Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003

Rechtsprechung
   EuGH, 01.07.2004 - C-295/02   

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https://dejure.org/2004,1526
EuGH, 01.07.2004 - C-295/02 (https://dejure.org/2004,1526)
EuGH, Entscheidung vom 01.07.2004 - C-295/02 (https://dejure.org/2004,1526)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 2004 - C-295/02 (https://dejure.org/2004,1526)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen - Verordnungen (EWG) Nr. 3887/92 und (EG) Nr. 2419/2001 - Beihilfeanträge 'Tiere' - Unregelmäßigkeiten - Kürzung der Beihilfe - Artikel 2 Absatz 2 ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Gerken

  • EU-Kommission PDF

    Gisela Gerken gegen Amt für Agrarstruktur Verden.

    Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Beihilfen für Tiere - Unregelmäßigkeit, die eine Sanktion nach der Verordnung Nr. 3887/92 nach sich zieht - Verordnung Nr. 2419/2001 mit weniger ...

  • EU-Kommission

    Gisela Gerken gegen Amt für Agrarstruktur Verden

    Landwirtschaft , Agrarstrukturen , Finanzvorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage in einem Rechtsstreit über eine nach Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3887/92 verhängte Sanktion; Nachweis des Alters von Rindern als Voraussetzung für eine Sonderprämie nach Artikel 4b der Verordnung Nr. 805/68; Wirksame Kontrolle der Einhaltung der ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 805/68 des Rates vom 27. Juni 1968 über die gemeinsame Marktorganisation für Rindfleisch in der Fassung der Verordnung (EWG) Nr. 2066/92 des Rates vom 30. Juni... 1992 zur Änderung der Verordnung Nr. 805/68 und zur Aufhebung Art. 4b; ; Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 der Kommission vom 23. Dezember 1992 mit Durchführungsbestimmungen zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen Art. 10 Abs. 2 Buchst. a; ; Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 der Kommission vom 11. Dezember 2001 mit Durchführungsbestimmungen zum mit der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 des Rates eingeführten integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem Art. 54; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften Art. 1; ; Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften Art. 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - Auslegung der Artikel 44 Absatz 1 und 53 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2419/2001 der Kommission vom 11. Dezember 2001 mit Durchführungsbestimmungen zum mit der Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2004, 1343
  • EuZW 2004, 510
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

    Auszug aus EuGH, 01.07.2004 - C-295/02
    Unter Bezugnahme auf das Urteil vom 16. Mai 2002 in der Rechtssache C-63/00 (Schilling und Nehring, Slg. 2002, I-4483), wonach die in dieser Bestimmung vorgesehenen Sanktionen auch dann anzuwenden seien, wenn die Differenz zwischen der angegeben und der festgestellten Zahl von Tieren nicht auf einer falschen Erklärung des Antragstellers beruhe, vertritt das vorlegende Gericht den Standpunkt, dass die genannten Sanktionen demnach auf Frau Gerken anzuwenden seien.

    42 Mit Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung Nr. 3887/92 sollen wirksam und abschreckend nicht nur betrügerische oder grob fahrlässige Angaben geahndet werden, sondern alle Unregelmäßigkeiten, die ein Betriebsinhaber in seinem Beihilfeantrag begeht (vgl. Urteil Schilling und Nehring, Randnr. 27).

    44 Entsprechend der Auslegung dieser Vorschrift in der Rechtsprechung wird der Beihilfesatz danach auch dann gekürzt, wenn die Differenz zwischen der Zahl der angegebenen und der Zahl der bei der Kontrolle festgestellten Tiere nicht auf falschen Angaben des Antragstellers, sondern darauf beruht, dass hinsichtlich einzelner Tiere die Prämienvoraussetzungen nicht erfüllt sind (vgl. Urteil Schilling und Nehring, Randnr. 42).

    50 Sodann stellt die Kürzung oder gar Aufhebung einer Beihilfe "Tiere" eine verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2988/95 dar (vgl. in diesem Sinne Urteile National Farmers' Union u. a., Randnr. 40, sowie Schilling und Nehring, Randnrn.

