Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.02.2010

Rechtsprechung
   BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08   

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https://dejure.org/2010,814
BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08 (https://dejure.org/2010,814)
BGH, Entscheidung vom 04.02.2010 - Xa ZR 36/08 (https://dejure.org/2010,814)
BGH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - Xa ZR 36/08 (https://dejure.org/2010,814)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Gelenkanordnung

    Art 69 EuPatÜbk, § 1 PatG, § 14 PatG
    Auslegung des Patentanspruchs: Ermittlung des technischen Problems; Angaben der Beschreibung zur Aufgabe der Erfindung - Gelenkanordnung

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Behandlung eines dem Patent (1 312 527) zugrunde liegenden technischen Problems im Hinblick auf die Auslegung des Patentanspruchs; Vorgaben für die Entwicklung des technischen Problems; Rechtliche Behandlung von in der Patentschrift enthaltenen Angaben zur ...

  • kanzlei.biz

    Die richtige Ermittlung des technischen Problems

  • rewis.io

    Auslegung des Patentanspruchs: Ermittlung des technischen Problems; Angaben der Beschreibung zur Aufgabe der Erfindung - Gelenkanordnung

  • rewis.io

    Auslegung des Patentanspruchs: Ermittlung des technischen Problems; Angaben der Beschreibung zur Aufgabe der Erfindung - Gelenkanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 69; PatG § 1; PatG § 14
    Rechtliche Behandlung eines dem Patent (1 312 527) zugrunde liegenden technischen Problems im Hinblick auf die Auslegung des Patentanspruchs; Vorgaben für die Entwicklung des technischen Problems; Rechtliche Behandlung von in der Patentschrift enthaltenen Angaben zur ...

  • datenbank.nwb.de

    Auslegung des Patentanspruchs: Ermittlung des technischen Problems; Angaben der Beschreibung zur Aufgabe der Erfindung - Gelenkanordnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 602
  • BlPMZ 2010, 269
 
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Wird zitiert von ... (264)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Die Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen darf nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGHZ 160, 204, 209 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; BGHZ 172, 88, 97 - Ziehmaschinenzugeinheit).

    Dies schließt ein, zur zutreffenden Kennzeichnung der Neuerung im Patentanspruch auch Selbstverständliches zu benennen (BGHZ 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Sie hat unter Berücksichtigung von Beschreibung und Zeichnungen zu erfolgen, die dazu dienen, die durch den Patentanspruch geschützte technische Lehre zu erläutern und typischerweise anhand eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele zu verdeutlichen (BGHZ 150, 149, 153 f. - Schneidmesser I m.w.N.).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01

    Kunststoffrohrteil

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob Abweichungen zwischen der Patentschrift und der veröffentlichten Patentanmeldung bei der Auslegung eines Patents überhaupt Berücksichtigung finden können (zur Irrelevanz von nicht veröffentlichten Unterlagen vgl. BGHZ 150, 161, 162 ff. - Kunststoffrohrteil).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 156/97

    Räumschild

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Dass der Beklagten für eine der angegriffenen Ausführungsform entsprechende Vorrichtung mittlerweile ein Patent erteilt worden ist, könnte nur dann erheblich werden, wenn ein Merkmal des Klagepatents durch ein gleichwirkendes Austauschmittel ersetzt und Patentanspruch 1 daher nur äquivalent verwirklicht wäre (BGHZ 142, 7, 17 f. - Räumschild).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Die Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen darf nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGHZ 160, 204, 209 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung; BGHZ 172, 88, 97 - Ziehmaschinenzugeinheit).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Das technische Problem ergibt sich aus dem, was die Erfindung tatsächlich leistet (BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; Urt. v. 12.2.2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger, je m.w.N.).
  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Das technische Problem ergibt sich aus dem, was die Erfindung tatsächlich leistet (BGH, Beschl. v. 19.10.2004 - X ZB 33/03, GRUR 2005, 141, 142 - Anbieten interaktiver Hilfe; Urt. v. 12.2.2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger, je m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Die Auslegung des Patents auf der vom Berufungsgericht gelegten tatsächlichen Grundlage ist eine Rechtsfrage und kann vom Senat selbst vorgenommen werden (BGHZ 164, 261, 273 - Seitenspiegel; BGHZ 172, 312 Tz. 38 - Zerfallszeitmessgerät).
  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Die Formulierung des Unterlassungsgebots ist entsprechend dem in der mündlichen Verhandlung von der Klägerin gestellten Antrag an die angegriffene Ausführungsform anzupassen (BGHZ 162, 365 - Blasfolienherstellung).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02

