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   LG Dresden, 10.01.2000 - 2 T 1158/99   

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https://dejure.org/2000,13505
LG Dresden, 10.01.2000 - 2 T 1158/99 (https://dejure.org/2000,13505)
LG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2000 - 2 T 1158/99 (https://dejure.org/2000,13505)
LG Dresden, Entscheidung vom 10. Januar 2000 - 2 T 1158/99 (https://dejure.org/2000,13505)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an die Vergütung eines Betreuers; Vergütung auf der Grundlage einer Tätigkeitsdauer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übergangsregelung für Betreuungsverein, Vergütung von Betreuungsvereinen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1249
  • BtPrax 2000, 133
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 08.12.1999 - 15 W 1672/99

    Stundensatz des Vereinsbetreuers im Beitrittsgebiet; Stundensatz einer

    Auszug aus LG Dresden, 10.01.2000 - 2 T 1158/99
    Ist ein Vereinsbetreuer hingegen erst nach dem 01.01.1997 dem Betreuungsverein beigetreten, sind die durch die Tätigkeit des Vereinsbetreuers erzielten bisherigen Einkünfte des Betreuungsvereins nicht so nachhaltig, dass ein Bestandsschutz zu gewähren ist (OLG Dresden, Beschluss vom 08.12.1999 - 15 W 1672/99 ).
  • BayObLG, 23.11.2000 - 3Z BR 320/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Sie ist eine Härteregelung mit dem Ziel der Besitzstandswahrung für berufserfahrene Betreuer (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; OLG Hamm FGPrax 1999, 223 und 2000, 20; LG Dresden FamRZ 2000, 1249; Wagenitz/Engers FamRZ 1998, 1273/1275).

    Im Hinblick darauf, dass die bisher erzielten Einnahmen auch bei Betreuungsvereinen einen wesentlichen Faktor ihrer wirtschaftlichen Kalkulation darstellen, gilt der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes auch für sie (vgl. LG Dresden FamRZ 2000, 1249).

    dd) Die Anwendung des § 1 Abs. 3 BVormVG auf die Vergütung eines Betreuungsvereins setzt zunächst voraus, dass dieser jedenfalls seit dem 1.1.1997 tätig und der jeweilige Vereinsbetreuer seit diesem Zeitpunkt bei dem Betreuungsverein beschäftigt ist (vgl. OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; LG Dresden FamRZ 2000, 1249/1250; Knittel § 1836a BGB Rn. 7).

    In Anbetracht seines Charakters als Härteregelung und seiner Ausgestaltung als Ermessensvorschrift (vgl. Zimmermann FamRZ 1999, 630/635) erfordert die Anwendung von § 1 Abs. 3 BVormVG ferner die Aufklärung, ob bzw. inwieweit der gemäß § 1 Abs. 1 BVormVG bzw. gemäß dessen Richtlinienfunktion zu gewährende Stundensatz für den Betreuungsverein eine Härte bedeuten würde (vgl. hierzu OLG Dresden FamRZ 2000, 552/553; LG Dresden FamRZ 2000, 1249/1250; Knittel § 1836a BGB Rn. 7).

  • OLG Düsseldorf, 16.05.2002 - 25 Wx 5/02

    Haftung der Erben für die Vergütung des Betreuers

    Die Gegenmeinung, nach der zur Deckung der Nachlassverbindlichkeiten nur der Freibetrag von 3.228 DM zur Verfügung steht und daher der Anspruch der Staatskasse auf Erstattung der Betreuervergütung vorrangig vor sonstigen Nachlassverbindlichkeiten zu befriedigen sein soll (LG Koblenz, FamRZ 2001, 714; LG Trier, BtPrax 2000, 133), überzeugt nicht.
  • BayObLG, 29.04.2002 - 3Z BR 28/02

    Härteausgleich bei Vereinsbetreuung eines vermögenden Betreuten - Beschränkung

    Ihre Entlohnung ist von den nach altem Recht gezahlten höheren Vergütungen beeinflusst worden (vgl. LG Dresden BtPrax 2000, 133; HK-BUR/Bauer § 1908e BGB Rn.32).
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