  • EuGH, 17.07.1997 - C-354/95

    'Farmers'' Union u.a.'

    Auszug aus EuGH, 01.07.2004 - C-295/02
    33 Die Kommission verweist einleitend darauf, dass der Gerichtshof im Urteil vom 17. Juli 1997 in der Rechtssache C-354/95 (National Farmers' Union u. a., Slg. 1997, I-4559, Randnrn.

    50 Sodann stellt die Kürzung oder gar Aufhebung einer Beihilfe "Tiere" eine verwaltungsrechtliche Sanktion im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung Nr. 2988/95 dar (vgl. in diesem Sinne Urteile National Farmers' Union u. a., Randnr. 40, sowie Schilling und Nehring, Randnrn.

  • EuGH, 11.03.2008 - C-420/06

    Jager - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnungen (EG) Nr. 1254/1999 und (EG) Nr.

    In der Vorlageentscheidung stellt das genannte Gericht fest, dass gemäß Art. 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung Nr. 2988/95 und dem Urteil vom 1. Juli 2004, Gerken (C-295/02, Slg. 2004, I-6369), die den Grundsatz der Anwendung der milderen Sanktion bekräftigten, die Verordnung Nr. 118/2004 jedenfalls im vorliegenden Rechtsstreit einschlägig sei, weil sie in Art. 39 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 2419/2001 eine Obergrenze eingefügt habe.

    Dieser Grundsatz findet seinen Ausdruck insbesondere in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung Nr. 2988/95, wonach die zuständigen Behörden auf ein Verhalten, das den Tatbestand einer Unregelmäßigkeit im Sinne des Abs. 1 dieser Vorschrift erfülllt, rückwirkend spätere Änderungen der Bestimmungen anwenden müssen, die in einer sektorbezogenen Gemeinschaftsregelung enthalten sind, mit der weniger strenge verwaltungsrechtliche Sanktionen eingeführt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a., C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 41, Gerken, Randnr. 61, Campina, Randnr. 33, und vom 24. Mai 2007, Maatschap Schonewille-Prins, C-45/05, Slg. 2007, I-3997, Randnr. 55).

    Hierzu ist erstens festzustellen, dass in Bezug auf Rinder, für die keine Beihilfe beantragt wurde, ein Verstoß gegen die mit der Verordnung Nr. 1760/2000 eingeführten Bestimmungen über die Kennzeichnung und Registrierung, auf den Art. 10c der Verordnung Nr. 3887/92 in zeitlicher Hinsicht anwendbar ist, eine "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2988/95 darstellt, da der betreffende Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht einen Schaden für den Gesamthaushaltsplan der Gemeinschaft bewirken kann (vgl. entsprechend Urteil Gerken, Randnr. 49).

    26 und 27, und Gerken, Randnr. 50; vgl. auch entsprechend Urteile National Farmers' Union u. a., Randnr. 40, und Haug, Randnr. 21).

  • BVerwG, 01.10.2014 - 3 C 31.13

    Gemeinsame Agrarpolitik; Betriebsprämie; Rücknahme; Widerruf; Rückforderung;

    Entsprechend ist das Günstigkeitsprinzip auch mit Blick auf Rechtsänderungen zu beachten, die im Rechtsmittelverfahren - hier im Revisionsverfahren - vorgenommen werden (vgl. EuGH, Urteile vom 1. Juli 2004 - Rs. C-295/02, Gerken - Slg. I-6382 Rn. 14 - 20 und vom 11. März 2008 a.a.O. Rn. 40 f., 84).

    Soweit sich aus dem jeweiligen Rechtsakt kein anderer Hinweis ergibt, lassen sie das mit der Rahmenregelung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 allgemein eingeführte Günstigkeitsprinzip unberührt (EuGH, Urteil vom 1. Juli 2004 a.a.O. Rn. 53 - 58).