    Druckmaschinen-Temperierungssystem

    Auszug aus BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08
    Eine "vorauseilende" Berücksichtigung der Erweiterung im Verletzungsverfahren würde dem Grundsatz der Bindung des Verletzungsrichters an das erteilte Patent (BGHZ 158, 372, 375 - Druckmaschinen-Temperierungssystem I) widersprechen.
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Der Patentanspruch hat vielmehr Vorrang gegenüber der Beschreibung (BGH, Urteile vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 209 = GRUR 2004, 1023 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; vom 13. Februar 2007 - X ZR 74/05, BGHZ 171, 120 = GRUR 2007, 410 - Kettenradanordnung I; vom 17. April 2007 - X ZR 72/05, BGHZ 172, 88, 97 = GRUR 2007, 778, 779 - Ziehmaschinenzugeinheit I; vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).

    Es kann daher auch hier unerörtert bleiben, ob es der Grundsatz, dass nicht auf Vorgänge im Erteilungsverfahren zurückgegriffen werden darf, die im Patent keinen Niederschlag gefunden haben (BGH, Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 43/01, BGHZ 150, 161 = GRUR 2002, 511 - Kunststoffrohrteil), auch verbietet, auf Patentveröffentlichungen wie die amtlich veröffentlichte Patentanmeldung oder frühere Fassungen der später etwa im Einspruchsverfahren oder im Beschränkungsverfahren geänderten Patentschrift zurückzugreifen, wenn sich der Gehalt der maßgeblichen Fassung der Patentschrift erst aus einem Vergleich mit diesen erschließt und damit zu einem Niederschlag auch in dieser geführt hat (vgl. hierzu schon BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 33 - Gelenkanordnung).

    Das schließt jedoch nach § 563 Abs. 3 ZPO nicht aus, dass sie vom Revisionsgericht unmittelbar entschieden werden kann, wenn diejenigen tatsächlichen Feststellungen, die die Annahme einer äquivalenten Verletzung gegebenenfalls tragen könnten, bereits getroffen sind und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (BGH, Urteile vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, aaO - Gelenkanordnung und vom 14. Dezember 2010, aaO Rn. 34 ff. - Crimpwerkzeug IV).

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Zur Herausarbeitung dessen, was die Erfindung in diesem Sinne tatsächlich leistet, trägt die Bestimmung des technischen Problems bei (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 - Gelenkanordnung).

    In der Patentschrift enthaltene Angaben zur Aufgabe der Erfindung dürfen - ebenso wie der übrige Inhalt der Patentschrift - nicht zu einer sachlichen Einengung des durch den Wortsinn des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 27 - Gelenkanordnung; Urteil vom 17. Juli 2012 - X ZR 113/11, GRUR 2012, 1122 Rn. 22 - Palettenbehälter III).

  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines

    Der Senat hat hierbei offengelassen, ob es dieser Grundsatz auch verbietet, auf Patentveröffentlichungen wie die amtlich veröffentlichte Patentanmeldung oder frühere Fassungen der später etwa im Einspruchsverfahren oder im Beschränkungsverfahren geänderten Patentschrift zurückzugreifen, wenn sich der Gehalt der maßgeblichen Fassung der Patentschrift erst aus einem Vergleich mit diesen erschließt und damit zu einem Niederschlag auch in dieser geführt hat (BGH, Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330, 340 f. = GRUR 2011, 701, 704 - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 33 - Gelenkanordnung).
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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2155
BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08 (https://dejure.org/2010,2155)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2010 - Xa ZR 52/08 (https://dejure.org/2010,2155)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08 (https://dejure.org/2010,2155)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art 2 § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG
    Europäisches Patentrecht: Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend durch Darstellung in einer Zeichnung - Formteil

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Suffizienz der Darstellung in einer sich auf die Beschreibung oder die Patentansprüche der Anmeldeunterlagen beziehende Zeichnung für die Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend

  • rewis.io

    Europäisches Patentrecht: Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend durch Darstellung in einer Zeichnung - Formteil

  • rewis.io

    Europäisches Patentrecht: Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend durch Darstellung in einer Zeichnung - Formteil

  • rechtsportal.de

    Suffizienz der Darstellung in einer sich auf die Beschreibung oder die Patentansprüche der Anmeldeunterlagen beziehende Zeichnung für die Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend

