, Juris Rn. 18 ff. sowie nachfolgend Senatsbeschluss vom 28.01.2020 - 4 S 2981/19 -, Juris Rn. 8 ff.).
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