  • EuGH, 24.05.2007 - C-45/05

    Maatschap Schonewille-Prins - Agrarstrukturen - Gemeinschaftliche

    Jedoch hat der Gerichtshof in seinem Urteil vom 1. Juli 2004, Gerken (C-295/02, Slg. 2004, I-6369, Randnr. 61), entschieden, dass Art. 2 Abs. 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 des Rates vom 18. Dezember 1995 über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 312, S. 1) dahin auszulegen ist, dass die zuständigen Behörden im Fall eines Beihilfeantrags "Tiere", der in den zeitlichen Anwendungsbereich der Verordnung Nr. 3887/92 fällt und eine Unregelmäßigkeit enthält, die eine Sanktion nach Art. 10 Abs. 2 Buchst. a der letztgenannten Verordnung - nach den Änderungen durch die Verordnung (EG) Nr. 2801/1999 der Kommission vom 21. Dezember 1999 (ABl. L 340, S. 29) jetzt Art. 10b - nach sich zieht, rückwirkend die Bestimmungen des Art. 44 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2419/2001 anzuwenden haben, weil diese Bestimmungen das beanstandete Verhalten weniger schwer ahnden (vgl. auch Urteil vom 8. März 2007, Campina, C-45/06, Slg. 2007, I-0000, Randnrn. 32 und 33).

    In Anbetracht dessen, was dem oben genannten Urteil Gerken zu entnehmen ist, können sich diese Ausnahmen demzufolge im Rahmen der Verordnung Nr. 3887/92 nur auf Sanktionen wie die in Art. 10b geregelten beziehen.

    54 und 55 des vorliegenden Urteils hervorgeht, die Verordnung Nr. 2419/2001 grundsätzlich auf den Sachverhalt des Ausgangsverfahrens nicht anwendbar ist und die Schlussfolgerungen im Urteil Gerken die rückwirkende Anwendung der in dieser Verordnung vorgesehenen Sanktionen nur dann zulassen, wenn diese das beanstandete Verhalten weniger schwer ahnden, so dass Art. 47 Abs. 2 dieser Verordnung, durch den die Möglichkeit einer Kumulierung von nationalen und gemeinschaftlichen Sanktionen eingeführt wird, nicht rückwirkend angewendet werden und daher im Ausgangsverfahren keine Anwendung finden kann.

    Sodann wird mit der Verordnung Nr. 3887/92 nach ihrem siebten und ihrem neunten Erwägungsgrund das Ziel verfolgt, die Einhaltung der Bestimmungen über Gemeinschaftsbeihilfen wirksam zu kontrollieren und Vorschriften zur Vermeidung und wirksamen Ahndung von Unregelmäßigkeiten und Betrugsfällen aufzustellen (vgl. Urteil vom 16. Mai 2002, Schilling und Nehring, C-63/00, Slg. 2002, I-4483, Randnr. 25, und Urteil Gerken, Randnr. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2022 - 13 S 523/21

    Übergangsregelungen im Regelungsbereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

    Im Regelungsbereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) stehen die üblichen Übergangsregelungen der Anwendung des Günstigkeitsprinzips nicht entgegen; dies gilt jedoch nur, soweit sich aus dem jeweiligen Rechtsakt kein anderer Hinweis ergibt, insbesondere nicht ein solcher, dass mit der Übergangsregelung zugleich die Anwendung des Günstigkeitsprinzips ausgeschlossen werden sollte (vgl. EuGH, Urteil vom 01.07.2004 - C-295/02, Gerken - juris Rn. 53 ff.; BVerwG, Urteil vom 01.10.2014 - 3 C 31.13 - juris Rn. 27 f.).

    Vom Ausgangspunkt her ist zwar zutreffend, dass die im Regelungsbereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) üblichen Übergangsregelungen der Anwendung des Günstigkeitsprinzips nicht entgegenstehen (vgl. EuGH, Urteil vom 01.07.2004 - C-295/02, Gerken - juris Rn. 53 ff.; BVerwG, Urteil vom 21.04.2020 - 3 C 18.18 - juris Rn. 13).

