Rechtsprechung
OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Anordnung einer Betreuung bei Nichtbesorgung von Angelegenheiten im Interesse des Betroffenen durch einen Bevollmächtigten; Ausscheiden einer Kontrollbetreuung bei Nichtkooperation eines Betreuers mit dem Kontrollbetreuer
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei fehlender Kooperation eines Bevollmächtigten mit einem Kontrollbetreuer
- Judicialis
BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1896 Abs. 2 Satz 2
Betreuungsanordnung trotz Bestellung eines Bevollmächtigten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Missbrauch einer Betreuungsvollmacht in Gesundheitsfragen
Verfahrensgang
- AG Itzehoe - 81 XVII 331/06
- LG Itzehoe, 10.12.2007 - 4 T 445/06
- OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08
Papierfundstellen
- FGPrax 2008, 158
- FamRZ 2008, 1376 (Ls.)
- BtPrax 2008, 132
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Schleswig, 18.07.2007 - 2 W 93/07
Voraussetzungen einer Unterbringung; Verhältnis öffentlich-rechtlicher zu …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08
Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.). - KG, 31.10.2006 - 1 W 448/04
Betreuung: Erforderlichkeit der Bestellung eines Betreuers bei Vorliegen einer …
Auszug aus OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08
Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.). - OLG Schleswig, 25.01.2006 - 2 W 6/06
Betreuung trotz Vollmacht bei zweifeln an deren Wirksamkeit
Auszug aus OLG Schleswig, 13.02.2008 - 2 W 6/08
Das ist dann nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte - wie hier im Einzelnen dargetan - nicht willens oder in der Lage ist, die Vollmacht zum Wohle des Betroffenen einzusetzen (Senat, Beschluss vom 18.07.2007 - 2 W 93/07 - bei Juris; FGPrax 2006, 217, 218 unter Nr. 2 Bst. b); KG NJW-RR 2007, 514 m.w.Nw.).
- OLG Stuttgart, 08.05.2008 - 2 U 9/08
Markenrechtsverletzung: Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnungen "Enzymax" und …
Nach der Rechtsprechung des Senats (zuletzt B. v. 17.03.2008 - 2 W 6/08) ist auch eine unterschiedliche Ansetzung des Streitwertes für einerseits Verfügungs- und andererseits Hauptsacheverfahren nicht angezeigt. - LG Itzehoe, 03.04.2017 - 4 T 76/17 Nur wenn positiv feststeht, dass der Betroffene zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung geschäftsunfähig war und auch weiterhin psychisch oder körperlich außerstande ist, Vollmachten zu erteilen bzw. Hilfen von sich aus in Anspruch zu nehmen oder sogar die Notwendigkeit der Inanspruchnahme zu erkennen, kommt die Anordnung einer Betreuung in Betracht (BayObLG NJWE - FER 2001, 151; OLG Schleswig, BTPrax 2008, 132).