  • datenbank.nwb.de

    Europäisches Patentrecht: Offenbarung eines Merkmals als zur Erfindung gehörend durch Darstellung in einer Zeichnung - Formteil

  • ibr-online

    Darstellung als Zeichnung bei Anmeldung zum Patent genügend

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Formteil

  • ra-dr-graf.de (Kurzinformation)

    "Formteil": eine Zeichnung ausreichend, um ein Merkmal als zur Erfindung gehörend zu offenbaren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 599
  • BlPMZ 2010, 269
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02

    rückspülbare Filterkerze

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
    Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen sind indessen gleichwertige Offenbarungsmittel (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGH, Urt. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 762 - Zahnkranzfräser; Urt. v. 30.1.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze; EPA, ABl.

    Soweit der Bundesgerichtshof zum Patentgesetz 1968 angenommen hat, ein Merkmal sei im allgemeinen dann nicht als zur Erfindung gehörig offenbart, wenn es nur aus der Patentzeichnung ersichtlich sei, auch wenn die Patentzeichnung nur eine einzige Ausführungsform zeige (BGHZ 83, 83 - Verteilergehäuse; ebenso noch Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl., § 34 Rdn. 30), hat er daran demgemäß für das geltende Recht nicht festgehalten (BGH GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze).

  • BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89

    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
    Zwar muss ein aus der Beschreibung in den Patentanspruch übernommenes Merkmal nach ständiger Rechtsprechung als zur erfindungsgemäßen Lehre gehörend zu erkennen sein (s. nur BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer).
  • BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88

    Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
    Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen sind indessen gleichwertige Offenbarungsmittel (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGH, Urt. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 762 - Zahnkranzfräser; Urt. v. 30.1.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze; EPA, ABl.
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 56/05

    Airbag-Auslösesteuerung

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
    Damit war deren Anwendung in der erfindungsgemäßen Weise jedoch noch nicht nahegelegt (vgl. Sen.Urt. v. 30.4.2009 - Xa ZR 56/05, GRUR 2009, 743 = BlPMZ 2009, 432 - Airbag-Auslösesteuerung).
  • BGH, 04.05.1995 - X ZR 29/93

    "Zahnkranzfräser"; Maßgeblicher Stand der Technik

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
    Patentansprüche, Beschreibung und Zeichnungen der Anmeldeunterlagen sind indessen gleichwertige Offenbarungsmittel (BGHZ 111, 21, 26 - Crackkatalysator; BGH, Urt. v. 4.5.1995 - X ZR 29/93, GRUR 1996, 757, 762 - Zahnkranzfräser; Urt. v. 30.1.2007 - X ZR 156/02, GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze; EPA, ABl.
  • BGH, 04.02.1982 - X ZR 61/80

    Verteilergehäuse

    Auszug aus BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 52/08
    Soweit der Bundesgerichtshof zum Patentgesetz 1968 angenommen hat, ein Merkmal sei im allgemeinen dann nicht als zur Erfindung gehörig offenbart, wenn es nur aus der Patentzeichnung ersichtlich sei, auch wenn die Patentzeichnung nur eine einzige Ausführungsform zeige (BGHZ 83, 83 - Verteilergehäuse; ebenso noch Benkard/Schäfers, PatG, 10. Aufl., § 34 Rdn. 30), hat er daran demgemäß für das geltende Recht nicht festgehalten (BGH GRUR 2007, 578, 580 - rückspülbare Filterkerze).
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist danach erforderlich, dass der Fachmann die im Anspruch bezeichnete technische Lehre den Ursprungsunterlagen "unmittelbar und eindeutig" (BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 389 - Luftverteiler; Urteil vom 8. Juli 2010 - Xa ZR 124/07, GRUR 2010, 910, Rn. 62 - Fälschungssicheres Dokument; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 - UV-unempfindliche Druckplatte) als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 Rn. 22, 24 - Formteil).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    1996, 204, 206 - Spielfahrbahn 03; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung; Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 = BlPMZ 2010, 269, Rn. 22, 24 - Formteil).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

    Die Zeichnungen einer Anmeldung dienen wie der Text der Beschreibung der Erläuterung einer erfindungsgemäßen Ausführungsform und sind daher ein grundsätzlich ausreichendes Offenbarungsmittel (BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - Xa ZR 52/08, GRUR 2010, 599 Rn. 22 - Formteil).
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