    Dies gilt jedoch nur, soweit sich aus dem jeweiligen Rechtsakt kein anderer Hinweis ergibt, insbesondere nicht ein solcher, dass mit der Übergangsregelung zugleich die Anwendung des Günstigkeitsprinzips ausgeschlossen werden sollte (vgl. EuGH, Urteil vom 01.07.2004 a. a. O. Rn. 57; BVerwG, Urteil vom 01.10.2014 - 3 C 31.13 - juris Rn. 27 f.).

    Dies gilt jedoch nur, soweit sich aus dem jeweiligen Rechtsakt kein anderer Hinweis ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.10.2014 a. a. O. Rn. 27 f.; EuGH, Urteil vom 01.07.2004 a. a. O. Rn. 57).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.11.2007 - C-420/06

    Jager - Gemeinsame Agrarpolitik - Mutterkuhprämie - Einheitliche Betriebsprämie -

    In seiner Vorlageentscheidung führt dieses Gericht aus, dass im vorliegenden Rechtsstreit gemäß dem Urteil Gerken und nach Art. 2 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2988/95, in denen der Grundsatz der rückwirkenden Anwendung der weniger strengen Sanktionen verankert sei, jedenfalls die Verordnung Nr. 118/2004 einschlägig sei, weil mit ihr in Art. 39 der Verordnung Nr. 2419/2001 eine Höchststrafe eingeführt worden sei, nämlich, dass die Kürzung der Beihilfe nicht mehr als 20 % des dem Betriebsinhaber zustehenden Gesamtbetrags ausmachen dürfe.

    Nach dem Urteil Gerken des Gerichtshofs müssen für die Anwendung dieser Bestimmung folgende vier Voraussetzungen erfüllt sein(21):.

    3 - Urteile vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a. (C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 41), vom 1. Juli 2004, Gerken (C-295/02, Slg. 2004, I-6369, Randnr. 61), vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a. (C-387/02, C-391/02 und C-403/02, Slg. 2005, I-3565, Randnrn.

    22 - Urteil Gerken (Randnr. 50).

  • BVerwG, 09.12.2004 - 3 C 37.03

    Landwirtschaftsrecht; Gemeinschaftsrecht; Marktorganisationen; Agrarmarkt;

    Die Vereinnahmung von Prämien für Kartoffellieferungen, für die kein Anbauvertrag im Sinne von Art. 4 VO (EG) Nr. 97/95 vorlag, ist eine Unregelmäßigkeit in diesem Sinne (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juli 2004 - Rs. C-295/02, Gerken - Rn. 49).
  • OVG Thüringen, 10.01.2020 - 3 KO 646/16

    Bestimmung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche als Dauergrünland;

    Die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 wiederum enthält eine Rahmenregelung für einheitliche Kontrollen sowie für verwaltungsrechtliche Maßnahmen und Sanktionen bei Unregelmäßigkeiten, die mit ihren allgemeinen, horizontal geltenden Vorschriften alle Bereiche der Unionspolitik erfasst und grundsätzlich von allen sektorbezogenen Verordnungen (vgl. EuGH, Urteil vom 11.03.2008 - C-420/06 - juris), und auch im Rechtsmittelverfahren (vgl. EuGH, Urteil vom 01.07.2004 - C-295/02 - juris) zu beachten ist.

    Soweit sich aus dem jeweiligen Rechtsakt kein anderer Hinweis ergibt, lassen sie das mit der Rahmenregelung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 allgemein eingeführte Günstigkeitsprinzip unberührt (EuGH, Urteil vom 01.07.2004 a. a. O. Rdn. 53 - 58, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 01.10.2014 - 3 C 31/13 - juris).

