Rechtsprechung
LG München I, 18.06.1999 - 13 T 9313/99 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BtPrax 1999, 205
Wird zitiert von ...
- OLG Jena, 22.03.2000 - 6 W 159/00
Aufwendungsersatz für Betreuer
Das Landgericht vertritt mit der mittlerweile herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung, dass dem ehrenamtlichen Vormund/Betreuer die pauschale Aufwandsentschädigung nach § 1835a BGB n.F. in Höhe von derzeit 600, 00 DM in voller Höhe zusteht, wenn das maßgebliche Betreuungsjahr (§ 1835a Abs. 2 BGB) nach dem 01.01.1999 endet (vgl. BayObLG, Rechtspfleger 1999, 538; LG Bochum, BtPrax 1999, 206; LG Passau, BtPrax 1999, 153; Gregersen/Deinert, Die Vergütung des Betreuers, S. 67;… Knittel, BtG, § 1835a BGB Rn. 7; a.A. LG München I, BtPrax 1999, 205; Zimmermann, FamRZ 1999, 630, 631).