Patentgesetz

   Erster Abschnitt - Das Patent (§§ 1 - 25)   
§ 14

Der Schutzbereich des Patents und der Patentanmeldung wird durch die Patentansprüche bestimmt. Die Beschreibung und die Zeichnungen sind jedoch zur Auslegung der Patentansprüche heranzuziehen.

Rechtsprechung zu § 14 PatG

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 14 PatG

Querverweise

Auf § 14 PatG verweisen folgende Vorschriften:

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