  • EuGH, 16.03.2006 - C-94/05

    Emsland-Stärke - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An

    50 Es ist daran zu erinnern, dass der Gemeinschaftsgesetzgeber im Bereich der Kontrollen und Sanktionen der auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts begangenen Unregelmäßigkeiten mit dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 eine Reihe allgemeiner Grundsätze aufgestellt und vorgeschrieben hat, dass grundsätzlich alle sektorbezogenen Verordnungen diese Grundsätze beachten müssen (Urteil vom 1. Juli 2004 in der Rechtssache C-295/02, Gerken, Slg. 2004, I-6369, Randnr. 56).
  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12

    Gemeinsame Agrarpolitik; Agrarbeihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie;

    Schließlich hilft auch nicht weiter, dass die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 VO (EG, Euratom) Nr. 2988/95 geregelte rückwirkende Anwendung einer milderen Sanktionsvorschrift als allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts prinzipiell auch von anderen, sektorbezogenen Verordnungen zu beachten ist (EuGH, Urteile vom 11. März 2008 - Rs. C-420/06, Jager - Slg. 2008, I-1315, Rn. 59 und vom 1. Juli 2004 - Rs. C-295/02, Gerken - Slg. 2004, I-6369, Rn. 56 f.).
  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 26.04

    Beihilfeantrag Tiere; Prämie; Sonderprämie für männliche Rinder; unrichtige

    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Art. 2 Abs. 2 VO (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 dahin auszulegen ist, dass die zuständigen Behörden im Fall eines Beihilfeantrags "Tiere", der in den zeitlichen Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 fällt und eine Unregelmäßigkeit enthält, die eine Sanktion nach Art. 10 Abs. 2 Buchstabe a dieser letztgenannten Verordnung nach sich zieht, rückwirkend die Bestimmungen des Art. 44 Abs. 1 VO (EG) Nr. 2419/2001 anzuwenden haben, weil diese Bestimmungen das beanstandete Verhalten weniger schwer ahnden (EuGH, Urteil vom 1. Juli 2004 - Rs. C-295/02, Gerken - NVwZ 2004, 1343).
  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 156/07

    Bewilligung von Flächenzahlungen und Rückforderung von Flächenzahlungen und

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2005 - 10 S 385/05

    Vorlagebeschluss zur Rückerstattung einer zu Unrecht bewilligten Beihilfe

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2005 - A 1 S 156/99

    Auslegung der Sanktionsnorm ; Verstoß gegen eine Stilllegungsverpflichtung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2004 - C-387/02

    NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN JULIANE KOKOTT MUSS EIN NACH DER tAT ERGANGENES

  • VG Stade, 23.11.2022 - 6 A 1163/20

    Bertriebsführung, Grundanforderungen; CC-Sanktion; Grundanforderungen an die

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2014 - 10 S 847/12

    Rückforderung von Ausgleichsleistungen nach dem Marktentlastungs- und

  • EuGH, 04.05.2006 - C-286/05

    Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -

  • EuGH, 24.06.2010 - C-375/08

    Pontini u.a. - Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Rindfleisch -

  • EuGH, 04.10.2007 - C-192/06

    Kruck - Agrarstrukturen - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen - Art. 7 Abs. 6

  • EuGH, 08.03.2007 - C-45/06

    Campina - Milch und Milcherzeugnisse - Zusatzabgabe - Geringfügige Überschreitung

  • BVerwG, 09.05.2018 - 3 C 2.16

    Grundsatz der rückwirkenden Anwendung der milderen Sanktionsnorm;

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2010 - 10 LB 54/08

    Anspruch auf Schlachtprämien und Sonderprämien für männliche Rinder trotz einer

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 10 LB 179/07

    Anforderungen an die Geltendmachung von Schlachtprämien und Sonderprämien für

  • BVerwG, 21.04.2020 - 3 C 18.18

    Streit um die Höhe der Kürzung einer Betriebsprämie; Berufung auf den Grundsatz

  • VG Gelsenkirchen, 17.05.2006 - 7 K 4471/04

    Rückforderung, Mutterkuhprämie

  • VG Gelsenkirchen, 17.05.2006 - 7 K 4469/04

    Rückforderung, Sonderprämie

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2023 - 10 LC 13/23

    Cross-Compliance-Verstöße; Direktzahlungen; GAP-Reform 2023; Günstigkeitsprinzip;

  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 10 LB 114/06

    Anspruch auf Bewilligung von Rindersonderprämien und Schlachtprämien;

  • EuGH, 30.04.2020 - C-797/18

    Griechenland/ Kommission (Pâturages permanents) - Rechtsmittel - Europäischer

  • EuG, 04.09.2009 - T-368/05

    Österreich / Kommission - EAGFL - Abteilung "Garantie" - Von der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2006 - 8 A 10095/06

    Landwirtschaftliche Subvention

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-115/17

    Administration des douanes und droits indirects und FranceAgriMer -

  • EuGH, 13.12.2012 - C-670/11

    FranceAgriMer - Schutz der finanziellen Interessen der Union - Verordnung (EG,

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 286/08

    Festsetzung von Zinsen auf einen Sanktionsbetrag

  • VG Stade, 23.03.2009 - 6 A 547/07

    Antrag auf Rindersonderprämie durch den Erzeuger bei Haltung von männlichen

  • VG Stade, 23.03.2009 - 6 A 1969/06

    Gewährung und Rücknahme von Rindersonderprämie; Ordnungsgemäß geführtes

  • VG Potsdam, 09.11.2010 - 3 K 435/04

    Landwirtschaftsrecht: rückwirkende Anwendung einer günstigen Sanktionsbestimmung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-45/05

    Maatschap Schonewille-Prins - Gemeinschaftliche Beihilferegelungen -

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2007 - 10 S 2957/06
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.2019 - C-378/18

    Westphal - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame Agrarpolitik -

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 284/08

    Zinsbescheid nach Marktordnungsrecht (Stärkeherstellung)

  • VGH Hessen, 01.11.2010 - 11 A 1872/10

    Ausschluss von Gemeinschaftsbeihilfe wegen grob fahrlässiger Falschangaben

  • VG Oldenburg, 08.03.2005 - 12 A 4191/02

    Haltungszeitraum; Mutterkuhprämie; Sanktionierung; Schuld; Vertrauensschutz

  • VG Hannover, 10.10.2007 - 11 A 3074/06

    EAGFL; Eigenmittel; Kofinanzierung; Rückforderung; Subvention; öffentliche

  • VG Minden, 16.11.2005 - 3 K 2986/03

    Streit um die teilweise Rücknahme von Zuwendungsbescheiden sowie um die

  • VG Stade, 28.09.2005 - 6 A 686/04

    Rückforderung der Extensivierungsprämie; Abschlusszahlung zur Sonderprämie für

  • VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 331/03

    Voraussetzungen der Gewähr einer Prämie zur Erhaltung eines Mutterkuhbestandes

  • VG Stade, 08.12.2004 - 6 A 487/03

    Voraussetzungen der Gewähr einer Prämie zur Erhaltung eines Mutterkuhbestandes

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LC 285/08

    Zinsbescheid nach Marktordnungsrecht (Stärkeherstellung)

  • VG Schwerin, 15.02.2007 - 3 A 1263/05

    Rückforderung von Beihilfezahlungen für die Ernte 1997 wegen fehlender

  • VG Oldenburg, 21.02.2006 - 12 A 3786/03

    Sanktionen bei der Schlachtprämie wegen unzureichender Pflege der Datenbank

  • VG Hannover, 01.02.2005 - 11 A 2783/03

    Rückforderung der nach der vereinfachten Regelung für Kleinerzeuger gewährten

  • VG Lüneburg, 30.05.2006 - 4 A 2/06

    Angabe; Ausgleichszahlung; Betriebsleiter; Betrug; Betrugsabsicht;

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Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-295/02 (https://dejure.org/2003,26681)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11.12.2003 - C-295/02 (https://dejure.org/2003,26681)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - C-295/02 (https://dejure.org/2003,26681)
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  • EuGH, 19.11.2002 - C-304/00

    Strawson und Gagg & Sons

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2003 - C-295/02
    Der Gerichtshof hat seine Auffassung im Urteil vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-304/00 (Strawson und Gagg & Sons, Slg. 2002, I-10737, Randnr. 46) bestätigt.
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